Abb.: Internationaler Sozialistenkongress in Kopenhagen 1910; Alexandra Kollontai und Clara Zetkin halten einander an den Händen, hinter ihnen steht Rosa Luxemburg. Der Kongress wie auch die zuvor stattfindende 2. Internationale Frauenkonferenz tagte im „Arbejdernes Forsamlingsbygnig“ in dem Kopenhagener Jagtvej 69. An der Stelle des damaligen Arbeiter-Versammlungsgebäudes befindet sich heute eine Aldi-Filiale  (Abb aus: https://en.wikipedia.org/wiki/Alexandra_Kollontai)

 

Abb.: „Bildung – die Waffe der Frau“: Die NGO „Plan international“ setzt sich weltweit für die Bildung von Mädchen und Frauen ein und sieht in der Bildung „die Waffe der Frauen“. Bildung bedeute individuelle und gesellschaftliche Entwicklung. Insbesondere fördert die NGO Patenschaften von Frauen für Mädchen in armen Gesellschaften (vgl. Plan international, a.a.O.).

Plakat: 100 Jahre Frauentag
Plakat: 100 Jahre Frauentag

 

Abb.: Künstlerische Darstellung einer Großwildjägerin in den Anden mit Vicuñas  im späten Pleistozän. Die Tiere wurden wegen des Fleisches und des Fells/Leders erlegt. Nach einem massiven Einbruch ihrer Population seit der Kolonialzeit sind die Vicuñas heute keine gefährdete Art mehr. Die Archäologen kleideten die Jägerin (nahezu modisch-sportlich, in 4000 m Höhe) in gegerbtem Leder, Ocker gefärbt, wie Spuren in ihrem Grab gefunden wurden,  Die Jägerin benutzt eine Speerschleuder und hält Reservespeere in der anderen Hand. Speerschleudern dienen dem Abwurf von Speeren, wobei durch den verlängerten Wurfarm die Speere bis auf ca. 150 km/h beschleunigt werden können. Die wesentlich höhere Geschwindigkeit als von Hand geworfenen Speeren bewirkt eine Verdoppelung der Reichweite des Speers, aber immer noch meist unter 30 m. Durch die größere Eindringtiefe in den Körper der Jagdbeute dürfte der Erfolg der Jagd mit Speerschleudern deutlich steigen. Die Kombination aus Speer und Speerschleuder gilt derzeit als die älteste komplexe Jagdwaffe der Menschheit, wahrscheinlich einige tausend Jahre älter als der Jagdbogen. Die ältesten „altweltlichen“ Speerschleuder wurden im heutigen Frankreich aufgefunden und stammen aus einer Zeit ca. 18 000 – 16 000 v. Chr. In Mesoamerika wurden Speerschleudern noch zur Zeit der Conquista unter der Nahuatl-Bezeichnung Atlatl als Kriegs- und Jagdwaffe benutzt.

  (Abb. aus „Science advances“, Haas, a.a.O.).

 

Abb. oben: Die Macht des Feuers - unter maßgeblicher Bereiligung von Frauen (Abb. aus Hariri, S. 40, a.a.O.).

Abb. "Venus von Hohle Fels"

Abbn.: "Busenwand" -  Die z.T. noch erhaltenen Köpfe der Frauen sind umgeben von angedeuteten Sonnenstrahlen, die Hochachtung oder Ehrfurcht andeuten könnten. Der Unterwasserarchäologe Helmut Schlichtherle (*1950) fragte, ob die weibliche Symbolik auf Hauswänden und Keramikgefäßen Spuren damaliger frauenzentrierter Kulte darstellten (in: Brigitte Röder, 2014, S. 114– 135, a.a.O.)

.... 

Abb.: Keramikskulptur der minoischen „Schlangengöttin“, z.T. auch als Priesterin der Göttin interpretiert; Keramikfigur aus dem Schatzhaus des Tempels in Knossos, aus der Zeit um 1650-1550 v. Chr; heute aufbewahrt im Archäologischen Museum in Iraklion (Photo: Christian Meyer, Februar 2019).

Die schlanke Frauenfigur ohne überlieferten Namen, mit weit geöffneten Augen hat durch eine Art Brustband (gr. Strophion) angehobene, betonte volle Brüste, die auffällige Barbusigkeit wird das Symbolisierung der natürlichen/weiblichen Fruchtbarkeit interpretiert. In den erhobenen Händen hält die Figur zwei Schlangen, möglicherweise ein Beleg für den chthonischen Charakter des Kults um die Göttin. Das katzenähnliche Wesen auf dem Kopf der Figur wird als Zeichen ihrer Herrschaft über die Natur gedeutet. Schlangen galten im vorgriechischen Griechenland als heilig, alterslos und unsterblich. Die beobachtete Häutung der Schlangen galt den damaligen Menschen als Erneuerung.

Ein zweite sehr ähnliche Göttinnenfigur wird ebenfalls in Iraklion aufbewahrt. Eine weitere, vergleichbare Figur befindet sich in Boston, im Museum of Fine Arts, allerdings wird ihre Echtheit in Frage gestellt. 

 

 

Abb.: „Eine ägyptische Frau schreitet erstmals in ihrem Leben zur Wahl“, 1957; Abb. aus Rathmann, Bd. 6, S. 352, a.a.O.). Alle abgebildeten Frauen tragen übrigens ein Hidjabartiges Tuch. Leider wurde in diesem DDR-Band außer diesem Photo über die Kämpfe um das ägyptische Frauenwahlrecht nichts, aber auch gar nichts berichtet. Sie passten wohl nicht zu dem vermittelten Bild von Nasser“

 

Titelseite der „NS-Frauenwarte“, 1. Maiheft 1941

 

Die Geschütze auf der Titelseitenabbildung zielten auf England (und Schottland, nicht aiúf Irland). Als die Abb. veröffentlicht wurde, war es bereits offensichtlich, „England“ würde nicht „niedergerungen“, wie es in dem Gedicht von A. Schmitt angekündigt wurde. Wenige Monate später lagen immer mehr deutsche Fabriken, in denen immer mehr Frauen arbeiteten, in Trümmern.

Clara Zetkin, DDR-Briefmarke von 1987
Clara Zetkin, DDR-Briefmarke von 1987

Zehn-Markschein der DDR aus dem Jahre 1971 

Abb. einfügen: US-amerikanische Erstwählerinnen in New York; März 1918;  der Staat New York hatte das Frauenwahlrecht 1917 eingeführt(Abb. aus „Die Zeit“, Nr. 51/2015, S. 13)

In der DDR waren Anthurien eine häufige "Aufmerksamkeit" zum 8. März: In Südamerika beheimatet, zu den Aronstabgewächsen gehörend, mit mehr als 1000 Arten und vielen Varietäten kann sie als als Zimmerpflanze oder lange haltbare Schnittblume verwendet werden. 

 

8. März    Internationaler Tag der Frau - Weltfrauentag, im Jahre 2019 zum ersten Mal in Berlin ein gesetzlicher Feiertag!  

 

 

Bis zum Jahre 2030 soll nach dem 5. Ziel der Agenda 2030  der Vereinten Nationen eine völlige Geschlechtergleichstellung erreicht sein und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen: Das sind noch neun Jahre.

 

Vgl. auch   25. November, Tag gegen Gewalt an Frauen; 6. Februar, Tag gegen Genitalverstümmelung; Equal pay Day; 1. Februar - KeinKopftuch-Tag ; 19. November: Internationaler Männertag; 10. Dezember, Tag der Menschenrechte, allesamt Tage, die inhaltlich schwierig von einander abzugrenzen sind.

 

Die Geschichte der Menschheit ist nicht nur eine Geschichte der sozialen Auseinandersetzungen, der Klassenkämpfe, sondern auch der Versuche der einen Hälfte der Menschheit, der Männer, die andere Hälfte, die Frauen, in ihren sozialen Entfaltungsmöglichkeiten, ihrer Freiheit, ihrer Rollenvielfalt, ihren Rechten einzuschränken, zu reduzieren. Verkompliziert wurden diese Auseinandersetzungen durch u.a. die sexuelle Attraktion in verschiedenen Orientierungen, die Beispiele in der Literaturgeschichte sind Legion.

In historisch relativ gesicherter Zeit gab es keine Phase, in der Frauen Männer in ihrer Freiheit zu beschneiden, einzuschränken versuchten.

Seit mehr als einem Jahrhundert ist der 8. März, der Weltfrauentag, zum Sinnbild der weltweiten weiblichen Befreiungsbewegung geworden. Die feministisch inspirierte Geschlechterforschung bemüht sich seit Jahrzehnten u.a. um einen Wandel der Deutungshoheit über stereotype historische Geschlechtsrollenbilder. 

 

Ein Beispiel für diesen Wandel bietet die frühe Geschichte der Menschheit. Für die traditionelle Archäologie waren die Verhältnisse klar, die Männer jagten, waren die Werkzeugmacher und Künstler, die Frauen sammelten und führten die Hauswirtschaft, waren die „Nesthüterin“.

Auch der Philosoph Peter Sloterdijk „erklärte“ in einem Spiegelgespräch heutige Geschlechtsrollensterotypen mit dem steinzeitlichen Erbe: Die Frau sei „kapitalismuskompatibler“ als der Mann. „In der Konsumentin zeigt sich noch immer diese stille, triumphale Genugtuung der Sammlerin, die in ihrem Korb etwas heim bringt. Daraus ist dieses mysteriöse weibliche Universal der Handtasche entstanden. Eine Frau ohne Handtasche, das ist wider die Natur“  (vgl. „Spiegel“ Nr. 23/2006).

In dem Zeitraum von vor ca. 100 000 bis 75 000 Jahren gab es allerdings nur noch einige tausend Individuen des Homo sapiens, er drohte – wie alle anderen Hominiden – auszusterben; „Doch diese wenigen Menschen haben sich gegen die Unbilden der Erde behauptet und heute gibt es 7,5 Mrd. von ihnen auf unserem Planeten“ (Dieter B. Hermann, in ND, 17./18. Februar 2018, S. 25). Bei den damaligen Unbilden handelte es sich vermutlich um extreme Trockenperioden v.a. in Ostafrika, wahrscheinlich aber auch um die Folgen einer Klimakatastrophe - vulkanischer Winter - im Gefolge des Ausbruchs des Vulkanes Toba/Sumatra vor ca. 75 000 Jahren: „Die Explosion beförderte solche Mengen an vulkanischer Asche und an Aerosolen in die Stratosphäre, dass die Wolken dort mehrere Jahre verblieben …“ (Behringer, S. 50, a.a.O.). Die Folge war eine enorme Abkühlung auf der Erde, regional um bis zu 15° C, weltweit um ca. 5° C über eine längere Zeit hinweg; es waren weitaus dramatischere Folgen „… als alle jüngeren Vulkanausbrüche“ (Behringer, S. 50, a.a.O.).      

Stellen wir uns vor, der Homo sapiens, unsere Spezies, wäre damals ausgestorben – es gäbe nicht nur keinen Weltfrauentag, nein, die ganze uns bekannte Welt würde nicht existieren, trüge ein ganz anderes Gesicht. Ob andere damals noch lebende Hominiden die gleiche rasche Umgestaltung des Planeten bewirkt hätten, das rasante Sich-Untertan-Machens der Erde mit der z.T. selbstmörderischen Dynamik des Anthropozän bleibt spekulativ.   

Nach Schätzungen gab es auf dem Höhepunkt der Krise vermutlich nur noch ca. 2000 überlebende Homo sapiens. Ein Indiz dafür ist die – im Vergleich zu den anderen rezenten Primaten - extrem geringe genetische Vielfalt des Erbguts des modernen Menschen. War – wird gefragt – vielleicht die Vermischung des Homo sapiens mit anderen Hominiden wie dem Neandertaler  eine Ursache für die rasante Dynamik der Entwicklung? 

 

Um ca. 20 000 v. Chr. war die Zahl der Homo-sapiens–Individuen sehr niedrig: Im heutigen Frankreich lebten gerade ca. 2000 – 3000 Menschen, wobei die Region wohl die dichtestbesiedelte Europas war (vgl. Behringer, S. 56, a.a.O.).

  • Bis ca. 14 000 v. Chr. wuchs die Homo-sapiens-Population nur langsam an: Auf dem Territorium des heutigen Frankreich lebten nun zwischen 6000 und 9000 Menschen, in Clans von 20-70 Personen zusammen. Skelettuntersuchungen ergaben eine durchschnittliche Lebenserwartung von weniger als 20 Jahren: „Nur 12% wurden älter als vierzig, darunter keine einzige Frau“ (Behringer, S. 57, a.a.O.).
  • Erst mit dem Beginn des Holozäns (seit ca. 8000 v. Chr.) wuchs die Population stark an: Für den Holozän-Beginn gehen Schätzungen von ca. 5 Mio. Menschen weltweit aus (vgl. Behringer, S. 59, a.a.O.).   

Für diese in prähistorischer Zeit rasche Populationszunahme gab es einige ökonomische Ursachen, an deren Entwicklung Frauen vorrangig beteiligt waren – insbesondere das Aufkommen der Landwirtschaft.

 

In der Zeit der Jäger- und Sammler benötigte die entsprechende Menschengruppe für ihre Ernährung ein relativ (in Abhängigkeit zur Klimazone) großes Territorium. Auf dem Territorium der heutigen Stadt Berlin hätte - wurde geschätzt – gerade ein Homo-Sapiens-Clan leben können.

Jedoch spricht vieles dafür, dass Frauen in der Frühgeschichte der Menschheit einige besondere Rollen spielten, so als die Hüterinnen des lebensspendenden Feuers (vgl. Schlette, S. 33, a.a.O.; vgl. auch Vestalia).

Die Beherrschung und Nutzung des Feuers ist das Monopol des Menschen als des „homo faber“. Biologen betonen bis heute, dass die Benutzung und Erzeugung von Feuer ein wesentlicher Unterschied zwischen Mensch und Tieren ist. Es sei „… höchst beeindruckend …, dass es unter den Millionen von Tierarten keine einzige gibt, die imstande wäre, Feuer zu manipulieren und zu erzeugen. Hier besteht eine überaus scharfe Grenze, bei der es keine schrittweisen Übergänge gibt wie z.B. beim … aufrechten Gang oder beim Werkzeuggebrauch [0]… Entweder beherrscht man das Feuer, oder man beherrscht es nicht“ (in Wendt/Loacker, Bd. IV, S. 330, a.a.O.). Auch Norbert Elias sah die Zähmung des Feuers als einen frühen Schritt in dem Zivilisationsprozess an (vgl. Kuzmics, S. 19, a.a.O.).

Wann Menschen lernten, das Feuer zu bewahren, zu nutzen und zu entzünden, ist ungesichert. Jedoch gehen Historiker und Anthropologen davon aus, dass Menschen zuerst lernten, die Angst vor natürlich entzündetem Feuer zu überwinden und es mehr oder weniger zufällig zu nutzen lernten (vgl. Abb. oben).

Die älteste gesicherte Feuerstelle, die zweifellos Hominiden anlegten, wurde in der  Wonderwerk-Höhle in Südafrika aufgefunden und ist ca. 1,7 Mio. Jahre alt. Tief im Inneren der Höhle fand man u.a. verbrannte Knochensplitter und Pflanzenreste.

Eine genauer erforschte kontrollierte, anthropogene Feuerstelle (vgl. Richter, 2007, S. 12, a.a.O.) liegt bei Gesher Benot Ya´aqov (i.e. „Brücke der Töchter Jakobs“) in Israel, im nördlichen Jordan-Tal, an der ehemaligen Küste des früheren Hula-Sees. Es handelt sich hier um die bislang früheste  bekannte kontrollierte Verwendung des Feuers außerhalb Afrikas.

Die Feuerstelle ist ca. 790 000 Jahre alt, stammt aus der Altsteinzeit und wurde dem Homo erectus oder dem Homo ergaster zugeordnet. Da nur ungefähr 2% der im Bereich der Feuerstelle aufgefundenen Holz– und Feuersteinstücke verbrannt waren, kann - meinte Daniel Richter vom MPI für evolutionäre Anthropologie Leipzig - mit hoher Wahrscheinlichkeit ein natürliches Feuer als Folge z.B. eines Blitzschlages ausgeschlossen werden (vgl. Richter, 2007, S. 1 ff. a.a.O.). 

 

Die bisher älteste bekannte Feuerstelle in Europa wurde 1966 entdeckt. Entzündet wurde sie noch von dem Homo erectus vor ca. 450 000 Jahren in der nordungarischen Höhle Véresszöllös. Verbrannt wurden über längere Zeit Tierknochen (vgl. Hotz, S. 93, a.a.O.).

Das Feuer verlieh Schutz und ermöglichte Abwehr von nächtlich jagenden Raubtieren.

Eine „erste große Erfindung“ des Menschen dürfte es gewesen sein, das Feuer transportabel zu machen. „Die Frauen der Lappen und der Andaman-Insulaner haben diese Kunst bis heute geübt: In einem kleinen Holzgefäß, das sie am Gürtel tragen, bewahren sie, in Asche verpackt, einen Glutrest bis zur nächsten nomadischen Lagerstätte und blasen dann die kleine Glutmenge zu neuem Feuer an“ (in Wendt/Loacker, Bd. II, S. 257, a.a.O.).

 

Transportabel machten frühe Menschen das Feuer auch als Lichtquelle, für lange Jahrtausende die einzig verfügbare künstliche Lichtquelle. Ohne eine Art von Fackeln wäre die künstlerische Tätigkeit im Inneren von Höhlen undenkbar.Bei ihren Wanderungen trugen auch die Frauen der australischen Aborigines (einst ?) „… ein glimmerndes Holzscheit mit sich, um überall gleich ein Feuer entzünden zu können“ (Petri, in Wendt, Bd. II., S. 416, a.a.O.). Die Frauen waren verantwortlich für die Erhaltung des Feuers und den Bau des Erdofens am Lagerplatz.   

 

Vermutlich erst später erfolgte der Schritt zur Zündung eines neuen Feuers durch Reibetechniken. Welche Rolle Frauen dabei spielten, ist bis heute ungewiss. 

Sicher aber ist es, dass Frauen bei der Nutzung des Feuers zur Aufbereitung der Nahrung – wahrscheinlich ein bedeutsamer Evolutionsschritt - zumindest beteiligt waren. Auch das Brot dürfte ursprünglich eine weibliche Erfindung gewesen sein.

Schließlich ist es ganz offensichtlich, dass erst durch die Beherrschung und Nutzung der Wärme des Feuers große Gebiete der Erde für die Besiedlung durch Menschen zugänglich gemacht wurden.  

 

Eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung mit Frauen als Sammlern und Männern als Jägern ist bis heute eine vorherrschende Grundhypothese sowohl in der Ethnographie als auch in der prähistorischen Forschung.  Eine jahrzehntealten  Kontroverse um Steinzeit-Jägerinnen  könnte zu einer Infragestellung von Rollenklischees führen.

 

Eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung mit Frauen als Sammlern und Männern als Jägern ist bis heute eine vorherrschende Grundhypothese sowohl in der Ethnographie als auch in der prähistorischen Forschung.  Eine jahrzehntealten  Kontroverse um Steinzeit-Jägerinnen  könnte zu einer Infragestellung von Rollenklischees führen.

Viele Aussagen über prähistorische geschlechtsspezifische Tätigkeitsbereiche, ihren Umfang und ihre wirtschaftliche Bedeutung/Effizienz wurden nicht auf dem Hintergrund archäologischer Belege oder Indizien gemacht, sondern aufgrund von Analogieschlüssen zu ethnologischen Beobachtungen/Untersuchungen entsprechender Werte bei rezenten Jäger- und Sammlergesellschaften.

 

In diesen Gesellschaften spielt jedoch auch heute die Sammeltätigkeit v.a. der Frauen (und Kinder und Männer) eine entscheidende Rolle: „Ethnographen setzen den Anteil der durch Jagd gewonnenen Nahrung auch bei Jägervölkern nur mit 20- 45 Prozent an“ (Schlette, S. 32/33, a.a.O.).

Der kanadische Kulturanthropologe Richard B. Lee (*1937) beschäftigte sich jahrelang mit dem Wirtschaftsleben der Kung-Buschmänner im heutigen Botswana und stellte fest, dass die v.a. von Frauen und Kindern gesammelte pflanzliche Nahrung gewichtsmäßig 60 – 80 % der gesamten Ernährung umfasste, wofür allerdings auch nur ca. 2-3 Arbeitstage pro Woche benötigt wurden. Bei den Kung aber (und nicht nur dort) beteiligten sich auch Männer an den Sammelaktionen. An der Jagd aber nahmen Frauen praktisch nicht teil.

Es ist bei vielen rezenten Jäger- und Sammlergesellschaften auffällig, dass allerlei Tabuisierungen für eine weitgehende Trennung der Lebensbereiche sorgen: die auch nur zufällige Anwesenheit verhindert (angeblich) die Funktionsfähigkeit einer von Männern hergestellten Reuse, oder umgekehrt, bewirkt der Hinzutritt eines Mannes das Zerbrechen eines Tongefäßes. Ist es nicht aber so, dass solche Tabus erst am Ende  jahrtausendealter Entwicklungen entstehen und beachtet werden - nicht etwa das „ursprüngliche“ Verhalten sind? Für paläolithische Gesellschaften muss deshalb die oft strikte Trennung der Arbeitsbereiche nicht zwingend gelten.    

 

Das oben dargestellte Nahrungsquellenverhältnis gilt für alle bekannten Sammler- und Jägervölker außerhalb der Arktis, wo ja lange Monate aus klimatischen Gründen keine pflanzliche Nahrung zu finden sein kann (vgl. E. Morgan, S. 192, a.a.O.).

 

Auf dem nordisraelische Fundplatz Gesher Benot Ya´aqov sind vielfältige organische Substanzen (u.a. Früchte und Samen) hervorragend erhalten geblieben, die von den dort lebenden Homo erectus (oder Homo ergaster)  gesammelt worden waren. Botaniker stellten knapp 21 000 solcher „Makroreste“ fest,  von mindestens 55 Arten, die essbar waren. Aus diesen Funden wurde abgeleitet, dass bereits in dieser Epoche des Acheuléen [1] ein detailliertes Wissen über essbare Pflanzen bestand und diese als Nahrung auch genutzt wurden. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es v.a. Frauen waren, die dies Wissen akkumuliert und tradiert hatten.

 

Darüber hinaus wurden in Gesher Benot Ya´aqov sowohl Steinwerkzeuge gefunden, die als Hammer und Amboss benutzbar waren, als auch Überreste von verschiedenen essbaren Nüssen, deren harte Schale nur durch Werkzeugbenutzung zu öffnen wären: Ganz ähnliche Werkzeuge werden noch heute von einigen Jäger- und Sammler-Gesellschaften benutzt, - und auch jüngst von bestimmten Schimpansen-Populationen in Westafrika.

Die Archäologen schlossen aus den Funden, dass es v.a. Frauen (und Kinder) waren, die die Nüsse sammelten und knackten: Es waren sicher gemischtgeschlechtliche Gruppen, die einst am Hula-See lebten.

 

Nach Auffassung der Kölner Ethnologin und Archäologin Sibylle Kästner (a.a.O.) ist die Existenz von Jägerinnen im jungpaläolithischen Europa (ca. 40 000 - 10 000 v. Chr.) zu vermuten. Auf der Basis archäologischer Quellen lassen sich paläolithische Jägerinnen aber nicht beweisen, denn  die bei Ausgrabungen gefundenen Steinwerkzeuge und Tierknochen belegen zwar die Jagd, wer aber jagte, ob Frauen, Männer oder Kinder, verraten die Funde nicht. Kästner führt dazu aus, dass Antworten auf die Jägerinnen-Frage folglich spekulativ sind.  

 

Umgekehrt zeige allerdings ein genauerer Blick auf heutige Jäger- und Sammlergesellschaften die Existenz von „jagende Sammlerinnen und sammelnden Jägerinnen“. Kästner stellte fest: „Es liegen ethnografische Daten über Wildbeuterinnen aus nahezu allen Weltregionen vor, die direkt oder indirekt, mit anderen Frauen und/oder mit Männern an Jagden auf Klein- und Großwild teilnehmen. Manche begeben sich gelegentlich auf die Suche nach tierischer Beute, andere regelmäßig, die einen menstruierend oder schwanger, mit oder ohne Kinder, im Rahmen von Geschlechterrollenwechseln oder als selbstverständlicher Teil ihrer Frauenrolle“ (a.a.O.). Das könne z.B. auch durch ihre aktive Teilhabe an Zeremonien zur Beutevermehrung geschehen.

 

Insbesondere erforschte Sibylle Kästner australische Aborigines-Frauen beim Beutemachen.  Sie beschreibt Jagdmethoden und Ausrüstung sowie das erbeutete Klein- bis Großwild. Sie verdeutlicht das Stereotyp. Das Erbeuten von Tieren sei fest in den Lebenszyklus und die religiöse Welt der Aborigines-Frauen eingebettet.

Ganz ähnliches gilt nach Kästner für zentralafrikanische Pygmäen wie die BaAka, Bofi, Mbote und Mbuti, die spezialisierte Jäger sind (waren??). Ihre Netzjagden dauern bis zu acht Stunden, es beteiligen sich bis zu 100 Personen, Frauen, Männer und auch Kinder ab 5 Jahren. 

 

Bei den verschiedenen Tätigkeiten an der Netzjagd beschreibt Kästner die große Variabilität alters- und geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung: Bei einigen Gruppen wird das Netz von Frauen und Männern geknüpft, bei anderen nur von Männern. Bei einigen treiben Frauen und Kinder die Beute (meist Kleinwild wie Antilopen) in die Netze,  bei anderen ist Treiben Aufgabe beider Geschlechter oder nur Männer sind die Treiber. Das Töten des Wildes obliegt je nach Gruppe Frauen und/oder Männern.

 

Ju’/hoan-San-Frauen in Namibia und Botswana gelten z.B. als „exzellente Spurenleserinnen, die ihre Ehemänner regelmäßig auf der Pirsch begleiten“ (vgl. Kästner, a.a.O.).

Kästner betont, dass Geburten die Frauen dabei nicht beeinträchtigen, oft nähmen sie schon wenige Tage nach der Geburt wieder an der gemeinsamen Jagd teil. Die Mutterschaft schränke weibliche Jäger in ihrer Mobilität nicht ein. Dass die Frau durch zahllose Geburten an das heimische Lagerfeuer gebunden und so jagdunfähig sei, ist v.a. durch unser heutiges Rollenverständnis geprägt.

 

Kästner verdeutlichte die problematische Abgrenzung der Begriffe „Jagen“ und „Sammeln“. Manche Tätigkeiten wurden von den Anthropologen einmal als Jagen und ein anderes Mal als Sammeln bezeichnet. In einigen Fällen wurde dieselbe Tätigkeit, wenn sie von Männern ausgeführt wurde, als „Jagen“, wenn sie von Frauen ausgeführt wurde, als „Sammeln“ bezeichnet (Kästner, S. 28—29, a.a.O.).

Weitere Indizien für die Existenz steinzeitlicher Jägerinnen sind Grabfunde.

 

Unterdessen sollen einige Gräber von Frauen entdeckt worden sein, die wegen der beigelegten Waffen vermutlich Jägerinnen waren.  In einem Grab in Stetten an der Donau fand man in einem jungsteinzeitlichen Grab das Skelett einer Frau, die mit Knochenspitzen, einem Schleifstein und einer Feuersteinklinge beerdigt wurde.

 

Im russischen Sunghir  (bei Wladimir, nördlich von Moskau)  fand man in den 60er Jahren des 20. Jhdts. das Grab eines neun- bis zehnjährigen Homo-sapiens-Mädchens, das vor ca. 30 000 Jahren gestorben war. Sie war mit sehr aufwendigem Schmuck und  mehreren  Lanzen aus Mammut-Elfenbein bestattet worden. Allerdings handelte es sich hier um eine Doppelbestattung, mit einem etwas älteren wohl verwandten Jungen. Zur Herstellung der ca. 13 000 aufgefundenen Elfenbeinperlen waren ca. 10 000 Arbeitsstunden nötig. Die Geschlechtsbestimmung des Mädchenskeletts ist nach neueren Forschungen allerdings umstritten (vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Sungir).  

 

Bei Grabungen im Süden Perus, im der Region Wilamaya  Patjxa im Aymara-Gebiet der Anden,  wurde seit 2018 eine Fülle von Steinzeitobjekten aufgefunden, u.a. das Grab einer jungen Frau, die vor ca. 9000 Jahren, im späten Pleistozän (früher: Diluviun), verstarb. Im Grab, direkt neben ihr, fanden die US-Archäologen um Randall Haas (California-Universität/Davis) die Überreste einer kompletten Jagdausrüstung, mit Messern, Steinschabern und mehreren Feuersteinspitzen für Speere. In seinem Forschungsbericht in „Science Advances“ (a.a.O.) vermutete Haas, es sei das Grab eines Großwildjägerin, denn nahebei wurden auch zahlreiche Knochen von Vicuñas (der Wildform der Alpakas) aufgefunden. Auch könnte die damalige primäre Jagdtechnologie - der Atlatl, das Speerwerfen - eine breite Beteiligung von Frauen an der Großwildjagd gefördert haben.

Michael Petraglia (von dem Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte in Jena) hält den Schuss auf eine Jägerin nicht für zwingend. Er meinte: „So könnte vielleicht auch ein Angehöriger oder enger Freund der Verstorbenen die Jagd-Utensilien mit auf den letzten Weg gegeben haben“ (zit. n. Tagesspiegel, 5. November 2020, S. 26). Allerdings schloss Petraglia nicht aus,  das Steinzeitfrauen erfolgreiche Großwildjägerinnen waren – nur beweisen ließe sich das schwer.

Dagegen argumentierten Haas et al., Bestatteten seien in der Regel Objekte ins Grab gelegt worden, die diese auch im Leben oft bei sich trugen.  

 

Weitere Querschnittsuntersuchungen bestärkten m.E. diese Argumentation: Von allen 27 mit Jagdgeräten aufgefundenen Steinzeitgräbern in Nord- und Südamerika waren unter den Bestatteten nach Geschlechtsbestimmungen  11 Frauen – ein hoher Prozentanteil an möglichen Steinzeitjägerinnen (vgl. Tagesspiegel, 5. November 2020, S. 26). Haas resümierte, dass die frühe Großwildjagd wahrscheinlich geschlechtsneutral oder nahezu geschlechtsneutral war (Haas, S. 315, a.a.O.).  

Sehr wahrscheinlich waren Frauen nicht nur Jägerinnen, sondern auch Werkzeugmacherinnen oder Bergarbeiterinnen.

 

Die britische Feministin und Publizistin Elaine Morgan (1920 – 2013) wies darauf hin, dass die Sammeltätigkeit früher Frauen notwendig zur Erfindung von Behältern, Tragekörben, Netzen (vgl. Abb. oben) und schließlich zur Töpferei führten (vgl. E. Morgan, S. 196, a.a.O.).

  

„Überreste eines knotenlosen Netzes“, ca. 8000  v. Chr.; diente als Tragenetz, hergestellt und benutzt u.U. von Frauen; ausgestellt in der Ausstellung „Archäomusica“ in Brandenburg im Frühjahr 2018 (Photo: Christian Meyer, 6. März 2018)

 

Die Entdeckung der Töpferei ist historisch vermutlich unabhängig voneinander in mehreren Regionen erfolgt, im alten Ägypten trat sie im Nildelta schon im 9. - 8. Jtsd. v. Chr. auf. Die Keramikgefäße verbesserten in den Kulturen der Jungsteinzeit grundsätzlich die Möglichkeiten zur Vorratshaltung im Gefolge der Entwicklung der Landwirtschaft. Getöpferte Keramikgefäße konnten sich umgekehrt aber erst bei gleichzeitiger Sesshaftwerdung durchsetzen, da sie zuvor als Transportbehälter ungeeignet waren.

 

Der französische Anthropologe Claude Lévi-Strauss (1908 - 2009) beschäftigte sich intensiv mit der Töpferei in indianischen Gesellschaften. So stellte er beispielsweise bei den Mohave in Arizona fest, dass in den dortigen Mythen die Töpferei eng mit einer weiblichen Gottheit verbunden war. Die Göttin hielt die aus den Gemüsegärten gewonnene Nahrung für unvollständig, solange es keine Gefäße gab. Deshalb bewirkte sie den Ursprung der Töpferei (Lévi-Strauss, S. 238, a.a.O.).

 

Nach einem Mythos der Jibaro in der Amazonas-Region ist die Göttin Nunkui die Schutzherrin des Feldbaus, generell der weiblichen Arbeiten und insbesondere der Töpferei, die sie die Frauen lehrte: „Um eines Ehemannes und guten Jägers würdig zu sein, muss eine Frau sich darauf verstehen, selbst gutes Geschirr herzustellen, in dem sie ihm sein Wild zubereiten und servieren kann. Frauen, die die Töpferei nicht beherrschen, sind strenggenommen verfemte Geschöpfe“ (Lévi-Strauss, S. 45, a.a.O.).

 

Die Ausübung der Töpferei ist (war?) von allerlei Riten und Tabus umgeben, die nicht verletzt werden dürften. Denn die Schutzherrinnen und –geister der Töpferei sind eifersüchtig auf die Einhaltung komplizierter Regeln bedacht. Sonst zerspringen die Gefäße oder anderes vielfältiges Unheil bricht herein (vgl. Lévi-Strauss, S. 49 ff., a.a.O.). Claude Lévi-Strauss betonte, dass nur in einzelnen seltenen Fällen unter südamerikanischen Indios Männer Töpferei betrieben (vgl. Lévi-Strauss, S. 46, a.a.O.).

 

Frauen spielten sicher auch bei der Entwicklung der „neolithischen Revolution“, der langsamen Ausbildung der Landwirtschaft und damit der Sesshaftigkeit im Vorderen Orient um 10 000 v. Chr. eine führende Rolle. „Die ökonomische Vorrangstellung der Frauen bei den frühen Bodenbauern muss offensichtlich weltweit verbreitet gewesen sein“ (Schlette, S. 67, a.a.O.).  Das wirklich rasche Wachstum der Bevölkerungszahl setzte erst mit der Entwicklung der Landwirtschaft ein, si nur erlaubte eine größere Bevölkerungszahl pro Flächeneinheit zu ernähren. 

 

Der US-amerikanische Anthropologe Marshall Sahlins (*1930) bezeichnete  in seinem  1972 erschienenen Werk  „Stone Age Economics“ wegen der kurzen benötigten Arbeitszeiten dies Stadium der menschlichen Entwicklung als die „ursprüngliche Wohlstandsgesellschaft“ (vgl. Sahlins, S. 3f., a.a.O.), in der die – grundlegenden, aber bescheidenen – Bedürfnisse aller leicht zu befriedigen waren (vgl. E. Morgan, S. 194, a.a.O.). So blieb den Menschen, den damaligen Frauen und Männern, genügend von der Nahrungssuche freie Zeit, auch für die Kunst. 

 

Welche Rolle spielten dabei Künstlerinnen, welche Fruchtbarkeitskulte und die Verehrung weiblicher Ahnen und/oder Göttinnen ? Gibt es Indizien für die Existenz früher MatriarchateIn den letzten Jahrzehnten bemühte sich v.a. eine feministisch orientierte Geschlechterforschung um Antworten.

 

Auch bei der „eiszeitlichen“ Kunst wurde es lange als selbstverständlich angesehen, dass es Männer waren, die sie herstellten.  Die paläolithischen Felsgravierungen und Höhlenzeichnungen wie Altamira (1868 entdeckt) oder Lascaux (1940 entdeckt) thematisieren v.a. die Jagd und Tiere, in der Sicht von Schlette sind es die Tätigkeitsbereiche der Männer (vgl. Schlette, S. 42, a.a.O.). 

 

Unklar aber erschien das aber schon lange bei den sog. Venusfiguren. Berühmt wurde etwa die 1908 in der Wachau/Österreich gefundene „Venus von Willendorf"  (heute im Naturhistorischen Museum/Wien; vgl. Abb. oben), die aber mit 28.000 Jahren keineswegs die älteste ist. Der Künstler (oder die Künstlerin) hat wohl mit scharf geschlagenen Steinklingen und spitzen Steinwerkzeugen gearbeitet, Wellen, Linien und Punkte auf den Figuren hervorgebracht, Frisuren, Schmuck und v. a. Körper-Rundungen veranschaulicht. Die nur ca. 11 cm große Darstellung aus Kalkstein modelliert, legte „… auf die Fruchtbarkeitsattribute der Frau größeren Wert … als auf die Darstellung des Kopfes“ kommentierte Wolfgang Behringer (S. 55, a.a.O.). Vermutlich gibt es keinen Penisneid der Frauen, vielmehr einen Gebärneid von Männern?? 

 

Abb. einfügen: „Venus von Willendorf“, eine ca. 11 cm hohe Kalksteinfigur aus dem Paläolithikum (Abb. aus Hotz, S. 75, a.a.O.). „Die Vernachlässigung der Füße war wohl funktionell bedingt, um die altsteinzeitliche Figur in den Boden oder einen erhöhten Lehmsockel stecken zu können“ (Hotz, S. 74, a.a.O.).

 

Die Venusfiguren sind die überhaupt ältesten Darstellungen von Frauen, als figürliche Skulpturen die wahrscheinlich ältesten des Menschen, aus einem Zeitraum von ca. 20 000 Jahren. Aufgefunden wurden sie in einem riesigen geographischen Bereich, von Frankreich und Spanien, über Italien (bis nach Sizilien), in ganz Mittel- und Osteuropa (u.a. Gagarino am Don, Kostenki im Oblast Woronesch), bis nach Sibirien (z.B. Malta bei Irkutsk).

 

Sie stammen zeitlich/kulturell vorwiegend aus dem Aurignacien [2] sind meist nackt, mit überbetonten Geschlechtsmerkmalen, großen Brüsten und z.T. vergrößertem Bauch, haben oft eine hervorgehobene Vulva.

Es gibt bei ihnen gewisse stilistische Unterschiede, aber männliche Figuren dieser Art kommen nur sehr selten vor (vgl. Tokarew, S. 30, a.a.O.).

 

Hinsichtlich ihrer Funktion sind die Venusstatuetten bis heute umstritten und werden uneinheitlich interpretiert:

 

  • Teilweise werden die Figuren auf erotische oder ästhetische Motive zurückgeführt, im Sinne einer Art Liebesmagie (vgl. Schlette, S. 57, a.a.O.).
  • Auch werden die Figuren als Teil eines Fruchtbarkeitskultes interpretiert, sie sollten vielleicht kinderlosen Frauen zu Kindern verhelfen (vgl. Schlette, S. 57, a.a.O.)
  • Die Figuren könnten Schamaninnen oder Priesterinnen bei Sippenritualen gedient haben.
  • Da viele der Statuen in der Nähe von Herden oder Feuerstellen gefunden wurden, könnte es sich auch um Schutzherrinnen des Feuers oder Herdes handeln.
  • Desweiteren werden die Venusstatuetten als Darstellungen von Sippenahninnen interpretiert, wobei die vergleichende Ethnographie bei heute lebenden Völkern einen Kult um weibliche Ahnen nur in zweifelhaften Ausnahmen kennt (vgl. Tokarew, S. 30, a.a.O.).

 Mit dem Ende des Paläolithikums verschwinden - für längere Zeit - die Darstellungen von Menschen und Tieren weitgehend (vgl. Tokarew, S. 31, a.a.O.). 

  

Abb. einfügen: „Frau mit Bisonhorn“ (Abb. aus Hotz, S. 102, a.a.O.), 1911 entdeckt; ein 46 cm hohes Flachrelief im Kalkfelsen eines Abri bei Laussel in der Dordogne aus dem mittleren Jungpaläolithikum (ca. 23 000 v. Chr.). Das Relief befindet heute im Musée d’Aquitaine in Bordeaux.

Das Halbrelief war ursprünglich mit Ocker rot gefärbt. Das Bisonhorn könnte zu einem Trankopfer gehört haben. Da das Horn 13mal gekerbt worden war, könnte es - wie Archäologen von der Ausstellung „Archäomusica“ im Brandenburger St- Pauli-Kloster vermuten - als Schrapper-Musikinstrument gespielt worden sein. Auch wurde die 13 als die Zahl der jährlichen Menstruationen interpretiert. Das Relief zeigt große Ähnlichkeit mit den in großer Zahl aufgefundenen Venusfiguren, ist eine Art Umsetzung in die Reliefkunst (vgl. Hotz, S. 105, a.a.O.). Da sich unter dem Abri weitere vier paläolithische Reliefs befanden, wird der Ort auch als eine Art frühes Heiligtum angesehen. Eine Kopie von einem der Objekte („Venus von Berlin“) befindet sich im Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte.

 

Abb. einfügen: „Venus von Lespugue“ (Abb. aus Hotz, S. 109, a.a.O.), eine 14 cm hohe aus Mammutelfenbein geschnitzte Figur, die auf ca. 23 000 Jahre v. Chr. datiert wurde. Aufgefunden wurde die Figur 1922 in einer Höhle im Pyrenäenvorland. Heute befindet sich die Figur im Musée de l’homme, Paris.

 

Manche Kunsthistoriker*innen vermuten einen Zusammenhang zwischen dem Zyklus des Landbaus (Säen, Wachsen, Reifen, Ernten), dem menschlichen Lebensablauf (Geburt, Wachstum, Tod) und der Vielzahl von aufgefundenen „Venusfiguren“. Die wahrscheinlich dahinter bestehenden religiösen Vorstellungen zeigten sich „nicht nur in den üppigen Statuetten der ‚Großen Mutter’ ... sondern auch (in) zahlreichen Fruchtbarkeitssymbolen“ (Hotz, S. 123/24, a.a.O.).

 

So anerkannte z.B. der sowjetische Ethnologe und Religionsforscher Sergej Alexandrowitsch Tokarew (1899 - 1985) im Neolithikum die Verehrung einer weiblichen Gottheit, jedenfalls gibt es vielfach in Stein geritzte weibliche Figuren, auch verschiedene Stein- und Tonfiguren, die als Schutzherrin der Sippe oder Wächterinnen des Grabes interpretiert werden. „Wahrscheinlich aber besteht ... ein genetischer Zusammenhang zwischen diesen Darstellungen und den paläolithischen Frauenstatuetten“ (Tokarew, S. 34, a.a.O.).

 Einige Forscher*innen sehen in der Existenz der Venusfiguren ein Indiz oder einen Beweis für mutterrechtliche Traditionen innerhalb der frühen Gesellschaften (vgl. Schlette, S. 58, a.a.O.).

 

Der rumänische Religionswissenschaftler und Philosoph Mircea Eliade (1907 - 1986) hingegen betonte die (in seiner Sicht) Evidenz, „ … dass die Symbolismen und Kulte der Mutter Erde, der menschlichen und agrarischen Fruchtbarkeit, der Heiligkeit der Frau usw. sich erst nach der Entdeckung des Ackerbaus entwickeln und ein reich gegliedertes religiöses System bilden konnten …“ (Eliade, S. 11/12, a.a.O.). Von daher seien auch matriarchale soziale Strukturen „… an die Entdeckung des Ackerbaus durch die Frau gebunden“ (Eliade 1957, S. 85, a.a.O.). Im „Handbuch der Religionen“ sah Eliade in der „… sogenannten ‚Kunst‘ des Altpaläolithikums“ mit den „… berühmten steatopygischen Venusstatuetten (‚mit Fettsteiß‘)“ keine besondere religiöse Bedeutung (Eliade 1991, S. 28, a.a.O.).

 

Eine Reihe von Ausstellungen der letzten Jahre thematisierte u.a. auch mit neuen Fundstücken die obigen Fragen. 

Das Archäologische Museum in Stuttgart zeigte im Jahre 2009 die Landesausstellung „Eiszeit. Kunst und Kultur“. Präsentiert wurden damals erstmals die spektakulären Höhlenfunde der Schwäbischen Alb, darunter die Venusfigur vom Hohle Fels, die Knochenflöte und das Elfenbeinmammut aus der Vogelherdhöhle. Die jahrtausendealten Kunstwerke sind die (derzeit) ältesten Belege der Menschheit für figürliche Kunst.

Die „Venus vom Hohle Fels“ - eine 2008 aufgefundene Elfenbein-Figur mit großen Brüsten, ausgeprägtem Gesäß und hervorgehobenen Geschlechtsteilen - ist ca. 6 cm groß und wiegt 33 g (vgl. Abb. oben). Sie gilt (zurzeit) mit 35.000 Jahren als älteste Menschendarstellung der Welt und als eines der ältesten Beispiele für figürliche Kunst, jüngere Venusfiguren gibt es in ganz Eurasien sehr viele.  

 

Die Flöte (aus Schwanen- oder Geierknochen) ist bislang das älteste bekannte Musikinstrument der Welt. Sie wurde ganz in der Nähe der dortigen „Venus“ gefunden.  Einige Archäologen – u.a. von der „Archäomusica“ im Pauli-Kloster zu Brandenburg (im Frühjahr 2018) vermuten deshalb, dass die Flöte im Kontext eines Fruchtbarkeitskultes rituell benutzt worden sein könnte.

Ein Kapitel im Katalog der Stuttgarter Landesausstellung beschäftigte sich ausdrücklich mit Geschlechterrollen im Jungpaläolithikum (vgl. Archäologisches Landesmuseum, a.a.O.).

 

Auch bei der vieldiskutierten Ausstellung des British Museum in London im Jahr 2013 „Ice Age Art“, thematisierte die Kuratorin und Archäologin Jill Cook die Frage, inwieweit die „diluvialen“ Figuren aus den Händen von Künstlerinnen stammten. Jahrhundertelang beschäftigten sich überwiegend männliche Kunsthistoriker mit überwiegend männlichen Künstlern, es sei ein endlich auszuräumender Mythos, Künstlerinnen seien erst in der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart hervorgetreten. Anzuerkennen sei – meinte Jill Cook -, dass schon vor 35 000 Jahren Kunst von Frauen für Frauen gemacht worden sein könnte. Die Rolle der Frau in der „tiefen Geschichte“ solle neu abgewogen werden.

 

Das Archäologische Museum Freiburg im Breisgau veranstaltete 2014  eine erfolgreiche Ausstellung mit dem Titel: „Ich Mann. Du Frau. Feste Rollen seit Urzeiten?“.  Die Ausstellung widmete sich wohl als erste vorrangig dem Thema, wie Frauen und Männer in der Steinzeit lebten und welche Arbeitsteilung herrschte.

 

Die Ausstellungsmacher*innen verwarfen die Vorstellung, schon in prähistorischen Gesellschaften von Jägern und Sammlern (Wildbeutern) sei die Rollenverteilung eindeutig – eben naturgemäß [3] - gewesen, er war der Beutejäger, sie die Nesthüterin. Der Begleitband der Ausstellung (hrsg. von  Brigitte Röder, Professorin für Ur- und Frühgeschichte, mit einem Schwerpunkt der prähistorischen Geschlechterforschung an der Universität Basel, a.a.O.) gibt eine klare Antwort auf die Frage nach der Rollenverteilung: „Nein - Männer und Frauen haben keine festen Rollen seit Urzeiten“, heißt es dort, „die Idee vom steinzeitlichen Jäger alias ,Ernährer‘ und der Sammlerin alias ,Hausfrau und Mutter‘ ist eine Fiktion“ (Röder, Vorwort, a.a.O.). Für diese Auffassung werden einige Indizien angeführt:

 

In Stetten an der Donau (Kr.Tuttlingen) wurde 1987-90 ein jungsteinzeitliches Grab einer ca. 30jährigen Frau und eines Säuglings aufgefunden. Datiert wurde das Grab auf ca. 2700 – 2200 v. Chr. Zu den Grabbeigaben gehörten zwei geschliffene Knochenspitzen, eine Feuersteinklinge und ein Schleifstein. Die Fundstücke waren Werkzeuge und dienten selbst wieder zur Werkzeugproduktion. Elle und Speiche der Begrabenen zeigten  Deformationen, die als Folge schwerer körperlicher Arbeit entstanden sein können: Wenn man z.B. hockend mit Steinen Werkzeuge aus Tierknochen schnitzt. Möglicherweise wurde also in Stetten an der Donau eine Werkzeugmacherin begraben.

 

In der Freiburger Ausstellung wurden in einer Vitrine die Ergebnisse einer Forschergruppe um den US- Amerikaner Dean Snow (von der Pennsylvania State University) dargelegt. Es ging dabei um die roten oder schwarzen „Handschablonen“, die sich in mehr als 40 paläolithischen Höhlen in Südwesteuropa finden lassen. Festgestellt wurde, dass ca. 75 % der Handabdrücke mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von Frauen stammten.

Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Frauen auch die Höhlenwandmalereien erstellten, vermutet wurde aber auch, die Handabdrücke seien eine Signatur der Maler.  „Were the first artists mostly women?“ fragte Virginia Hughes in der “National Geographic” (Oktober 2013) in der Folge.

 

Abb. einfügen: Handabdrücke aus der kantabrischen Höhle El Castillo: Links die Hand eines Mannes, rechts die einer Frau  (Abb. aus “National Geographic“, Oktober  2013)

 

Seit 1981 wurden Funde von Pfahlbaustätten im Bodensee untersucht. Die ältesten dortigen Fundstücke sind ca. 7.000 Jahre alt – sie stammen aus der Jungsteinzeit. Zur genaueren Erforschung der Pfahlbauten unternahmen Archäologen bis 1994 Tauchgänge im Überlinger See und fanden bei Bodman-Ludwigshafen Wandteile  einer Art Ritualbau – mit den aus unzähligen Fragmenten rekonstruierten ältesten figuralen Wandmalereien Europas nördlich der Alpen (ca. 4000 v. Chr.). Dargestellt sind  große, dominant wirkende Frauen mit z.T. aufgesetzten plastisch geformten Brüsten, die „Bodmaner Busenwand“ vgl. Abb. oben).  Vermutet wurde, es handele sich um Ahninnen der jeweiligen Familien (vgl. http://docplayer.org/18621365-Aelteste-wandmalereien-noerdlich-der-alpen-zur-rekonstruktion-der-bilder-fuer-die-praesentation-auf-der-grossen-landesausstellung-2016.html).

  

Abb. einfügen: „Rassel in Form einer weiblichen Brust“, bronzezeitlich, ca. 1200 – 700 v. Chr.; gefunden in Tornow/Brandenburg; ausgestellt in der Ausstellung „Archäomusica“ in Brandenburg (Photo: Christian Meyer, 6. März 2018)

 

 Erst im Jahre 2017 erfolgte eine weitere steinzeitliche Entdeckung: Auf dem Fundplatz Breitenbach (bei Zeitz im Burgenlandkreis/Sachsen-Anhalt) – einem rund 34.000 Jahre alten Freisiedlungsplatz - konnte aus mammutelfenbeinernen Bruchstücken eine Venusfigur zusammengesetzt werden. Diese „Venus von Breitenbach“ ist von daher die älteste dieser Figuren außerhalb Süddeutschlands. Es wurden dort eindeutige Überreste einer regelrechten Elfenbeinwerkstatt mit vielen tausend Fundpartikeln festgestellt, anscheinend ein frühes künstlerisches Zentrum. Die Venus von Breitenbach zeigt große Ähnlichkeit zu der vom Hohlen Fels.  Breitenbach [4] dürfte im ausgehenden Aurignacien wegen der eiszeitlichen Vergletscherung am nördlichsten Rand der bewohnten Welt gelegen haben (vgl. www.lda-lsa.de/aktuelles/meldung/datum/2017/11/21/aelteste_elfenbeinplastik...).    

 

Der Ausgrabungsleiter Olaf Jöris (Archäologe am Römisch-Germanischen Zentralmuseum Mainz) vermutete ein Fruchtbarkeitssymbol oder Darstellung von einer Clan-Mutter. Der „Spiegel“ vermutete ein „steinzeitliches Sexsymbol“ (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/elfenbein-puzzle-aus-breitenbach-forscher-entraetseln-steinzeit-erotik-a-1179824.html)

 

Abb. einfügen: Venus von Breitenbach….????

 

 Feministisch orientierte Forscher*innen hielten die Figur wie auch die übrigen Venusfiguren für Darstellungen einer Göttin, für eine „Rückkehr der Großen Mutter“, eine Bestätigung der Thesen von z.B. Doris Wolf (a.a.O.).

Die Schweizer Psychologin und Publizistin, ist der Überzeugung, dass während  98 % der Geschichte des Homo sapiens eine matriarchale, friedliche Welt ohne Kriege existierte. Sie führt auch allerhand Indizien dafür an, dass die Kunst der Steinzeit überwiegend von Frauen geschaffen wurde (vgl. Wolf, a.a.O. , S. 298 ff.). Erst eine vor ca. 6000 bis 5000 Jahren sich vollziehende „Patriarchalisierung“ habe zu Kriegen geführt.  Möglicherweise haben die Künstler*Innen von Breitenbach oder der Schwäbischen Alb auch andere inspiriert und bilden die Wurzel der Venus-Kunstgattung.

 

Abb. einfügen Busenwand:  Die z.T. noch erhaltenen Köpfe der Frauen sind umgeben von angedeuteten Sonnenstrahlen, die Hochachtung oder Ehrfurcht andeuten könnten.

 

 

Abb. Postkarte einfügen: „Sitzende Göttin auf einem Leopardenthron“ (z.T. auch als „Gebärende Göttin“ interpretiert); diese deutlich jüngere Figur steht auf menschlichen Schädeln, was als Indiz zur Verbindung mit den Ahnen gesehen wird. Gefunden wurde die Figur in einem Getreidesilo: vielleicht sollte sie auch der Fruchtbarkeit der Felder dienen (vgl. Schlette, S. 76, a.a.O.). Tonfigur aus Çatal Hüyük/Türkei um das 6. Jtds. v. Chr.. Die Figur befindet sich heute im Museum für Anatolische Zivilisationen in Ankara.

 

 

Auch das niederländisch-deutsche Autorenteam von dem Historiker und Kulturwissenschaftler  Kai Michel (*1967) und dem Züricher Evolutionsbiologen Carel van Schaik (*1953) beschäftigte sich in „Die Wahrheit über Eva“ explizit mit der „Erfindung der Ungleichheit von Frauen und Männern (vgl. Schaik, a.a.O.). Die Autoren zeigten, dass während der längsten Zeit der Menschheitsgeschichte Frauen und Männer egalitär lebten, weitestgehend friedlich und geschlechtergerecht. Ungleichheit zwischen Mann und Frau entspricht dann nicht der Natur der Menschen.

 

Erst mit der Sesshaftigkeit, der neolithischen Revolution, änderte sich dieses friedlich-egalitäre Verhältnis: Es  entstand der Privatbesitz, Begehrlichkeiten an an produktivem Land, an Vorräten, Häusern etc. Statt dem Teilen der Jagdbeute ist nun Verteidigung angesagt und bis auf wenige Ausnahmen war Verteidigung immer  Männersache. So kommt es zu Gewalt und sozialer Ungleichheit: Einige Männer werden Besitzer viel und Chefs, andere haben nichts (vgl. Schaik, a.a.O.).  

 

Mit der Landwirtschaft begann die männliche Dominanz, was beiden Geschlechtern (bis heute) nicht gut tut. Das Patriarchat kann daher als eine Verirrung, eine gefährliche Sackgasse angesehen werden.

 

 

 

Als Beispiel für diese Entwicklung wird u.a. die mit ihren ältesten Teilen aus dem 10. Jtsd. v. Chr. stammende Siedlung Göbekli Tepe in der Türkei herangezogen, die heute Weltkulturerbe ist (vgl. auch Collins, a.a.O.). In den dortigen Ruinen eines Prototempels" mit Bildern wilder Tiere entsteht ein düster-bedrohliches Gemisch aus Potenz, Aggression und Tod" (vgl. Schaik, a.a.O.). Die Jagd wird überhöht, der Kontakt zu übernatürlichen Mächten zum Privileg eines männlichen innereren Zirkels. Die weiblich geprägte Alltagsfrömmigkeit werde dann erst eingehegt, später diffamiert. Die spätere Staatenbildung im Vorderen Orient setzte die Entwicklung fort, Frauen werden zur Kriegsbeute. Mit der schließlichen Einführung von Gesetzestexten wird die männliche Dominanz festgeschrieben.

 

 

Aufgrund ethnologischer Forschungen zu rezenten Jäger- und Sammlergesellschaften kann davon ausgegangen werden, dass es auch in Urgesellschaften beides, matrilineare und patrilineare Ordnungen gab. Zudem ist es unklar, wann die frühen Menschen den Zusammenhang von der Zeugung durch den Geschlechtsverkehr und der Geburt der Kinder erkannten (vgl. Schlette, S. 37/38, a.a.O.). 

 

Die (nicht-griechische) minoische Kultur auf Kreta (ca. 3500 – ca. 1350 v. Chr.) gilt traditionell als eher matriarchalisch, Will Durant z.B. sprach von einem „fast matriarchalischen Leben des alten Kreta“ (Durant, Bd. II., S. 26, a.a.O.).  

Dabei wurden v.a. folgende Faktoren als ausschlaggebend angesehen: Die Abwesenheit von kriegerischen Darstellungen in der überlieferten Kunst, das Fehlen von Befestigungen bei allen minoischen Tempeln, die große Zahl von Frauendarstellungen und die vermutete hohe Verehrung einer Mutter-, Erdgöttin.

Der Schweizer Kulturhistoriker Beat Schneider (und nicht nur er) sprach sogar von einer „Pax minoica“. Die minoische Seemacht sei – wird angenommen – ausschließlich auf den Handel mit Ägypten, Syrien, Kleinasien und dem griechischen Festland gerichtet gewesen.  

Vergleichsuntersuchungen zeigen einen Zusammenhang zwischen der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Friedfertigkeit einer Gesellschaft. Je gleichberechtigter Frauen in einem Staat sind, desto friedlicher agiert der Staat (vgl. Tagesspiegel, 7. März 2019, S. 6). Das aber heißt (sehr wahrscheinlich) nicht, dass Frauen etwa per se friedfertiger sind als Männer, jedoch schult die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern friedliche, konsensuelle Konfliktlösungen in allen Bereichen.  

 

Auffällig ist in der bislang bekannten minoischen Kunst zudem das Schönheitsstreben, eine Verfeinerung, Eleganz und heitere, spielerische Anmut der dargestellten Personen – Männer und – in der Mehrzahl - Frauen. Die Figuren mit ihren überschlanken Taillen wirken selbst bei ihrer halsbrecherischen Artistik locker und verspielt.

Gefunden wurden derart kunstvoll-realistische Schmuckstücke, dass Arthur Evans eine Emailkrabbe irrtümlich für ein Fossil hielt (vgl. Durant, Bd. II, S. 32, a.a.O.). 

Der minoischen Kunst fehlt die feierliche Steifheit, die zyklopischen Mauern mit ihren Symmetrieachsen, auch die großen Skulpturen. In den minoischen Palästen finden sich die vermutlich ältesten Theaterbauten überhaupt. 

Allerdings wird auch immer wieder betont, dass das Alltagsleben im minoischen Kreta stark von religiösen Bindungen geprägt war (vgl. Krause-Zimmer, S. 9, a.a.O.).

Arthur Evans – der britische Erstausgräber von Knossos (1851 – 1941) – nannte seine Funde treffend ein „Bildatlas ohne Text“ (zit. n. Tokarew, S. 509, a.a.O.).

Im Jahre 1952/56 gelang es u.a. dem englischen Sprachwissenschaftler Michael Ventris (1922 - 1956) die seit 1878 bekannte, spätminoische, auch in Mykene aufgefundene Linear – B – Schrift zu entziffern, eine ganze Reihe von Inschriften wurden so lesbar. Es handelt sich um eine Silbenschrift, die Sprache war ein altertümlicher, achäisch-griechischer Dialekt, die älteste bekannte Form des Griechischen. Die Inhalte waren jedoch eine gewisse Enttäuschung, es waren keine literarischen Texte, sondern meist Angaben zu Handelsgeschäften, statistische Angaben zu Magazinen etc.

 

Der kanadische Archäologe Alexander MacGillivray fand 1987-90 in Palaikastro im Osten Kretas eine stark beschädigte spätminoische, eindeutig männliche Statuette, der „Chryselephantine Kouros von Palaikastro[5] (vgl. MacGillivray, a.a.O.). Die ca. 54 cm hohe Kouros-Figur besteht aus Holz, Goldblech, Elfenbein, Serpentin und Bleikristall. Wegen der wertvollen Materialien, ihrer Verarbeitung und auch der Körperhaltung gehen viele Archäologen davon aus., dass es sich bei dem Kouros um eine Götter-Statuette handelt.

 

Dieser Fund bestärkte den Zweifel an dem matriarchalen Charakter der minoischen Kultur. In einigen Medien wurde in der Folge gefragt, ob die Göttin in Kreta vom Thron gestoßen worden sei. Allerdings könnte der Fund auch mit der in dieser Zeit stärker werdenden Einwanderung von patriarchalisch gestimmten Griechen vom Festland nach Kreta in Zusammenhang stehen.     

Der Kouros befindet sich heute im archäologischen Museum von Sitia/Ostkreta.

 

Solange nicht genauere Aussagen über das Geistesleben der Minoer gemacht werden können, die Linear-A-Schrift entziffert oder andere neue Funde gemacht wurden, scheint dieses aber zumindest partiell auf Vermutungen und Projektionen zu beruhen.  

 

                  „Obrigkeit ist männlich; das ist ein Satz, der sich eigentlich von selbst versteht“

                                                       (Heinrich von Treitschke, 1897; S. 252, a.a.O.)

 

Mit Auffassungen wie der obigen wurden Frauen für Jahrtausende weitgehend von politischen Entscheidungen ausgeschlossen. Nahezu alle bekannten historischen Gesellschaften waren patriarchalisch aufgebaut, sie galten als die selbstverständliche, „natürliche“ Ordnung. Vor allem in Mythen, wie denen von den Amazonen, tauchten Gegenbilder auf.

Berichte aus vielen traditionellen Gesellschaften, v.a. Jäger- und Sammler-Gesellschaften mit geringer Rollendifferenzierung scheinen zu belegen, wie häufig Frauenraub, Raubheirat und erzwungenes Konkubinat waren. Nach Kriegszügen gegen benachbarte Gruppen wurden oft die dortigen Männer getötet, die Frauen aber häufig geraubt, z.T. aus sexuellen Gründen, aber auch als Arbeitskraft: Umherstreifende Jäger haben „... ohne Frauen, die Brennmaterial sammelten und Tierhäute präparierten, kaum eine Überlebenschance. Und Frauen mit ihren Kindern konnten ebenso wenig ohne einen Jäger überleben, der ihnen Fleisch von seiner Beute abgab“ (Ewe, S. 66, a.a.O.). 

Zu dem Gründungsmythos der Stadt Rom gehört der „Raub der Sabinerinnen“, dabei lud Romulus die benachbarten Sabiner zum Fest der Consualia (vgl. 21. August und 15. Dezember) zu Wettspielen etc. ein. Unter verbrecherischem Bruch des Gastrechts raubten auf dem Fest die Römer die unverheirateten Sabinerinnen. Der Frauenraub führte zum Krieg der Sabiner gegen die Römer.   

In der Überlieferung der tradierenden römischen Männer waren die geraubten Frauen rasch zufrieden: In der Schlacht gingen die geraubten Frauen zwischen die Kämpfenden, ihre Brüder und Väter einerseits, ihre Ehemänner andererseits. Diese Intervention führte der Legende nach nicht nur zu einem Friedensschluss, sondern sogar zu einem Bündnis zwischen den Römern und den Sabinern (vgl. Livius, S. 11 ff. a.a.O.).      

  

Nach der Vorstellung Platos in dem „Gastmahl“ (189 ff., a.a.O.) waren die ersten Menschen zwiegeschlechtlich, Hermaphroditen, gleichzeitig Mann und Frau. Die Aufspaltung in die beiden Geschlechter sei erst ein späteres Geschehen, eine Intervention von Zeus und Apollon, die „… die Menschen in zwei Hälften“ zerschnitten (Platon, 1986, „Gastmahl“ 189, S. 287, a.a.O.). Seither irrten die Hälften in der Welt umher und suchten einander. Die ursprüngliche Einheit sei der Grund für das andauernde Streben nach Vereinigung, die Liebe sei die Sehnsucht nach der verlorenen Hälfte von uns selbst: „Von so langem her also ist die Liebe zu einander den Menschen angeboren, um die ursprüngliche Natur wiederherzustellen, und versucht aus zweien eins zu machen und die menschliche Natur zu heilen“ [6] (Platon, 1986, „Gastmahl“ 189, S. 287/288, a.a.O.).       

Eher seltener spielt in den verschiedenen Schöpfungsmythen die Frage einer vorrangigen Schöpfung von Männern oder Frauen eine Rolle.

 

Viele Schöpfungsmythen weltweit kennen die Erschaffung der Welt und auch der Menschen durch die freiwillige oder gewaltsame Opferung eines Urwesens, durch die Zerstückelung einer Gottheit. Aus deren Körper wird dann die ganze Welt geformt.

Auch der Kampf einer neueren gegen eine ältere Göttergeneration kann dabei eine Rolle spielen, so z.B. in Babylon der Sieg Marduks über Tiamat.

Für die Babylonier waren die Menschen nicht die Krone der Schöpfung, sie wurden geschaffen, um den Opferkult für die Götter vorzunehmen (vgl. Eliade, 2002, S. 129, a.a.O.). 

In dem vermutlich im 12. Jhdt. v. Chr. entstandenen das babylonische Weltschöpfungsepos „Enuma Elisch“ ( babylon. „Als droben…“, , die Anfangsworte der Erzählung) heißt es dann von Marduk:

                „Ein Gewebe von Blut will ich machen, Gebein will ich bilden,

                 um ein Wesen entstehen zu lassen: Mensch sei sein Name ….

 Ihm auferlegt sei der Dienst der Götter zu ihrer Erleichterung“ (zit. n. Eliade, 2002, S. 145, a.a.O.).

 

In Indonesien werden Mythen überliefert, nach denen eine Frau (oder ein Mädchen, Hainuwelel) geopfert wird, aus deren Körper dann die verschiedenen Nahrungsmittel hervorgebracht werden (vgl. Eliade, 2002, S. 29, a.a.O.). Auf Neuguinea, in Polynesien und Melanesien erfüllt ein männliches mythisches Urwesen die gleiche Funktion.

Einige Papua-Völker in Neuguinea gehen davon aus, dass ihre weiblichen wie männlichen Vorfahren einst aus Kasuar-Eiern geschlüpft seien. Die straußenartigen Kasuare sind die größten einheimischen Landtiere in Neuguinea.

 

Nach dem Schöpfungsmythos der Haida-Indianer im pazifischen Kanada hatten die ersten Menschen nur ein Geschlecht. Erst später wurde durch eine göttlichen klugen Raben ein zweites Menschengeschlecht geschaffen, in zweierlei Form, männlich und weiblich. Auch wurde ihnen die Neugier eingepflanzt, die die beiden Geschlechter füreinander entwickeln.

 

Nach einem japanischen Mythos schufen die Himmelsgötter zwei göttliche Geschwister, den männlichen Izanami und die weibliche Izanagi um die Erschaffung des Festlandes zu vollenden. Nach sie eine erste Insel geschaffen hatten stiegen beide auf sie herab, um dort zu leben. Sie verliebten sich in einander und zeugten Kinder, die ersten Menschen. Da aber Izanagi zuerst gesprochen hatte, bekamen die Kinder allerlei Gebrechen , - weil die Frau zuerst gesprochen hatte. 

In einem ägyptischen Hymnus auf Gott Amun-Re hieß es:

„Du bist der Eine, der alles schuf, was ist, der eine Einzige, der alle Wesen erschuf, aus dessen Auge die Menschen hervorgingen …“ (zit. n. Eliade, 2002, S. 90, a.a.O.) , - also beide, Frauen und Männer.

In einer frühägyptischen Kosmogonie aus Heliopolis entstehen „… die Menschen aus den Tränen des Sonnengottes“ (zit. n. Eliade, 2002, S. 96, a.a.O.), - also beide Geschlechter zugleich.  

In vielen der Mythen werden beide Geschlechter zugleich geschaffen.

Bei den Maya allerdings erscheinen bei der Schöpfung die Frauen erst bei der vierten Schöpfung, nach den Männern (vgl. http://www.galerie-elender.de/Mythen.htm)

 

Die Grüne Tara (sanskrit: Shyamatara; tib.: Drölma; wörtlich: „grüne Befreierin“) ist eine von 21 Taras, Bodhisattwas, die in Tibet vielfach verehrt werden. Sie wird als eine Ausstrahlung des Bodhisattva Avalokiteshvara betrachtet und soll aus einer seiner Tränen entstanden sein, die er aus Mitgefühl mit allen Wesen vergoss. So gilt die Grüne Tara Gläubigen bis heute als die Essenz des Mitgefühls.

Nach einer interessanten Legende hatte die Grüne Tara einst inkarniert als Prinzessin Jnanachandra bereits viele Verdienste erlangt. Mönche drängten die Prinzessin nun dazu, um eine Wiedergeburt als Mann zu bitten, damit sie so die volle Erleuchtung erlangen könne. Der Weg zur Erleuchtung sei in dem Körper einer Frau doch eher hinderlich. Die Prinzessin aber  lehnte dies ab. Sie bezeichnete die Unterschiede zwischen den Geschlechtern als Trugbild und legte das Gelübde ab, bis zur Befreiung aller Wesen fortan in einem weiblichen Körper zu wirken.

 

Der aristokrtatische Philosoph Platon (427 – 347) war – zumindest in einigen seiner Schriften – ein Frauenverächter; sie seien nicht nur das schwächere Geschlecht, sondern auch oberflächlich, abergläubischer, hinterhältiger und verschlagener als Männer.Frau zu sein – me3inte er im „Timaios“ – müsse ein Fluch der Götter sein: Männer, die feige und ungerecht waren, würden als Strafe nach dem Tode als Frauen Wiedergeboren (vgl. Platon 1960, 90e, 91ab; S. 211, a.a.O.).   

 

In der biblischen Tradition war die Rolle der Frau schwankend und uneindeutig. Schon in der Genesis existieren zwei hinsichtlich des Menschenbildes, der Stellung der Frau divergierende Schöpfungsgeschichten, aus verschiedenen Überlieferungsschichten.

Die sehr wahrscheinlich ältere Erzählung, in der Überlieferung des Jahwisten, entstand vermutlich im Nordreich Israel: „Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und er schuf sie einen Mann und ein Weib“ (1 Mose 1, 27). Hier sind Mann und Frau zugleich nach dem Ebenbilde Gottes geschaffen, den Menschen gibt es nur als Frau und Mann (vgl. Klaus Koch, S. 151, a.a.O.).

 

Die sehr wahrscheinlich jüngere Erzählung wird der Überlieferung der Priesterschaft zugeordnet, ihre Quelle entstand vermutlich erst im babylonischen Exil im 6. Jhdt. v. Chr.: „Und Gott der Herr machte den Menschen aus einem Erdenkloß, und er blies ihm ein den lebendigen Odem in seine Nase. Und also ward der Mensch eine lebendige Seele“ (1 Mose 2,7). Dann aber bemerkte Gott: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei“ (1. Mose 2, 18), - es geht dabei um den Mann, heißt aber in der Luther-Übersetzung „der Mensch“. Anschließend „… baute Gott der Herr“ aus der Rippe Adams „… ein Weib … und brachte sie zu ihm“ (1 Mose 2, 22).

Nach dem Sündenfall dann beschied Gott Eva, dass er, Adam, „soll dein Herr sein“ (1 Mose 3, 16). Hier ist die Frau die sekundär Geschaffene, dem Manne untergeordnet und in der gesellschaftlichen Praxis sozial, rechtlich und kultisch nicht gleichberechtigt.

Die Herausgeber des „Bibellexikons“ gehen – heute – davon aus, dass die biblische „… Intention … die Aufhebung jeder Benachteiligung der Frau auch in unserer Gesellschaft (sei), nicht etwa die Beibehaltung patriarchalischer Strukturen“ (Klaus Koch, S. 151, a.a.O.).

 

Nach einer weitverbreiteten, alten Vorstellung sei die Frau während ihrer Menstruation und nach einer Geburt „unrein“. Im Judentum erinnern die Mikwe [7] daran, im Christentum z.B. das Fest Mariä Reinigung am 2. Februar. Auch bei z.B. dem Volk der Fon (in Benin und Togo) leben deshalb menstruierende Frauen und Mädchen traditionell in gesonderten Häusern (vgl. Haberland, S. 45, a.a.O.).

Auch in islamischer Tradition gelten menstruierende Mädchen und Frauen als rituell unrein.

In dem Film „Das Mädchen Wadjda“ (SAR, D, USA, VAE, NL, JOR 2012 [7a]), den ARTE am 1.April 2020 um 20.15 Uhr zeigte, gibt es eine Szene, in dem die Koranlehrerin die Mädchen, die gerade ihre Periode haben, auffordert, den Koran nicht direkt zu berühren. M.E. ist es unter den muslimischen Gelehrten umstritten, ob Frauen während der Menstruation den Koran berühren dürfen.

Weitgehend unumstritten ist hingegen die koranische Aussage in der 2. Sure, 222: „ Und sie werden dich über die Reinigung befragen. Sprich: ‚Sie ist ein Schaden‘. Enthaltet euch daher eurer Weiber während der Reinigung und nahet ihnen nicht als bis sie rein sind. Sind sie jedoch rein, so suchet sie heim, wie Allah es euch geboten hat. Siehe, Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinigenden“ (Koran, S. 54, a.a.O.).  

 

Vorherrschend aber war jahrhundertelang das Bild der Frau als das „Gefäß der Sünde“, als die den Männern gefährliche Verführerin. Eine Reihe von Narrativen waren dafür weit verbreitet, so die Geschichte von Samson und Dalilah oder die von Salome.

Paulus betonte allerdings auch – in einem in seiner Echtheit unbestrittenen Brief (vgl. Klaus Koch, S. 388, a.a.O.) – die Gleichheit aller Menschen vor Gott: „Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht oder Freier, hier ist kein Mann oder Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu“ (Galater 3, 28). 

Generell aber erscheinen die Schriften des Paulus misogyn, wie z.B. Aussage belegt: „Das Weib schweige in der Kirche“  (Mulier tacet in ecclesia, 1.Korinther 14,34).

 

Eines der dunkelsten Kapitel der Kirchen- und Weltgeschichte begann im hohen Mittelalter mit den Verfolgungen angeblicher Hexen, die ja in ihrer überwiegenden Mehrzahl Frauen waren.  Wie Barbara Tuchman betonte, nähren „… Zeiten der Angst … den Glauben an das Wirken böser Mächte, … daher das sich nun erhebende Gespenst der Hexe“ (Tuchman, S. 465, a.a.O.). Und Zeiten kollektiver Not und epidemischer Angst waren es, nicht nur andauernde Kriege, auch die Pest, Naturgewalten und darauf folgende Hungersnöte trugen dazu bei, Sündenböcke zu suchen: „die Juden“ aber auch „die Hexen“, Frauen.   

 

Ende des 14. Jhdts stellte die kirchliche Inquisition offiziell die „Hexerei“ gleichrangig neben die „Ketzerei“. „Wie der kleine Mann fühlte auch sie (die Kirche, C.M.) sich von bösartigen Mächten umzingelt, deren Agenten Zauberer und Hexen waren“ (Tuchman, S. 465, a.a.O.).

 

Zwar ist kollektive Angst seit Jahrhunderten in Europa alltäglich und dringt bis heute tief in die Verhaltensweisen von einzelnen und Gruppen ein.  Zwischen 1450 und 1650 aber – stellte der französische Historiker und Angstforscher Jean Delumeau (*1923) fest – war die „frauenfeindliche Propaganda“ vieler Prediger und Dämonologen „am intensivsten“; sie führte bei vielen Männern zu Angst vor der Frau, Hexen (wie auch „die Juden“) wurden zu allgegenwärtigen „Agenten des Satans“ (Delumeau, Bd. II, S. 456, a.a.O.).  

Auf die Spitze getrieben und juristisch „legitimiert“ wurde die Hexenjagd durch die Bulle „Summis desiderantis affectibus“ („In unserem sehnlichsten Wunsche…“) von dem hexengläubigen Papst Innozenz VIII. (Pont. 1484 – 1492), der „Hexenbulle“, die von Kramer/Institoris selbst verfasst worden war. In der Bulle wurden die Inquisitoren aufgefordert in „allen Fällen und mit allen Mitteln“  gegen Ketzer und Hexen vorzugehen. Alle staatlichen Instanzen wurden verpflichtet, die Inquisitoren zu unterstützen.

 

Im Jahre 1487 dann erschien auf Latein der „Malleus maleficarum“, der „Hexenhammer“ , eine Hexenprozessordnung, die zu den systematischen, blutigsten Hexenverfolgungen der Geschichte beitrug und den Angeklagten nur eine minimale Überlebenschance ließ. Von diesem „… verruchtesten und zugleich läppischsten, verrücktesten und dennoch unheilvollsten Buch der Weltliteratur“ (vgl. Kühner 1980, a.a.O.) erschienen eine ganze Reihe von Nachdrucken. Schon der Autor des „Hexenhammers“ (a.a.O.), der deutsche Dominikaner Heinrich Kramer Institoris (+1505) sah „… allein die Frau als Einfallstor des Teufels“ (Beier-de Haan, S. 36, a.a.O.). Hexen könnten – wurde in dem Hexenhammer behauptet – „… die Erektion des Gliedes verhindern, indem sie gleichsam die Samenwege versperren“ (zit. n. Delumeau, Bd. I,  S. 81, a.a.O.). Schon durch diese Behauptungen wurden sicher männliche Ängste verstärkt.  Den angeblichen Hexen wurden des weiteren allerlei Eigenschaften zugeschrieben:

  • so sollte der Teufel meist rothaarige Frauen auswählen, weil Rot die Farbe des Feuers sei
  • sie sollten den Teufel feiern mit lauten Gesänge und wilden mitternächtlichen Tänzen – bevorzugt bei Vollmond
  • sie galten als naturnah, brauten deshalb ihre Zaubertränke immer aus vielen geheimnisvollen Pflanzen und Kräutern.

Als eine weitere verdächtige Eigenschaft der vermeintlichen Hexen galt die Fähigkeit, Lesen und Schreiben zu können, was im Mittelalter, besonders unter Frauen, selten war.

 

In der Sicht der katholischen Theologin Uta Ranke-Heinemann wurde „… der Glaube an ... Hexenwahn als Massenwahn ... maßgeblich von oben gesteuert" (Ranke-Heinemann. S. 237, a.a.O.). Für sie war der Hexenwahn vor allem,  nicht aber ausschließlich eine Folge der Frauenfeindlichkeit vornehmlich des hohen Klerus. Denn der Hexenwahn richtete sich auch gegen Männer, generell aber gegen Sexualität und Körperlichkeit,. beide aber wurden v.a. mit Weiblichkeit assoziiert.

 

Martin Luther (1483 - 1546) und die Reformation veränderten die gesellschaftliche Stellung vieler Frauen, zumindest in Teilen Europas. Zum einen betonte Luther, dass vor Gott alle Menschen, auch Männer und Frauen gleich seien. Auch sah er im Prinzip alle Christen (d.h. für ihn alle Getauften) als mögliche Priester an, allerdings dauerte es noch einige Jahrhunderte bis es protestantische weibliche Geistliche, Pfarrerinnen gab [8].  

Vor allem wurden nun im Protestantismus nicht mehr Frauen gezwungen, aus ökonomischen Gründen als Nonnen in Klöstern zu leben.

 

Desgleichen forderte Luther, auch Frauen den Besuch von Schulen zu ermöglichen, damit auch sie in der Bibel lesen könnten.  In der „Predigt Martin Luthers, dass man Kinder zur Schule halten solle“ von 1530, gerichtet an den Rat der Stadt Nürnberg (vgl. Luther, 1982, Bd. V, S. 90 ff., a.a.O.) allerdings, ist im Titel zwar allgemein von Kindern die Rede, in der Predigt selbst jedoch anschließend nur von Söhnen und Knaben – Töchter kommen nicht vor. Er argumentiert für „Schulmeister und Knabenlehrer“ (vgl. Luther, 1982, Bd. V, S. 134., a.a.O.), besorgt wegen des „geistlichen“ und „weltlichen“ Bedarfs an Pfarrern, Lehrern, Predigern, Ärzten, Juristen, Gelehrten, Schreibern etc.. Frauenbildung hatte hier für Luther keinen Platz.     

 

Schließlich veränderte sich – auch durch die Ehe (seit 1526) mit der früheren Nonne Katharina von Bora (1499 - 1552) – regional die Einstellung zur Sexualität. Nicht mehr Paulus Auffassung, besser sei es keusch, nicht verheiratet, im Kloster zu leben, galt als protestantische Norm. Die Sexualität in der Ehe galt nun als eine Art Gottesgabe, die protestantischen Pfarrhäuser mit reicher Kinderzahl wurden zu einer Keimzelle protestantischen Bürgertums.

Auch Jean Delumeau führte aus, dass „… die protestantische Theologie zu einer gewissen Aufwertung der Frau zu führen schien“ (Delumeau, Bd. II., S. 456, a.a.O.).

 

Die wissenschaftliche Luther-Ausgabe (die Weimarer Ausgabe, WA, a.a.O.) wurde zum damaligen Luther-Jubiläum 1883 begonnen, erst 2009 beendet und umfasst (unüberschaubare) 127 Bände. Allein die „Tischreden“, die zwischen 1531 und 1546 aufgezeichnet wurden, umfassen in der WA sechs Bände (erschienen zwischen 1912 und 1921).    

 

Luther war darüber hinaus ein „unermüdlicher Briefschreiber“ (vgl. Einleitung zu Luther, Werke 1982, Bd. VI, S. 3, a.a.O.), mehr als 2500 Briefe sind erhalten geblieben. Darunter sind 21 Brief an seine Frau. Katharina von Bora, die eine Fülle von unterschiedlichen Themen betreffen, von haushälterisch-familiären (z.B. über das Entwöhnen einer Tochter, vgl. Luther, 1982, Bd. VI., S. 116, a.a.O.) bis zu politisch-theologischen Fragestellungen (z.B. zu den Verhandlungen zum Augsburger Bekenntnis, vgl. Luther, 1982, Bd. VI., S. 128 und 131, a.a.O.). Das kann als Indiz gewertet werden, dass Martin Luther zumindest seine Ehefrau auch als inhaltliche Partnerin ernst nahm. 

 

Der protestantische Theologe und Luther-Kenner Karl Gerhard Steck (1908 – 1983) betonte, dass Luthers Gestalt „rätselhaft“ bleibe, „… nicht weil wir so wenig, sondern weil wir so viel von ihm wissen“ (Steck, in der Einleitung zu Luther, 1959, S. 6, a.a.O.). 

Insgesamt aber bleibt Luthers Haltung Frauen gegenüber und ihre historischen Auswirkung mehr als widersprüchlich, höchst problematisch und fatal.

In der „Disputation über den Menschen“ aus dem Jahre 1536 wurden Frauen überhaupt nicht erwähnt (vgl. Luther, 1982, Bd. II, S. 293 ff., a.a.O.).

 

Luthers Schrift „Vom ehelichen Leben“ (vgl. Luther, 1982, Bd. III, S. 165 ff., a.a.O.) wurde im Jahre 1522 vor seiner Eheschließung geschrieben. Um dem vorzubeugen, dass ihm „… nicht jemand das Maul stopfe und spreche, ich rede von dem, was ich nicht erfahren habe“, betonte Luther, er „rede nach der Schrift“, was „… gewisser ist als alle Erfahrung“ (vgl. Luther, 1982, Bd. III, S. 193., a.a.O.). Bezüge auf die „heidnischen Bücher“ (vgl. Luther, 1982, Bd. III, S. 187., a.a.O.) und Philosophen lehnte er ab, hielt sie für überflüssig oder schädlich – sola scriptura: In vielen seiner Publikationen erwies sich Luther als christlicher Fundamentalist und eine Nähe zum „Denken der Renaissance“, wie sie Karl Gerhard Steck anführt (vgl. Einleitung zu Luther, 1959, S. 18, a.a.O.), ist nicht erkennbar.   

 

Luther meinte in dem „Ehelichen Leben“, dass Frauen geschaffen wurden, dem Mann zu einer geselligen Helferin in allen Dingen, - besonders, Kinder zu gebären: „Die größte Ehre, die das Weib hat, ist allzumal, dass die Männer durch sie geboren werden" (zit. n. Schumann 2005, S. 33, a.a.O.).

 

Luther ging dabei von dem göttlichen Gebot aus: „Seid fruchtbar und mehret euch“ (1. Mose 1, 28). „… den Geschlechtsverkehr zu haben und … zu samen und zu mehren, ist Gottes Schöpferwille und steht nicht in deiner Macht“ ( Luther, 1982, Bd. III, S. 168, a.a.O.).Deshalb sei es „… ein nötiges und natürliches Ding, dass alles, was ein Mann ist, muss ein Weib haben, und was ein Weib ist, muss einen Mann haben“ ( Luther, 1982, Bd. III, S. 167, a.a.O.). Wenn man diesem Gebote wehre, drohten in Luthers Sicht „… Hurerei, Ehebruch und Selbstbefriedigung“, seiner Meinung nach eine „Selbstbesudelung“ ( Luther, 1982, Bd. III, S. 167-169, a.a.O.).

 

Viele überlieferte Aussagen Luthers müssten heute allerdings als sexistisch gekennzeichnet werden, so z.B. …

·                     „Eine Frau hat häuslich zu sein, das zeigt ihre Beschaffenheit an; Frauen haben nämlich einen breiten Podex und weite Hüften, dass sie sollen stille sitzen" (zit. nach Arnulf Zitelmann, 1997, S. 111, a.a.O.).

·                     „… das Weib (sei) geschaffen … zur Haushaltung, der Mann aber zur Policey, zu weltlichem Regiment, zu Kriegen und Gerichtshändeln, die zu verwalten und zu führen" (Luther, Tischreden, WA, Bd. I, S. 532 ; Nr. 1054)

·                     „Weiber muss man haben… Wohlan, wenn man dies Geschlecht, das Weibervolk, nicht hätte, so fiele die Haushaltung und Alles, was dazu gehöret, zusammen, läge gar darnieder; darnach das weltliche Regiment, Städte und die Polizey. Summa, die Welt kann das Weibervolk nicht entbehren, da gleich die Männer selber könnten Kinder austragen“ (Luther, Tischreden, WA, Bd. II, S. 166 ; Nr. 1658; oder Luther, 1959, S. 52, a.a.O.). 

·                      „Darum hat die Maid ihr Punzlein, dass es dem Mann ein Heilmittel bringe." (zit. n. Schumann 2005, S. 33, a.a.O.).

·                     „Denn wiewol sie (die Weiber) gemeiniglich alle die Kunst können, daß sie mit Weinen, Lügen, Einreden einen Mann gefangen nehmen, können fein verdrehen und die letzten Worte geben ...“ (Luther, 1959, S. 112, a.a.O.). 

·                     Hinsichtlich der „ehelichen Pflichten [9] meinte Luther: Wenn ein „halsstarrig Weib“ aber „… die ehelichen Pflichten nicht leisten will … ist’s Zeit, daß der Mann sage: Willst du nicht, so will eine andere; will die Frau nicht, so komme das Mädchen“ (i.e. die Magd; Luther, 1982, Bd. III, S. 183, a.a.O.).

·                     Luther forderte, die „Weiber“ in „Kindsnöten“ zu „… trösten und stärken“, wollte dies in folgender Art tun: „Gedenke, liebe Greta, dass du ein Weib bist und dieses Werk Gottes an dir gefällt. … Gib das Kind her und tu dazu mit aller Macht! Stirbst du drüber, so fahr hin! Wohl dir, denn du stirbst bestimmt … im Gehorsam gegen ihn, (der).. dich so geschaffen und diese Not in dich gepflanzt hat“ [10] ( Luther, 1982, Bd. III, S. 190, a.a.O.). 

·                     „Der Tod im Kindbett ist nichts weiter als ein Sterben im edlen Werk und Gehorsam Gottes. Ob die Frauen sich aber auch müde und zuletzt tot tragen, das schadet nichts. Lass sie nur tot tragen, sie sind darum da“ (vgl. Luther, 1982, Bd. III, S. 196., a.a.O.).  „Unkraut wächst schnell, darum wachsen Mädchen schneller als Jungen." (zit. n. Arnulf Zitelmann, 1997, S. 111, a.a.O.).

·                     ihr (angeblicher) Mangel an Verstand bewirke, dass „… der Weiber Regiment von Anfang der Welt nie nichts Guts ausgerichtet hat, wie man pflegt zu sagen: Weiber Regiment nimmt selten ein gut End! Da Gott Adam zum Herrn über alle Kreaturen gesetzt hatte, da stund es Alles noch wohl und recht, und Alles ward auf das Beste regieret; aber da das Weib kam und wollte die Hand auch mit im Sode haben und klug sein, da fiel es Alles dahin und ward eine wüste Unordnung (Luther, Tischreden, WA, Bd. I, S. 528 ; Nr. 1046) 

·                     „...Wenn Weiber beredt sind, ist das an ihnen nicht zu loben, es paßt besser zu ihnen, daß sie stammeln...  Das ziert sie viel besser“ (Luther, Tischreden, WA, Bd. IV, S. 122 ; Nr. 4081) 

·                     „Denn Gott sagt zum Weibe: ,Du sollst dem Mann untertan sein“ [1. Mose 3,16]. Der Mann hat im Hause das Regiment, er sei denn ein Verbum anomalum, das ist ein Narr oder daß er dem Weib aus Liebe zu Gefallen sei und lasse sie regieren, wie bisweilen der Herr des Knechtes Rat befolgt. Sonst und ohne das soll das Weib den Schleier aufsetzen; wie denn ein frommes Weib schuldig ist, ihres Mannes Unfall, Krankheit und Unglück helfen zu tragen von wegen des bösen Fleisches. Das Gesetz nimmt den Weibern Weisheit und Regierung. Dahin hat Sankt Paulus gesehen, da er spricht 1. Kor. 7,10: ,Ich gebiete, ja nicht ich, sondern der Herr`. Und 1. Tim. 2,12: ,Ich gestatte einem Weibe nicht, da sie lehre`“ (Luther, Tischreden, WA, Bd. VI, S. 46 ; Nr. 6567).   

·                     „… Ihr Schmuck ist, dass sie reinlich und fleißig ist " (zit. n. Mynarek 2012,  S. 45f, a.a.O.).

·                     für den Ehebruch  einer Frau forderte Luther entsprechend biblischen Aussagen die Todesstrafe: „Daher soll auch heute noch das weltliche Schwert, die Obrigkeit, die Ehebrecher töten … Wenn die Obrigkeit säumig und lässig ist und nicht tötet, kann sich der Ehebrecher in ein anderes, fernes Land davonmachen und dort freien… Es ist der Obrigkeit Schuld. Warum erwürgt man die Ehebrecher nicht?“ ( Luther, 1982, Bd. III, S. 182, a.a.O.). Oder: „Darumb muß die weltliche ubirkeyt das weyb zwingen oder umb bringen" (zit. in Mynarek 2012, S. 56, a.a.O.). 

 

Fatal war auch die Haltung Luthers zu der Frage der „Hexerei“, die für ihn ein reales Faktum war: „Die Zauberer oder Hexen, das sind die bösen Teufelshuren, die da Milch stehlen, Wetter machen, auf Böcken und Besen reiten, auf Mänteln fahren, die Leute schießen, lähmen, verdorren, die Kinder in der Wiege martern, die ehelichen Gliedmaßen bezaubern … die da können den Dingen eine andere Gestalt geben, dass eine Kuh oder Ochs scheinet, das in Wahrheit ein Mensch ist, und die Leute zur Liebe und Buhlschaft zwingen, und des Teufels Dinge viel." (Martin Luther, zit. n. Türcke 2016,  S.70, a.a.O.). In seiner Erklärung der Zehn Gebote von 1518 forderte er die Exkommunikation von als Hexen verdächtigten Frauen.

 

In seinen „Tischreden“ äußerte Luther :„… weil Zauberei ein schändlicher, gräulicher Abfall ist, da sich einer von Gott, dem er gelobt und geschworen ist, zum Teufel, der Gottes Feind ist, begibr, so wird sie billig an Leib und Leben gestraft“ (Luther, WA, Tischreden VI. Bd., S. 222, a.a.O.). Er sah also in der Zauberei/Hexerei einen willkürlichen Bruch des Taufgelübdes, eine Art Verrat an Gott.     

 

Luther war ein Kind seiner Zeit, vor allem aber war der bibelgläubig, er betrachtete den Text nicht als symbolisch, sondern fundamentalistisch, wortwörtlich – sola scriptura: eine biblische Aussage war ihm ein Beweis.  Und im Buch Exodus (2 Mose) gab es die „fatale Bibelstelle“ (Beier-de Haan, S. 36, a.a.O.): „Die Zauberinnen (Hexen) sollst du nicht leben lassen" (2 Mose 22, 17/18 [11] (und ganz ähnlich in 3 Mose 20, 27). Hier ist die Übersetzung uneinheitlich. Die katholische Vulgata benutzte seit dem Tridentinum das männliche Genus („… die Zauberer sollst du nicht leben lassen“). Luther hingegen benutzte die aus dem hebräischen Original stammende und grammatikalisch (wohl) richtige weibliche Form: „Die Zauberinnen…“. Für protestantisch-bibeltreue Exegeten ging von daher die Hexerei „grundsätzlich von Frauen aus“ (Beier-de Haan, S. 36, a.a.O.). Die grauenhafte Geschichte der Hexenverfolgungen könnte darüber hinaus mit einem Übersetzungsfehler zusammenhängen: Das an dieser Stelle verwendete hebräische Wort, soll treffender mit „Giftmischerinnen" wiederzugeben sein.

 

In einer Predigtreihe über das 2. Buch Mose predigte Luther zwischen März und Mai 1526 auch über 2 Mose 22,17/18 : „Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder... Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“ Damit forderte er wie seine Zeitgenossen die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei.

Luther begrüßte in den „Tischreden“ und mehreren Predigten die Hexenverfolgungen. Im Jahre 1539 z.B. schrieb er: „Eine Hexe muß, wo man sie kriegt, mit Feuer verbrannt werden“. Hexerei führe u.a. zu Unwettern, Hexen seien deshalb „der Folter (zu) empfehlen“ (zit. n. ND, 25. Januar 2017, S. 12).

Obwohl Luther selbst nicht als Hexenjäger tätigt war, wurden 1540 die ersten als Hexen betrachteten Personen in Wittenberg verbrannt. Den Beginn der großen Hexenjagd sollte Luther allerdings nicht mehr erleben. 

 

Ganz ähnlich forderte auch Johann Calvin die Hinrichtung, die „Ausrottung“ scheinabr überführter Hexen (und Hexer). Von daher beendete die Reformation keineswegs die Hexenprozesse, die Folterungen und Hinrichtungen von angeblichen Hexen auf dem Scheiterhaufen.

 

Massenverfolgungen und -ausrottungen Unschuldiger im Auftrag der Herrschenden sind in der Geschichte leider nichts wirklich Ungewöhnliches. Die Folterungen und Hinrichtung von Frauen (aber auch Männern) wegen Hexerei v.a. in Europa zwischen dem 15. und 18. Jhdt. waren zwar nicht der früheste Massenmord Unschuldiger, sie gehörten zu den spektakulärsten. 

 

Der evangelische Theologe Christoph Türcke (*1948) schrieb in „Heilige Hure Vernunft. Luthers nachhaltiger Zauber" über die langfristigen historischen Auswirkungen: „Die Ströme von Hexenblut, die der Zusammenbruch des christlichen Weltgebäudes fließen lässt. sind zugleich das Morgenrot jener neuen Gesellschaft, die sich auf den Trümmern der alten langsam herauszubilden beginnt: der bürgerlichen. Wozu die einmal fähig sein wird, wenn sie sich allseitig entwickelt und alle Lebensbereiche rational organisiert hat, ohne in ihrer Gesamtheit noch einen objektiven Sinn erkennen zu lassen, - davon geben die Hexenverfolgungen eine erste Vorahnung" (Türcke, 1986, S. 45 f., a.a.O.).

 

Der Höhepunkt des Hexenwahns fiel in das späte 16. und das 17. Jahrhundert. Europaweit erfolgten ca. 60 000 Hinrichtungen wegen Hexerei, dazu kamen allerdings auch viele Lynchmorde (vgl. Beier-de Haan, S. 34, a.a.O.), ganz überwiegend waren die Opfer Frauen, sowohl in katholischen als auch in protestantischen Territorien. Als sicher gilt, dass „… das Zentrum der Hexenverfolgung im Deutschen Reich“ lag, mit den damals dazu gehörigen Territorien im Westen und Süden. Die Hexenverfolgungen gelten mit Recht als eine der schlimmsten von Menschenhand angerichteten Katastrophen der europäischen Geschichte (vgl. Beier-de Haan, S. 30, a.a.O.)

 

In Preußen wurden Hexenprozesse im Jahre 1714 verboten.

In Kempten wurde 1775 das letzte Todesurteil gegen eine „Hexe“ in Deutschland ausgesprochen, die Hinrichtung soll aber nicht vollzogen worden sein.

In Bernau bei Berlin wurden zwischen 1536 und 1658 insgesamt 25 Frauen und 3 Männer wegen angeblicher Zauberei verfolgt, gefoltert und hingerichtet. Heute erinnern die Namen der Opfer auf einem Denkmal neben dem Bernauer Henkershaus an diese Justizmorde.

Erst in den letzten Jahren wurden die frühneuzeitlichen Frauenmorde „aufgearbeitet“, die angeblichen Hexen rehabilitiert, so z.B. im mecklenburgischen Gadebusch, wo eine „Hexenstele“ an die 37 allein dort verbrannten Frauen erinnert, oder in Wernigerode, wo zwischen 1521 und 1708 mehr als 60 Hexenprozesse geführt wurden (vgl. ND, 25. Januar 2017, S. 12). 

 

Vorbei aber ist der Hexenwahn bis heute nicht: In den Jahren 1998/99  wurden in Indonesien 120 Menschen als Hexen ermordet. Der Anthropologe Irenäus Eibl-Eibesfeldt (wie später auch amnesty international) berichtete von dem Volk der z.T. steinzeitlich lebenden Eipo in West-Neuguinea, die angeblich Unheil stiftende „Hexen“ (meist Frauen) ausfindig machen, töten oder in den Selbstmord treiben. (vgl. https://epub.ub.uni-muenchen.de/25303/1/19_Heeschen_Eipo.pdf).

In Indien wurden zwischen 2001 und 2006 ca. 400 Menschen unter Hexereivorwürfen gelyncht und im Januar 2007 wurden drei Frauen (im überwiegend katholischen) Osttimor als Hexen beschuldigt und ermordet.

 

Papst Franziskus hat in einer Morgenmesse am 11. April 2016 im Vatikan die kirchliche Mitwirkung an Hexen und Ketzerverfolgungen als Unrecht verurteilt. Oft seien in der Geschichte Menschen getötet und verurteilt worden, „… obwohl sie unschuldig waren: verurteilt mit dem Wort Gottes gegen das Wort Gottes".

 

In der Geschichte gab es frühe Bestrebungen von Frauen, ihre soziale, rechtliche und politische Situation zu verbessern.

Lysistrata war allerdings „nur“ eine literarische Figur, die titelgebende Hauptfigur einer zutiefst politischen, pazifistischen Komödie des attischen Dichters Aristophanes (ca. 446- ca. 386 v. Chr.). Die Komödie ist gänzlich erhalten geblieben (vgl. in Jürgen Werner, übersetzt von Ludwig Seeger, S. 201 ff., a.a.O.). Der Name „Lysistrata“ ist ein programmatischer, sprechender Name mit der Bedeutung  die Heeresauflöserin“ (vom altgr. Λυσιστράτη – Lysistrátē -, aus λύσις – lysis-  „Auflösung“ und στρατός - stratós „Heer“).

 

Das Stück  wurde von Aristophanes im Frühjahr 411 v. Chr. – im zwanzigsten Jahr des Peloponnesischen Krieges – bei den Lenäen (vgl. Lenäen) aufgeführt gebracht und spielt 411 v. Chr. in Athen, in der Nähe und auf der Akropolis. Es thematisiert den Kampf der vereinigten hellenischen Frauen unter Anleitung der Athenerin Lysistrata gegen die Männer als Verursacher von Krieg, Leiden und Not. Die Frauen – auch aus Sparta und Athen – verschwören sich zu einem „Sexstreik“, bis die Männer endlich Frieden machen.  

 

Lysistrata und die Spartanerin Lampito beschließen, Frauen aus allen griechischen Polies zusammenzurufen; sie sehen in der kollektiven Liebesverweigerung die einzig effektive ihnen zur Verfügung stehende Maßnahme, um den Krieg  zu beenden. Tatsächlich: „Dank der Solidarität der übrigen Griechinnen, die denselben Kummer haben, findet der Bettstreik interfrontal statt“ (Jürgen Werner, Nachwort zu Lysistrata, S. 644, a.a.O.). 

Lysistrata schlägt den versammelten Frauen vor:

 

                               „Der Männer müssen wir uns streng enthalten! ....

                               … Wir sitzen hübsch geputzt daheim, wir gehen

                               Im Florkleid von Amorgos [12], halbentblößt,

                               Mit glattgezupftem Schuss vorbei an ihnen:

                               Wir aber kommen nicht – sind abgeschlagen! –

                               Sie machen Frieden, sag ich euch, und bald“

(vgl. Lysistrata, in Jürgen Werner, S. 208/9, a.a.O.). 

 

Einige Frauen machen sich sogar ein Vergnügen daraus, die Männer erotisch zu provozieren, sie dann aber abzuweisen, sie genauso wenig an sich heranzulassen wie den athenischen Ratsherrn an die von den Frauen beschlagnahmte Kriegskasse in der Akropolis.

In der Komödie kommt so rasch zum Frieden. Leider dauerte in der Realität der Krieg noch weitere sieben Jahre, bis zum Jahr 404 und endete mit einem Sieg der Spartaner, der keinen längerfristigen Frieden brachte. 

M. E. gibt es keine reale historische Vorlage zu der Komödie des Aristophanes.

 

Die Philosophen der Stoa vertraten (wohl als erste) eine prinzipielle Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Eher Ausnahmeerscheinungen waren in der Antike Frauen wie ….

 

  • die Dichterin Sappho, die auch z.B. von Catull und Horaz bewundert wurde
  • Aspasia, die zweite Frau des Perikles: sie stammte aus Milet und hatte in Athen kein Bürgerrecht, ihre Ehe wurde deshalb in Athen nicht voll anerkannt. 432 wurde Aspasia wegen angeblicher Gottlosigkeit und Kuppelei angeklagt, aber durch Intervention des Perikles freigesprochen
  • die alexandrinische Philosophin und Mathematikerin Hypatia (ca. 370 – 415), die von christlichen Fanatikern ermordet wurde. 

 Gleichzeitig lebte auch ein antiker Frauenfeind (der allerdings Hypatia verehrte ...),  der spätantike wahrscheinlich „heidnische“ Epigrammatiker Palladas von Alexandria (ca. 4. Jhdt.): Von ihm ist die misogyne Aussage überliefert: „Πᾶσα γυνὴ χόλος ἐστίν· ἔχει δ᾿ ἀγαθὰς δύο ὥρας· τὴν μίαν ἐν θαλάμῳ, τὴν μίαν ἐν θανάτῳ“.(Pāsa gynē cholos estin; echei d' agathas dyo hōras; tēn mian en thalamō, tēn mian en thanatō „Jede Frau ist wie Galle; sie hat nur zwei gute Seiten: Die eine im Bett, die andere im Tod“). [13]

 

Zu den frühen Frauenrechtsgruppen gehörten die „Blaustrümpfe“ (Bluestocky) in England. Die Blaustrümpfe waren keine organisierte Gruppe, sondern eher lose Vereinigungen im Umkreis von Salons,  Frauen aus der Aristokratie und dem Bürgertum, die dem zeitgenössischen Frauenbild weitgehend widersprachen. Sie setzten sich u.a. für den Zugang von Frauen zu Hochschulen und auch für das Frauenwahlrecht ein.

 

Elizabeth Montagu (1718-1800), die englische Schriftstellerin und Mäzenin, galt als „Queen of the Blues". In ihrem Salon trafen sich viele gebildete, unangepasste Frauen, aber auch viele Männer wie Samuel Johnson,  Edmund Burke oder Horace Walpole. Zu den Blaustrümpfen gehörte auch Margaret Cavendish-Bentinck, Duchess of Portland (1715-1785), britische Botanikerin und Naturkundlerin. Sie war mit Elizabeth Montagu befreundet und damals die reichste Frau Großbritanniens. U.a. führte sie die damals größte Naturaliensammlung Europas zusammen.

Seit dem 19. Jhdt. war „Blaustrumpf“ dann ein abwertender Name für zwar gebildete Frauen, in der Regel höherer sozialer Herkunft, die aber als „unweiblich“ galten.

 

Abigail Adams (1744 - 1818), die Ehefrau des späteren 2. US-Präsidenten John Adams (seit 1797) wirkte brieflich am 31 März 1776 auf ihren Mann ein, er solle bei der in Philadelphia entstehenden US-Verfassung „… die Frauen nicht vergessen“. Wörtlich schrieb sie:  "…. in the new code of laws which I suppose it will be necessary for you to make, I desire you would remember the ladies and be more generous and favorable to them than your ancestors. Do not put such unlimited power into the hands of the husbands. Remember, all men would be tyrants if they could. If particular care and attention is not paid to the ladies, we are determined to foment a rebellion, and will not hold ourselves bound by any laws in which we have no voice or representation”. Auf Deutsch: „… für das neue Gesetzbuch, das Ihr verfassen müsst, wie ich vermute, würde ich mir wünschen, dass ihr die Frauen nicht vergesst und ihnen gegenüber großzügiger und wohlwollender seid als eure Vorfahren. Gebt den Ehemännern nicht so uneingeschränkte Macht. Vergesst nicht, alle Männer wären Tyrannen, wenn sie es könnten. Wenn den Frauen nicht besondere Sorge und Aufmerksamkeit zuteil wird, sind wir gezwungen, eine Rebellion anzufachen, und wir werden uns nicht an irgendwelche Gesetze gebunden fühlen, bei denen wir kein Mitspracherecht haben und nicht vertreten sind“.

 

Abigails Rat war vergeblich, im Gegenteil. John antwortete, er könne über ihre Mahnung nur lachen Die Abschaffung des „maskulinen Systems“ würde zu einem vollständigen „ Despotismus des Petticoats“ führen (vgl. Adams, a.a.O.).

Für das Frauenwahlrecht [14] aber setzte sich Abigail nicht ein, wohl aber für die Erziehung und die rechtlich-ökonomische Besserstellung der Frauen. Es dauerte nach dem Brief von Abigail noch 144 Jahre bis den US-Frauen 1920 durch den 19. Verfassungszusatz das Wahlrecht zugesprochen wurde.

 

Im Jahre 1790 war es der Philosoph und Mathematiker Marquis de Condorcet (1743 - 1794), der (als einer der ersten) für die volle politische Gleichstellung der Geschlechter und ein Frauenwahlrecht eintrat.

 

Als erste „moderne“ Feministin (avant le mot) und Kämpferin für das Frauenwahlrecht kann Olympe de Gouges (1748 – 1793) angesehen werden. Sie veröffentlichte während der Französischen Revolution im September 1791 eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, in der sie gleiche Rechte für alle Menschen, für Frauen und Männer forderte. Diese Forderungen, auch die nach Abschaffung der Todesstrafe und nach Meinungsfreiheit, stießen allerdings bei den französischen Revolutionären mehrheitlich auf wenig Resonanz. Olympe de Gouges wurde ihrer Publikationen wegen im Sommer 1793 verhaftet und im November des Jahres hingerichtet.

Desgleichen  forderten Französinnen auch in den Revolutionen von 1830/31 und 1848 das Wahlrecht, ohne Erfolg. 

 

Die deutsche Paulskirchenverfassung [15] vom März 1849 – die erste Verfassung für einen deutschen Gesamtstaat - postulierte zwar Menschen- und Bürgerrechte, diese aber galten nur für Männer. Im § 132 der Verfassung hieß es u.a.: „Jeder Deutsche hat das deutsche Reichsbürgerrecht“ (zit. n. Schuster, S. 47, a.a.O.), - die Sprache war verräterisch: es waren nur Männer gemeint. Dazu bedurfte es keiner ausdrücklichen Worte (vgl. Beuys, S. 14, a.a.O.).  

 

Wenige Wochen nach der Verabschiedung der Verfassung erschien die erste Ausgabe der „Frauen-Zeitung“, herausgegeben von der damals dreißigjährigen Schriftstellerin Louise Otto aus Meißen. Die Unterzeile der Zeitung [16] lautete: „Dem Reich der Freiheit werb‘ ich Bürgerinnen“ (zit. n. Beuys, S. 11, a.a.O.). In dem Editorial hieß es u.a.: „Wir wollen unser Teil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat“ (zit. n. Beuys, S. 12, a.a.O.).

 

Die Berliner, aus einer deutsch-jüdischen Familie stammende Schriftstellerin Hedwig Dohm (1831 – 1919)  war eine (groß-)bürgerliche, sich weiter radikalisierende Frauenrechtlerin, die für eine volle Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen kämpfte. Sie war zumindest eine der Ersten, die geschlechtsspezifische Verhaltensformen nicht als biologisch determiniert ansahen, sondern auf Lernprozesse zurückführte. Schon 1876 formulierte Hedwig Dohm apodiktisch: „Menschenrechte haben kein Geschlecht“ (vgl. Heike Brandt, a.a.O.).

 

Im Jahre 1891 veröffentlichte die deutsche Schriftstellerin  Franziska Freifrau von Reitzenstein (1834  - 1896) unter dem Pseudonym Franz von Nemmersdorf die  theoretische Schrift „Der Kampf der Geschlechter – Eine Studie aus dem Leben und für das Leben“ und forderte eine weitgehende Gleichstellung der Geschlechter. Sie widmete die Publikation dem damals sehr bekannten italienischen Arzt, Bewusstseinsforscher und Sexualwissenschaftspionier Paolo Mantegazza (1831-1910).

  

Der Internationale Frauentag blickt auf eine nun über hundertjährige Tradition mit verschiedenen,kontrovers diskutierten, z.T. mythischen Wurzeln zurück.

Im Mittelpunkt eines Ursprungsmythos steht ein spontaner Streik von US-amerikanischen Textilarbeiterinnen, der sich am 8. März 1857 in New York ereignet haben soll. Die Polizei habe diese Demonstration gegen niedrige Löhne und unzumutbare Arbeitsverhältnisse blutig niedergeschlagen. Viele Frauen seien bei dem Polizeieinsatz umgekommen. Genau fünfzig Jahre nach diesem Vorfall wurde am 8. März 1907 [17] an diese Vorfälle erstmals erinnert.

Verschiedene Historikerinnen haben jedoch seit den 80er Jahren des 20. Jhdts. festgestellt, dass es sich bei den (angeblichen) Ereignissen von 1857 um eine antikommunistische „Legende“ handele, die 1955 – im Kalten Krieg - mit dem Ziel konstruiert worden sei, den Internationalen Frauentag von einer kommunistischen Ursprungsgeschichte zu trennen und mit einer älteren, nichtkommunistischen Tradition zu verbinden (vgl. Liliane Kandel, Françoise Picq und Temma Kaplan, a.a.O.).

1909 streikten 20.000 Näherinnen New York City. Viele wurden verhaftet, doch die Firmen mussten nach einem 2-monatigen Streik den Forderungen der Frauen nachgeben. US - amerikanische Sozialistinnen führten so 1909 das erste Mal auf nationaler Ebene einen speziellen Frauenkampftag durch: „...Am letzten Februarsonntag sollen große Veranstaltungen zur Propagierung des Frauenwahlrechts und der sozialistischen Ideen organisiert werden“ (vgl. http://www.frauennews.de).

 

Tatsächlich aber war auf der britischen pazifischen Inselkolonie Pitcairn bereits 1838 das erste Frauenwahlrecht überhaupt eingeführt worden, in Neuseeland 1893 [18] und  in Australien 1902.

Im Jahre 1912 forderten 20 000 streikende Textilarbeiterinnen in Massachusetts „Brot und Rosen“ [19]  das meinte, genug für das Leben und ein schönes Leben zu verdienen.

Initiiert durch die Sozialistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin [20] (1857-1933; Abb. s.o.) beschlossen etwa 100 Frauen aus 17 Nationen im Jahre 1910 in Kopenhagen die Einführung eines Internationalen Frauentags, der aber am 19. März 1911 begangen wurde. Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA beteiligten sich, um auf die politischen Zielen der Gleichberechtigung und des Wahlrechts für Frauen aufmerksam zu machen. Die Wahl des Datums sollte an die revolutionäre Tradition erinnern, denn der 18. März war der Gedenktag für die während der Revolution 1848 in Berlin und während der Pariser Commune 1871 Gefallenen.

 

Eine dritte Wurzel des Frauentages liegt in der russischen Arbeiterbewegung. Der Tag sollte an den Textilarbeiterinnen-Streik in St. Petersburg am 8. März 1917 erinnern (nach dem alten russischen Julianischen Kalender am 23. Februar). Der Streik griff rasch auch auf andere Fabriken über und löste große Arbeiterdemonstrationen und die russische Februarrevolution 1917 mit aus.

Die Festlegung des Internationalen Frauentages auf den 8. März erfolgte schließlich 1921 durch Beschluss der 2. Kommunistischen Frauenkonferenz.

 

Natürlich gab es lange zuvor Bestrebungen von Frauen, ihre rechtliche und politische Situation zu verbessern.

 

Zu den frühen Frauengruppen dieser Art gehörten die „Blaustrümpfe“ (Bluestocky) in England. Die Blaustrümpfe waren keine organisierte Gruppe, sondern eher lose Vereinigungen im Umkreis von Salons,  Frauen aus der Aristokratie und dem Bürgertum, die dem zeitgenössischen Frauenbild weitgehend widersprachen. Sie setzten sich u.a. für den Zugang von Frauen zu Hochschulen und auch für das Frauenwahlrecht ein.

Elizabeth Montagu (1718-1800), die englische Schriftstellerin und Mäzenin, galt als „Queen of the Blues". In ihrem Salon trafen sich viele gebildete, unangepasste Frauen, aber auch viele Männer wie Samuel Johnson,  Edmund Burke oder Horace Walpole. Zu den Blaustrümpfen gehörte auch Margaret Cavendish-Bentinck, Duchess of Portland (1715-1785), britische Botanikerin und Naturkundlerin. Sie war mit Elizabeth Montagu befreundet und damals die reichste Frau Großbritanniens. U.a. führte sie die damals größte Naturaliensammlung Europas zusammen.

 

Seit dem 19. Jhdt. war „Blaustrumpf“ dann ein abwertender Name für zwar gebildete Frauen, in der Regel höherer sozialer Herkunft, die aber als „unweiblich“ galten.

 

Als erste „moderne“ Feministin und Kämpferin für das Frauenwahlrecht kann Olympe de Gouges (1748 – 1793) angesehen werden. Sie veröffentlichte während der Französischen Revolution im September 1791 eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, in der sie gleiche Rechte für alle Menschen, für Frauen und Männer forderte.

Diese Forderungen, auch die nach Abschaffung der Todesstrafe und nach Meinungsfreiheit, stießen allerdings bei den französischen Revolutionären mehrheitlich auf wenig Resonanz. Olympe de Gouges wurde ihrer Publikationen wegen im Sommer 1793 verhaftet und im November des Jahres hingerichtet.

Desgleichen forderten Französinnen auch in den Revolutionen von 1830/31 und 1848 das Wahlrecht, ohne Erfolg.  

 

Die erste Petition für das Frauenwahlrecht wurde 1832 ins britische Parlament eingebracht. Die vornehmlich von großbürgerlichen Frauen getragene englische und US-amerikanische Suffragettenbewegung gehört nicht in die eigentliche Ursprungsgeschichte des 8. März, ist jedoch ein wichtiger Teil der Bürgerrechtsbewegungen des 20. Jahrhunderts. Die Geschichte der Frauenwahlrechtsbewegungen in Großbritannien, Frankreich, den USA und Deutschland wird in dem Suffragetten-Band von Antonia Meiners (a.a.O.) thematisiert.

 

Das vorrangige Ziel der Bewegung war die Erkämpfung des Wahlrechts (engl. „suffrage“, vom lat. „suffragium“ „Stimme, Stimmrecht“) für Frauen. „Suffragette“ war die Eigenbezeichnung der damaligen Aktivistinnen,der Begriff wurde aber bald zum Schimpfwort..

 

Im Jahre 1903 gründeten Aktivistinnen um Emmeline Pankhurst (1858 – 1928) die „Women’s Social an Political Union“ (WSPU), die mit vielfältigen direkten, aber gewaltlosen Aktionen die Öffentlichkeit für das Frauenwahlrecht einzunehmen versuchte.

Emmeline Pankhurst stammte aus einer liberalen Mittelstandfamilie in Manchester und gelangte durch ihre Tätigkeit als Armenpflegerin und schlechtbezahlte Standesbeamtin in einem Arbeiterviertel zu der Überzeugung, das Wahlrecht für Frauen sei notwendig, um Armut und Elend zu bekämpfen. In ihrer 1914 veröffentlichten Autobiographie (a.a.O.) hieß es: „Ich bin überzeugt, dass die wahlberechtigten Frauen viele Wege finden werden, um den Fluch der Armut wenigstens zu verringern. Frauen haben viel pragmatischere Vorstellungen darüber, wie Armut gemildert, vor allem aber vermieden werden kann“ (Pankhurst, zit. n. „Die Zeit“, Nr. 6/2016, S. 46).

 

Am 18. November 1910 kam es zu dem „Black Friday“: Die Polizei löste eine Demonstration der WSPU vor dem Londoner Parlamentsgebäude derart demütigend und gewaltsam auf, dass drei Teilnehmerinnen den Folgen der erlittenen Verletzungen erlegen sein sollen, - die ersten Toten der Suffragetten-Bewegung. Eine der Toten war eine Schwester von Emmeline Pankhurst.

Im Jahre 1912 kam es zu internen Auseinandersetzungen in der WSPU, jedoch gelang es Emmeline Pankhurst die Rivalinnen in der Organisation auszuschalten, die WSPU rabiat zu „säubern“ (vgl. FAZ, 3. Februar 2016, S. 9).

 

Jahrelang wurde das Ziel mit Aufklärungsaktionen und friedlichen Demonstrationen und Aktionen angestrebt, z.B. durch demonstratives Rauchen auf der Straße, ohne Erfolg. Dann aber wandten sich Teile der britischen Suffragetten zivilem Ungehorsam und militanteren Aktionen zu, „Taten statt Worte“: Sie warfen Schaufensterscheiben ein, zündeten Briefkästen, kappten Telegrafenleitungen, ketteten sich an öffentliche Gebäude, versuchten das Parlament zu stürmen oder verübten Anschläge (so z.B. auf den Landsitz des britischen Schatzkanzlers David Lloyd George). Durch diese schlagzeilenträchtigen Aktionen herausgefordert griff der Staat zu brutalen Repressionsmassnahmen: Geheimdienstliche Überwachung von Frauen, Verhaftungen, Misshandlungen, z.B. wurden hungerstreikende Frauen im Gefängnis brutal zwangsernährt (schon 1909 eingeführt). Viele der verhafteten Suffragetten bezeichneten sich als „politische Gefangene“.

 

Der britische Film von 2015 „Suffragette – Taten statt Worte“ von Sarah Gavron zeigt atmosphärisch intensiv und anrührend die Abkehr von dem Weg friedlicher Aktionen. Im Zentrum des Films steht die junge (fiktive) ausgebeutete Wäscherin Maud Watts, die 1912 schockiert von der staatlichen Brutalität langsam zur Kämpferin für Frauenrechte wird, dabei aber ihren Mann und ihren kleinen Sohn verliert.  

Emmeline Pankhurst (gespielt von Meryl Streep) hat in dem Film einen kurzen Auftritt als charismatische Rednerin.

 Höhepunkt des Films ist der Tod der WSPU-Suffragette Emily Davison, die am 4. Juni 1913 bei einer Protestaktion während des Pferderennens von Epsom von dem Pferd König George V. tödlich verletzt wird. Sie hatte versucht in einer misslungenen Aktion vor dem König (und den damals neuen Filmkameras) die Fahne der WSPU zu entrollen.

Am 14. Juni 1913 wurde der Sarg Emilys durch die Straßen von London getragen- ihm folgten hunderte in Weiß gekleidete Anhängerinnen der Frauenbewegung. Auf dem Grabstein von Emily Davison stehen die Worte: „Deeds, not words“. Sie wurde zu einer Märtyrerin der britischen Frauenbewegung.

 

Kritisch sah Gabriele Dietze, dass viele der aus den oberen sozialen Schichten stammenden britischen Suffragetten die Frauenbewegungen in den damaligen Kolonien (z.B. in Ägypten oder Indien) nicht als gleichberechtigt behandelten. „Nach einer Suffrage-Parade in London, in der auch Vertreterinnen der indischen Frauenbewegung mitliefen, wurde von folgenden Reaktionen aus dem Publikum berichtet: ‚Hier laufen sogar ‚Brownies‘ mit!‘ Die charmantesten ‚Brownies‘ seien die ‚in den indischen Kostümen gewesen‘“ (zit, n. Dietze, S. 17, a.a.O.).

 

Die englische Komponistin, Dirigentin, Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Ethel Mary Smyth (1858 – 1944) hatte an dem Leipziger Konservatorium studiert. Da sie annahm, dass ihre künstlerische Kreativität unter einem politischen Engagement leiden würde, stieß sie erst spät zu den Frauenrechtlerinnen. Erst 1910 wurde sie Mitglied der „The Women’s Social and Political Union“ und komponierte in demselben Jahr noch den „March of the women“ (das dritte ihrer „Sonnenaufgangslieder“), der im Januar 1911 uraufgeführt wurde. Der Marsch wurde zu Kampflied und Hymne der militanten englischen „Suffragetten“.
Im März 1912 beteiligte sich Ethel Smyth an einer provokativen Aktion von ca. 200 Feministinnen, die als Zeichen ihrer Kampfbereitschaft für das Frauenwahlrecht hunderte von Fensterscheiben im Bereich der Londoner Oxford Street einwarfen. Smyth zerstörte die Scheiben des britischen Kolonialsekretariats, auch sie wurde verhaftet und bekam eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Viele der verhafteten Frauenrechtlerinnen wurden im Gefängnis von den Wärtern misshandelt und erlitten gesundheitliche Schäden (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ethel_Smyth#Ethel_Smyth_und_die_englische_Frauenbewegung).
Das Archiv des Leipziger Konservatoriums erwarb jüngst (2014) 57 Briefe von Smyth an ihre Mutter aus ihrer Studienzeit in Leipzig.

 

Evelyn Baring, Earl of Cromer (1841-1917), zuvor viele Jahre britischer Generalkonsul Ägypten, gründete 1910 zusammen mit Gesinnungsgenossen die „National League für Opposing the Suffrage of Women“ (die Nationale Liga gegen das Frauenwahlrecht). Mitgründer waren u.a. weitere hohe Kolonialbeamte, wie George Lord Curzon (1859-1925), zuvor Vizekönig von Indien, oder der Schriftsteller Rudyard Kipling (1865-1936; der Verfasser des kolonialapologetischen, 1899 veröffentlichten Gedichts „White man’s Burden“ und Literaturnobelpreisträger von 1907, vgl. Dietze. S. 17, a.a.O.). Kipling veröffentlichte 1911 sein Gedicht “The Female Of The Species“, in dem es u.a. heißt:

    „Das Weibchen jeder Gattung


Trifft der Himalayawandrer einen wilden Bären an,

brüllt er, um das Biest zu schrecken, öfters trollt das Vieh sich dann.

Treibt er Gleiches mit der Bärin, frisst sie ihn mit Haut und Haar,

denn vom Weibchen jeder Gattung, droht mehr als vom Mann Gefahr.

 
Hört beim Sonnenbaden Schritte Nag, der Königskobramann,

schlängelt er sich manchmal seitwärts, weicht oft aus, so gut er kann.

Doch das Königskobraweibchen denkt nicht so, auch hier wird klar,

von dem Weibchen jeder Gattung droht stets größere Gefahr.

……….

Männer wissens, wissen weiter, dass die Frau, von Gott geschenkt,

nur bezaubern darf, nicht hexen, nur befiehlt, doch niemals lenkt.

                       Und Sie weiß das, weiß im Warnen, was sie weiß ist nur zu wahr:  

Von dem Weibchen jeder Spezies droht mehr als vom Mann Gefahr“.

(vgl. http://www.sonett-archiv.com/forum/archive/index.php/thread-2049.html)

 

Die britischen Gegner des Frauenwahlrechts (die «Antis») zogen publizistisch verschiedenste « Argumente » für ihre Position heran, so …

  •  Frauen würden durch die Politik von ihren eigentlichen Bestimmung und Verpflichtung, der Mutterschaft entfremdet und abgelenkt
  • würde das Frauenwahlrecht zu Disharmonie in der Familie führen
  • wären Frauen geistig zu unausgewogen, um politische Verantwortung zu übernehmen
  • wären Frauen physisch zu schwach für die Politik, zudem belastet durch die Monatszyklen und Geburten
  •  würde das Empire durch das Frauenwahlrecht geschwächt und gefährdet. Sozialdarwinistisch argumentierend waren z.B. für Evelyn Baring die Vorkämpferinnen des Frauenwahlrechts „Mannsweiber“, die England schwächen würden, wenn es gegen Konkurrenten mit stabiler Geschlechterordnung antreten müsse. Insbesondere das erstarkende deutsche Kaiserreich schien Baring da im Vorteil: „Denn der deutsche Mann ist männlich, und die deutsche Frau ist weiblich. … Wie können wir hoffen, mit einer solchen Nation Schritt zu halten, wenn wir zu Hause einen Krieg gegen die Natur entfesseln und die Verhältnisse der Geschlechter umkehren?“ (Baring, zit. n. Dietze, S. 17, a.a.O.). 

Der Hauptgrund für die Abwertung von Frauen durch Männer liegt in der Sicht der Psychoanalyse in der Furcht der Männer vor ihren eigenen weiblichen Aspekten. 

 

In Maxim Gorkis 1904 uraufgeführten „Sommergästen“ findet sich gegen Ende ein „Männergespräch über Frauen“, in dem viele der partiell bis heute verbreiteten misogynen „Urteile“ angesprochen werden:

Suslow (ein Ingenieur):“Die Frauen – die spielen sich auf! Das hat es früher nicht gegeben, dieses Affentheater. Sie brauchen sich wirklich nicht zu wundern, wenn einem mal der Kragen platzt!“

Basow (ein Rechtsanwalt): „Ja, es ist leider nicht einfach, in Frieden mit einer Frau zusammenzuleben“

Schalimow (ein Schriftsteller): „Eine Frau ist ein unschuldiges und wildes Geschöpf. Man muss sie sorgfältig erziehen. Man muss ihr allmählich beibringen, wie sie reden soll, wie sie sich benehmen soll ...“

Basow: „Ja, da hast du recht. Die Frau steht im Grunde dem Tier näher als der Mann. Und wenn eine Frau zu einer richtigen Frau werden soll, dann muss der Mann einen sanften, aber auch kräftigen und in seiner Kraft schönen, unwiderstehlich schönen Despotismus walten lassen“.

Suslow: „Man muss sie einfach öfter schwanger machen. Dann hat man sie fest in der Hand“ (zit. n. Gorkis „Sommergästen“, in der Fassung der Schaubühne, Programmheft, S. 37/38, a.a.O.).

 

 In James Joyces „Ulysses“ (geschrieben von 1904 – 1922) findet sich eine Fülle von frauenfeindlichen Vorstellungen, so z.B. in der Nestor-Episode im 2. Kapitel. Dort führt Garrett Deasy, ein Schuldirektor in Dublin (und die mit Nestor der Odyssee korrespondierende Figur) u.a. aus: Ein Weib brachte die Sünde in die Welt. Eines Weibes wegen, das nicht besser war als ihr Ruf, Helenas, des entlaufenen Weibes des Menelaus wegen, führten die Griechen zehn Jahre lang Krieg mit Troja. Ein treuloses Weib brachte zuerst die Fremden an unsere Küsten, MacMurroughs Weib und ihr Liebster O’Rourke [23a], der Fürst von Breffni. Ein Weib war es auch, die Parnell [23b] zu Fall brachte“ (Joyce, S. 43, a.a.O.).   

Die deutsche (eher liberale) Frauenrechtlerin und Pädagogin [24] Helene Lange – die sich v.a der Mädchen- und Frauenbildung verschrieben hatte – beurteilte die US-amerikanischen Frauenrechtlerinnen, die sie kennengelernt hatte, zwiespältig: „Uns differenzierteren und historisch nervöseren Europäern war ihr naiver Radikalismus, der im Frauenwahlrecht das A und O aller sozialen, politischen und kulturellen Aufgaben sah, zugleich rührend und ehrwürdig“ (Helene Lange, S. 275, a.a.O.).

Der 1. Weltkrieg führte auch in England zu einer Art Burgfrieden der Frauenbewegung. Die durchaus patriotische Emmeline Pankhurst entschied 1914, für die Zeit des Krieges alle Aktionen gegen den Staat einzustellen, denn es galt nun, auf den Schlachtfeldern zu siegen – Unruhe in der Heimat könne da nur schädlich sein.
Das Archiv des Leipziger Konservatoriums erwarb jüngst (2014) 57 Briefe von Smyth an ihre Mutter aus ihrer Studienzeit in Leipzig.

 

Dennoch gelang es den britischen Suffragetten, ihr „Anliegen in die Mitte der Gesellschaft“ zu bringen (vgl. Dietze, S. 17, a.a.O.). 1918 erhielten britische Frauen ab 30 Jahren, die Grundeigentum besaßen, das Wahlrecht. Im Jahre 1928 wurde das allgemeine Wahlrecht für Frauen in Großbritannien eingeführt, drei Wochen nach dem Tod von Emmeline Pankhurst (die unterdessen allerdings bei den Tories eingetreten war).

 

Auch eine Reihe von prominenten Männern trat für die politische Gleichberechtigung und das Frauenwahlrecht ein. So der englische Philosoph John Stuart Mill (1806  - 1873), der als liberaler Abgeordneter im Unterhaus für die Einführung des politischen Wahlrechts für Frauen plädierte. 

 

Nach Mills Auffassung  seien die Unterschiede zwischen Mann und Frau in Wesen und Verhalten nicht von der Natur gegeben, sondern Produkte von Erziehung und Gesellschaftsstrukturen. So setzte er sich für das Frauenwahl- und Scheidungsrecht ein. Diese Forderungen drückte er in seinem bekanntesten Werk zum Frauenbild, "The Subjection of Women" (1869 erschienen), er war ein Feminist – encore avant le mot …

 

Jahre 1879 veröffentliche der deutsche Sozialdemokrat August Bebel (1840  - 1913) seine Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, die große Resonanz fand: Allein bis 1895 erlebte das Buch 25 Auflagen und wurde in viele Sprachen übersetzt. In der Einleitung schon formulierte er: „Es gibt keine Befreiung der Menschheit ohne die soziale Unabhängigkeit und Gleichstellung  der Geschlechter“ (Bebel, S. 30, a.a.O.).

Hinsichtlich der politischen Gleichberechtigung schrieb Bebel: „Was für die Arbeiterklasse recht ist, kann für die Frauen nicht unrecht sein. Unterdrückt, rechtlos, vielfach hintangesetzt, haben sie nicht bloß das Recht, sondern die Pflicht, sich zu wehren und jedes ihnen gut scheinende Mittel zu ergreifen, um sich eine unabhängige Stellung zu erobern“ ((Bebel, S. 318, a.a.O.). Deshalb  müssen Frauen in den Produktionsprozess integriert werden, zu ihrer eigenen Unabhängigkeit, wie auch zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen. Die Reproduktions- und Hausarbeit soll „vergesellschaftet“, damit den Frauen weitgehend abgenommen, durch industriellen Fortschritt überflüssig werden.

 

 Die Emanzipation der Frau ist nach Bebel „eine Seite der sozialen Frage“ und kann erst im Sozialismus voll verwirklicht werden. 

Bebel sah eine Zwangsläufigkeit in der Entwicklung: „Die volle Emanzipation der Frau und ihre Gleichstellung mit dem Mann ist eines der Ziele unserer Kulturentwicklung, dessen Verwirklichung keine Macht der Erde zu verhindern vermag“ (Bebel, S. 522, a.a.O.), - leider vermutlich eine zu optimistische Auffassung!

Überraschend ist die Vorstellung Bebels, eine Einbeziehung der Frauen in die Produktion könne allein schon ausreichen, um die psycho-sozialen Folgen von Jahrtausenden Patriarchat überwinden.

Bei Bebel finden sich erstmals eine Art sozialistischer Emanzipationstheorie sowie auch die Forderungen, die später – zeitweise - in der Politik der Sowjetunion wieder erscheinen. 

 

Im Jahre 1916 wurde die „Mens League for Woman Suffrage“ in England gegründet.

 

Auch der britische Philosoph, Mathematiker und Pazifist  Bertrand Russell (1872  - 1970 ) trat schon im frühen 20. Jhdt für das Frauenwahlrecht ein.

 

Um 1872 kam in Frankreich der Begriff „féminisme“,  Feminismus auf. Der Neologismus wurde von dem misogynen Alexandre Dumas fils (1824  - 1895)  in seinem Pamphlet „L‘homme – femme“ allerdings in einem medizinischen Sinne benutzt, um vor (angeblich) unmännlichen, „feminisierten“ Männern zu warnen. Lange Jahre blieb diese medizinische Bedeutung erhalten.

Sehr rasch – um 1880 – benutzten französische, später internationale Frauenrechtler*innen den Begriff, um ihren Kampf für Gerechtigkeit und Gleichheit zu bezeichnen (vgl. Karsch, S. 12, a.a.O.). 

Die in den verschiedenen Duden-Auflagen angegebenen Begriffsbestimmungen für „Feminismus“ sind ein Spiegel der Zeit, sie lassen deutliche Rückschlüsse auf die jeweiligen frauenpolitischen Verhältnisse zu.

Im Duden von 1929 (10. Auflage) waren die Begriffe „Feminist“ und „Feminismus“ erstmalig aufgenommen: „Richtung der Frauenbewegung, die, von den Bedürfnissen der Frau ausgehend, eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Normen (z. B. der traditionellen Rollenverteilung) und der patriarchalischen Kultur anstrebt“.Gleichzeitig wurde ein biologisch-medizinischer Aspekt aufgeführt: „Betonung des Weiblichen“ (Dudenredaktion, 1929, .a.a.O.).

Im NS-Duden des Jahres 1934 gab es den Begriff „Feminist“ nicht mehr, „Feminismus“ wurde charakterisiert als „Überstarke Betonung des Weiblichen; Vorherrschaft unmännlicher Anschauungen“ (Dudenredaktion, 1934, S. 160, a.a.O.).

Ganz ähnlich noch definierte der DDR-Duden von 1959: „Feminismus: Überbetonung des Weiblichen; weibische Art; Verweiblichung der Männer“ (Dudenredaktion 1959, S. 187, a.a.O.). 

Tatsächlich gelten Feministen bis heute oft als „Weichei“, nicht „richtige Männer“, solche die „…es mit der Geschlechtergrenze nicht so ernst“ nehmen (vgl. Quast, S. 13, a.a.O.).  

Umgekehrt gelten die Feministinnen  immer noch oft als „Männerhasser und unattrktive Blaustrümpfe“, Dabei sollte klar sein: „Feminismus ist kein Kampf gegen den Mann, sondern gegen die Verhältnisse und Verhaltensweisen“ (vgl. Quast, S. 13, a.a.O.).

In dem (gesamtdeutschen) Duden aus dem Jahr 2000 heißt es unter dem Stichwort „Feminismus“:“Richtung der Frauenbewegung, die ein neues Selbstverständnis der Frau und die Aufhebung der traditionellen Rollenverteilung anstrebt“ (Dudenredaktion, 2000, S. 371, a.a.O.).

 

Hinreichend ist diese Definition nicht. Hiltrud Quast sah in dem Feminismus ein „Sammelbecken für verschiedene Theorien und und politische Bewegungen, die Geschlechtergerechtigkeit fordern … Eine geschlechtergerechte Gesellschaft ist von Vielfalt geprägt, in der alle Menschen den gleichen Zugang zu gemeinsamen Ressourcen wie Geld, Zeit, Raum und Bildung haben. Es handelt sich um eine Gesellschaft, in der Menschen Beruf und Lebensform frei wählen können – unabhängig von ihrem Geschlecht…. Feminismus ist demnach nicht nur als Bewegung zu sehen, sondern … als politische Theorie und humanistische Grundhaltung. Die Ebenbürtigkeit aller Menschen und die Ablehnung jedweder Diskriminierung sind angestrebte Ziele“ (Quast, S. 13, a.a.O.). 

Von daher sei es kein Zufall, dass Feminist*innen sehr oft auch z.B. im Kampf gegen Sklaverei und Rassismus aktiv waren.

 

Margret Karsch ergänzte dazu: Feminist*innen wollen die „Gleichstellung und Gerechtigkeit auch in der Praxis umgesetzt sehen … Voraussetzung dafür wäre es, alle gesellschaftlichen Strukturen zu beseitigen, die an bestimmte, je nach Geschlechtszugehörigkeit unterschiedliches Verhalten fördern oder entsprechende Hierarchien schaffen“ (Karsch, S. 13, a.a.O.).

 

Die international anwachsende Frauen-Emanizipationsbewegung scheint bei vielen Männern Abwehr und Ängste erzeugt zu haben. .

Schon 1851 begründete der Philosoph Arthur Schopenhauer (1788  - 1860) in seinem Essay „Über die Weiber“, eine angebliche Unterlegenheit der Frauen den Männern gegenüber biologisch. Er sah als natürliche Lebensaufgabe der Frau, die Unterordnung unter den Mann an, dessen „… geduldige und aufopfernde Gefährtin“ sie sein solle (Schopenhauer, § 363, S. 589, a.a.O.). Frauen seien „kindisch, läppisch und kurzsichtig, mit Einem Worte, Zeit Lebens große Kinder ..: eine Art Mittelstufe, zwischen dem Kinde und dem Manne, … welcher der eigentliche Mensch ist“ (Schopenhauer, § 363, S. 590, a.a.O.). „Als ihren allein ernstlichen Beruf betrachteten sie die Liebe, die Eroberungen und was damit in Verbindung steht, wie Toilette, Tanz u.s.w.“ (Schopenhauer, § 365, S. 590, a.a.O.). „Weiber“ seien „intuitiv“, unfähig zu Abstraktion und Systematisierung, „listig“, ungerecht, mit „instinktartiger Verschlagenheit und unvertilglichem Hang zum Lügen“, voller „Falschheit, Treulosigkeit, Verrath, Undank“, konkurrenzorientiert gegenüber anderen Frauen, zu eigenen kulturellen Schöpfungen und Leistungen unfähig und so „ganz allein zur Propagation (i.e. Fortpflanzung, C. M. ) des Geschlechts da“ (Schopenhauer,  S. 591 ff., a.a.O.).

 

Mit besonderem Hass verfolgte Schopenhauer die „europäische Dame“, ein „Wesen, welches gar nicht existieren sollte: sondern Hausfrauen sollte es geben und Mädchen, die es zu werden hoffen, und daher nicht zur Arroganz, sondern zur Häuslichkeit und Unterwürfigkeit erzogen werden“ sollten (Schopenhauer, § 396, S. 597, a.a.O.).

„Seiner Natur nach“ sei „das Weib“ nach Schopenhauer „… zum Gehorsam bestimmt …, weil sie eines Herrn bedarf. Ist sie jung, so ist es ein Liebhaber; ist sie alt, ein Beichtvater“ (Schopenhauer, § 371, S. 601, a.a.O.).  

Schopenhauers überbordende Frauenfeindlichkeit ist überraschend kurzsichtig, er unterlag einem typischen naturalistischen Fehlschluss, verabsolutierte, naturalisierte einzelne Erscheinungen und Beobachtungen seiner Zeit.

 

Charles Baudelaire (1821 - 1867) zeichnete 1857 in den „Blumen des Bösen“ verschiedene Typen von Frauen, allerdings keine als gleichberechtigte Partnerin, sondern u.a. die Frau als beherrschtes Objekt der Lust und die Frau als ambivalente „femme fatale“. Sie erscheint als Überlegene, übt unüberwindliche Macht aus, wirkt unheilbringend, schicksalhaft, vampirhaft. Ihre Attraktivität schwankt zwischen Faszination und Angsterregung.

In dem Gedicht „Das Gift“ heißt es u.a.:

 

                               „…Dies alles reicht nicht an des grünen Giftes Schäume

                                               Aus deiner Augen Ungewiß …

                               O See, wo zitternd sich verkehrt der Seele Riß,

                                               In Scharen kommen meine Träume

                               Und letzen sich an deines Abgrunds Bitternis!

 

                               Dies alles reicht nicht an das Wunder frevler Säfte,

                                               Die deines Mundes Speichel löst,

                               Der brennt und meine Seele in Vergessen stößt,

                                               Sie schwindeln macht und ohne Kräfte

                               Die Stürzende zum Ufersand des Todes flößt“

 

                                                               (Baudelaire, S. 49, a.a.O.).

 

Die Frau erscheint hier als die übermächtige femme fatale [21], sie quält das lyrische Ich, von ihr gehen Gift und Qual aus.  Die Titelfigur von Georges Bizets 1875 uraufgeführten Opéra comique „Carmen [22] ist sicher der „… Inbegriff der femme fatale, eine der wohl einflussreichsten kulturellen Erfindungen des 19. Jahrhunderts“ (vgl. Sebastian Baumgarten, in Komische Oper, S. 11, a.a.O.). 

Die Handlung ist durch ein ambivalentes Frauenbild [23] gekennzeichnet:

  •         die Frau als dominante, aktive, düstere, hexen- vampirartige Verführerin – Carmen, die femme fatale
  •        die Frau als helle, reine Erlöserin, Micaela (und Josés Mutter) – die femme sacré

 

Die schöne „Zigeunerin“, die zerstörerische Schöne, verzaubert José mit einem Blick, reißt ihn Schritt für Schritt aus seinem Leben, hin zum Untergang. Zwei Liebeskonzepte stoßen unvereinbar aufeinander, mit tödlichen Folgen.    

 

José tötet schließlich die aktiv-männliche, auf ihre Unabhängigkeit und Freiheit bedachte, ihm intellektuell (und sexuell) überlegene Carmen. José kann ihrer lebend nicht Herr werden, will sie aber besitzen. Da ihm das nicht gelingt, Carmen sich ihm entzieht, soll sie auch kein anderer Mann haben – er tötet sie. In Mérimées Novelle sind Carmens letzte Worte, dass sie immer frei bleiben werde (Mérimée, 2008, a.a.O.).

 

Die US-amerikanischen Suffragetten (sie wurden als „suffragists“ bezeichnet)  erreichten ihr Ziel früher: 1918/19 wurde durch den 19. Zusatzartikel der US-Verfassung das Frauenwahlrecht in den USA eingeführt.

In den USA begann der Kampf für die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen schon früh. Schon Abigail Adams (1744-1818), die Frau von John, dem Mitautor der Unabhängigkeitserklärung und 2. US- Präsidenten, ermahnte ihren Mann brieflich während des Kontinentalkongresses, an die Frauen und ihre Vertretung zu denken (vgl. Davis, S. 259, a.a.O.), - vergeblich (vgl. oben). 

U.a. Elizabeth Cady Stanton (1815-1902) und Lucretia Mott (1793–1880) organisierten die erste US-amerikanische Frauenrechtskonferenz, die im Juli 1848 in Seneca Falls/New York zusammentrat. In einem Beschluss wurde die Unabhängigkeitserklärung imitiert, wobei für König Georg III. der Begriff „Männer“ eingesetzt wurde (vgl. Lösche, S. 54, a.a.O.). Diese „Declaration of Sentiments“ wurde von Teilnehmern unterzeichnet (68 Frauen und 32 Männern).  Ausdrücklich forderte die Konferenz das Wahlrecht für Frauen.  

Bis zum Beginn des Bürgerkriegs 1861 folgten weitere jährliche „Conventions“, bei denen das Frauenwahlrecht zur zentralen Forderung wurde, aber lange Jahre von der Frage der Sklaverei überlagert wurde.

 

Auch unter den ca. 10 000 streikenden ArbeiterInnen der Schuhfabriken von Lynn/Massachusetts im Jahre 1860, war ein großer Teil Frauen, die an dem Protestmarsch teilnahmen: Nach Lohnsenkungen verdienten Frauen damals dort wöchentlich einen Dollar, Männer für die gleiche Tätigkeit 3,- $ (vgl. Davis, S. 259, a.a.O.). 

 Auch organisierten streikende Frauen eine besondere „Ladies‘ Procession“, bei der Transparente mit Forderungen wie „Amerikanische Frauen sind keine Sklavinnen“, „Wir wagen die Schlacht für das Recht“ oder „Schulter an Schulter mit unseren Vätern,Männern und Brüdern“ getragen wurden.

Die Fabrikherren boten den Streikenden schließlich höhere Löhne an, um sie weiderr in deie Fabriken zu bringen, erkannten aber die Gewerkschaften nicht an!

 

Schon 1878 wurde erstmals ein 19. Verfassungszusatz zum Frauenwahlrecht in den Kongress eingebracht – ohne Erfolg. Auch in der US-Frauenbewegung gab es neben Demonstrationen und Aufklärungsarbeit auch zivilen Ungehorsam und direkte Aktionen, - allerdings m.E. weniger radikal als ihre britischen Schwestern. Neben dem Wahlrecht aber war der Versuch, die Herstellung und den Verkauf von alkoholischen Getränken zu verbieten, ein wichtiges Agitationsfeld der US-Frauenbewegung.

 

1890 wurde die „National American Woman Suffrage Association“ (NAWSA) gegründet, die v.a. das Frauenwahlrecht forderte (vgl. Adams, S. 256, a.a.O.). E.C. Stanton wurde die erste Präsidentin der Vereinigung. Nun wurde die Strategie verfolgt, zuerst in einzelnen Bundesstaaten das Frauenwahlrecht zu verwirklichen (so in Idaho oder Colorado), eine vorerst erfolgreiche Strategie.

 

Die aus New Jersey stammende Quäkertochter Alice Paul (1885-1977) hatte in England studiert und war dort in der Suffragtten-Bewegung aktiv geworden. Nach eigener Aussage zerschlug sie 48 Fensterscheiben. Sie wurde in England verhaftet, schloss sich dem Hungerstreik der Inhaftierten an und wurde zwangsernährt.  

Zurückgekehrt in die USA schloss sie sich der NAWSA an, die ihr allerdings nicht aktiv und radikal genug war. Mit politischen Freundinnen spaltete sie sich sich von ihr ab und gründete 1913 die National Woman’s Party (NWP; die Nationale Frauenpartei), die sich allerdings nicht an Wahlen beteiligte sondern eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen startete, z.B. Protestmahnwachen vor dem Weißen Haus.

1913, zur Inauguration des – demokratischen - Präsidenten Wilson, damals noch ein Gegner des Frauenwahlrechts, wurde eine Protestdemonstration mit ca. 10 000 v.a. Teilnehmerinnen veranstaltet.

Gleichzeitig konnten allerdings auch schon in verschiedenen Bundesstaaten (in Monatna z.B. seit 1914) Millionen Frauen wählen, und sie wählten vornehmlich die Republikaner, die immer mehr für das Frauenwahlrecht eintraten. Das zeigte sich bei der Wiederwahl von Wilson 1916, als eine große Mehrheit der schon wahlberechtigten Frauen gegen ihn stimmte (vgl. Davis, S. 261, a.a.O.). Alice Paul u.a. organisierten seit 1917 Protest-Picket-Lines z.B. um die Uhr vor dem Weißen Haus. An den jahrelangen Protesten vor dem Weißen Haus nahmen ca. 2000 Frauen, ca, 500 Frauen wurden verhaftet, viele traten in den Hungerstreik und wurden zwangsernährt.  

Erst als 1917 auch der Staat New York das Frauenwahlrecht einführte, änderte Präsident Wilson seine Haltung und begann das Frauenwahlrecht – „als Kriegsmaßnahme“ - zu unterstützen.

 

Im Jahre 1917 wurde die aus Montana stammende Republikanerin Jeannette Rankin (1880-1973) als erste Frau in den Kongress gewählt. Als Pazifistin stimmte sie gegen den Kriegseintritt der USA. Rankin brachte zudem den Antrag zum Verfassungszusatz über das allgemeine Wahlrecht ein, das mit einer Mehrheit von einer Stimme angenommen wurde. Es dauerte dann allerdings noch 18 Monate bis die Vorlage den Senat passiert hatte und im Juni 1919 als 19. Verfassungszusatz den Bundesstaaten zur Ratifikation überwiesen wurde. Ein Jahr später, im August 1920, brachte Tennessee die letzte benötigte Stimme ein und der Zusatz wurde der Verfassung hinzugefügt (Davis, S. 262, a.a.O.). Nach 130 Jahren war nun erst der Verfassungsanspruch von „We, the people...“ nicht mehr nur zur Hälfte erfüllt!  

 

Die US-amerikanische Juristin Ruth Bader Ginsburg (* 1933) ist eine wichtige Vorkämpferin für die juristische Gleichstellung der Frauen in den USA. Sie erreichte in einer Reihe von Prozessen, dass zahlreiche US-Gesetze, die der Forderung nach Gleichberechtigung der Geschlechter widerpsrachen, Schritt für Schritt geändert wurden. Sie setzte sich z.B. auch für das Recht der US-Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch ein.

Seit 1993 ist Ruth Bader Ginsburg durch Präsident Bill Clinton Beisitzende Richterin am Supreme Court, wo sie dem liberalen, eher „linken“ Flügel zugerechnet wird und eine wichtige Gegnerin von Trump ist. Sie ist das zweite jüdisch-stämmige Mitglied dieses Gerichts überhaupt und gilt als eine Ikone des US-Feminismus. 

 

 Der Film von Mimi Leder Die Berufung - Ihr Kampf für Gerechtigkeit(im Original: On the Basis of Sex) zeigt wichtige Stationen des Lebens vom Ruth Bader Ginsburg.   

 

Auch in den skandinavischen Staaten forderten Frauen relativ früh, in den 80er Jahren des 19. Jhdts. politische Rechte – mit Erfolg. In Finnland 1906, in Norwegen 1907, in Island 1913 und in Dänemark durch Verfassungsänderung 1915 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt.

 

In Russland hatte bis ins 19. Jhdt. noch der „Domostroi (auch: Domostroj; Домострой  „Hausordnung“, a.a.O.), ein aus dem 16. Jhdt. stammender  Kodex, das familiäre Leben v.a. auf dem Lande mit geprägt. Verfasst wurde er nicht in Kirchenslawisch, sondern in der russischen Umgangssprache. Autor war vermutlich Sil’vestr, ein Priester an der Verkündigungskathedrale im Moskauer Kreml. Geschrieben wurde der Domostroi ca. in der Mitte der Regierungszeit von Zar Iwan IV. („dem Schrecklichen“, Iwan Grosny, reg. 1533 – 1584). Angesprochen wurden anfangs wohl v.a. die Frauen der Bojaren und städtischen Kaufleute.

In der Schrift wurde ein niedriger Status der Frau postuliert, die Frau war der totalen Gewalt des Vaters, des Ehemannes unterworfen. 

In dem Werk finden sich „Spruchweisheiten“ wie: Eine gute, arbeitsame, gehorsame und schweigsame Frau sei die Krone des Ehemanns. Oder: Man solle kein Mitleid mit den Heranwachsenden haben, wenn man sie schlägt; durch die Bestrafung mit der Rute werden sie nicht sterben, sondern gesünder werden.  

Nach dem angestrebten Ideal des Domostroi sollte die Frau fleißig sein, gelehrig, ehrlich und keusch - Keuschheit sei ihre höchste Tugend. Frauen sollten den Haushalt sorgfältig und selbstdiszipliniert führen, den Kindern eine gute Mutter und Erzieherin sein, Hexerei und alle Übel verabscheuen. Gäste sollten sie unterhalten können und die Töchter auf den rechten, tugendhaften Weg führen.  

Ehemänner konnten sich nach dem Domostroi leichter von der Ehefrau trennen, als umgekehrt. Sie konnte sich trennen, wenn der Ehemann versucht hatte sie zu ermorden oder wenn er den Zaren verraten hatte. Die Frau konnte sich nach einem Ehebruch des Mannes nicht von ihm trennen, wenn die Untreue beendet war.

 

Für Verfehlungen jeder Art sah das Domostroi für die Frau Bestrafungen durch den Ehemann vor. Jedoch wurden die Ehemänner ermahnt, die Frauen nicht mit eisernen oder hölzernen Stecken zu schlagen, da sie sonst blind, taub oder gehbehindert werden könnten. Umgekehrt dürften die Frauen die Ehemänner bei den gleiche Verfehlungen nicht bestrafen. Die orthodoxe Kirche lehnte brutale Züchtigungen ab und erlaubte Misshandelten, im Falle ihrer Unschuld, die Trennung von dem Ehemann. 

Im Falle, dass sich Jugendliche ungerecht und grausam behandelt fühlten, dürften sie die Eltern nicht verklagen, sonst drohte ihnen nach dem Domostroi eine öffentliche Prügelstrafe.  

Bei familiärem Ungehorsam forderte das Domostroi nur maßvoll zu schlagen. Dennoch ist es wahrscheinlich, dass allein schon das permanente Hervorheben der Züchtigung als „Erziehungsmittel“ Gewaltformen beförderte, die die Gesundheit und das Leben von Frauen und Kindern gefährdete. 

 

Die heranwachsenden Frauen der moskowitischen Oberschicht wurden bis ins späte 17. Jhdt. in abgeschlossenen Bereichen des Hauses, den Terem [25], mehr oder weniger isoliert gehalten. Auch in der moskowitischen Tradition hatte die Jungfräulichkeit der jungen Frauen einen hohen Stellenwert, der Terem war ein Weg die „Ehre“ der unverheirateten Frauen zu schützen. Aber für alle Frauen, nicht nur für die Unverheirateten, des jeweiligen Haushaltes war der Terem der eigentliche Lebensbereich. So sollten die Frauen aus der Sicht der Männer ferngehalten werden und jede Beziehungsaufnahme erschwert werden. Schließlich wurden so auch die als „unrein“ geltenden Frauen, die menstruierenden Frauen und die, die gerade entbunden hatten, abgesondert.   

Die Praxis der Einschließung der Frauen wurde als Privileg betrachtet, und wurde natürlich v.a. von der wohlhabenden „Elite“ durchgeführt. Die Masse der Bevölkerung konnte die Frauen und Töchter schon aus Gründen der Arbeitstätigkeit und der Enge der Häuser nicht abschließen – der Terem wurde aber auch im „Domostroi“ generell empfohlen

Begriff und Institution des Terem sind im russischen Kontext schon seit der Kiewer Zeit im Gebrauch, vielleicht auch aus Byzanz übernommen.

Vermutet wurde auch eine Übernahme dieser Praxis von den Tataren. Vielleicht sollten auch die Frauen ursprünglich nur vor Überfällen räuberischer Nomaden geschützt werden.

U.U. war der Terem aber auch ein Ausfluss einer damaligen frauenfeindlichen Haltung der orthodoxen Kirche.

Sicher aber ist -  das Terem missachtete die Rechte und Möglichkeiten der damaligen russischen Frauen und betonte einzig ihre (angeblichen) Verantwortungen und Verpflichtungen.

 

In der Erzählung „Die Kreutzersonate“ (1891) von Lew Nikolajewistch Tolstoi (1828 - 1910), wird das Verhältnis von Mann und Frau thematisiert. Tolstoi erzählt anfangs von einer Unterhaltung zwischen Reisenden in einem Zug. Ein alter Mann meinte, dass die Ehefrau Furcht vor ihrem Manne haben müsse (Tolstoi, S. 12, a.a.O.), Man müsse die Frauen „… gleich von Anfang an richtig im Zaum … halten und … nicht nachgeben… Man muss von Hause aus die Zügel stramm ziehen Trau dem Gaul nicht auf dem Felde und der Frau nicht im Hause“ (Tolstoi, S. 14, a.a.O.). Eine mitreisende Dame charakterisiert daraufhin den Alten als „… leibhaftigen Domostroj“, mit einer „… völlig rückständigen Auffassung von der Frau und der Ehe“ (Tolstoi, S. 15, a.a.O.).     

Im modernen Russisch hat der Begriff „Domostroi“ eine pejorative, abwertende Konnotation. 

 

Die aus einer adligen Familie stammende russischen Revolutionärin, feministische Politikerin und Diplomatin Alexandra Michailowna Kollontai (1872 – 1952) strebte einen grundlegenden Wandel patriarchaler Strukturen an, forderte nicht nur Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frauen, sondern auch sexuelle Freiheit.  

Schon im Jahre 1905 forderte sie autonome Frauenabteilungen innerhalb der russischen Sozialdemokratischen Partei. Im Sinne August Bebels vertrat sie die Auffassung, alleine im Sozialismus könne eine Gleichberechtigung von Frau und Mann verwirklicht werden, und grenzte sich deutlich von bürgerlichen Frauenbewegungen ab. 1907 gründete sie gemeinsam mit Genossinnen den ersten russischen Arbeiterinnenclub; sie strebte dabei eine sozialistische, eng mit der Sozialdemokratischen Partei verbundene Frauenbewegung an.

Im August 1907 nahm sie an der 1. Konferenz der Sozialistischen Fraueninternationale in Stuttgart teil. Kollontai befreundete sich hier mit Clara Zetkin, gefordert wurde u.a. das Frauenwahlrecht. In Deutschland war zu dieser Zeit (bis 1908) Frauen noch jede politische Betätigung verboten.   

Der 2. Internationale Frauenkongress fand vom 23. August bis zum 3. September 1910 in Kopenhagen statt (vgl. Abb. oben). Alexandra Kollontai war die Berichterstatterin über die „Arbeiterinnenbewegung in Rußland“ (vgl. Zetkin, S. 73 ff., a.a.O.). Beschlossen wurde ein von u.a. Clara Zetkin und Käte Duncker eingebrachter Antrag zur Agitation für das Frauenwahlrecht: Die sozialistischen Frauen aller Länder sollten jährlich einen gesonderten internationalen Frauentag zur Agitation für das Frauenwahlrecht veranstalten (der 8. März wurde dabei noch nicht genannt). Anschließend tagte am gleichen Ort der 8. Internationale Sozialistenkongress der 2. Internationale, an dem Alexandra Kollontai ebenfalls teilnahm.  

   

Nach der Russischen Februarrevolution von 1917 erhielten die Frauen das aktive wie auch passive Wahlrecht und sie nahmen an den Wahlen zu den Sowjets wie auch zu den Stadtdumas teil.

Während des Juliaufstands 1917 lebte Kollontai auf einem Kreuzer in Kronstadt und lernte dort einen Matrosen, Pawel Dybenko, kennen und lieben. Beide verließen Kronstadt und heirateten auf der Krim. 

Kurz nach dem Sieg der Bolschewiki am 7. November 1917 wurde Kollontai im  neuen Rat der Volkskommissare, der Regierung, Volkskommissarin für Soziale Fürsorge. Sie war die erste Frau in dem Revolutionskabinett und damit gleichzeitig die erste Ministerin der Welt.

Kollontai, unterdessen alleinerziehende Mutter, erreichte in der entstehenden Sowjetunion eine Lockerung des Eherechts, eine Verbesserung des Mutterschutzes sowie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Auch schlug Kollontai (im Sinne Bebels) zur Vergesellschaftung der Hausarbeit Volksküchen, Kommunehäuser und darüber hinaus freie Liebe (und Sexualität) sowie kollektive Kindererziehung vor.

 

Bei der Vergesellschaftung der Hausarbeit wurden anfangs große Fortschritte erreicht. In den Jahren 1919/20 aßen ca. 90 % der Bewohner Petrograds und 60% der Moskaus in Volkskantinen. Jedoch war dies sicher vor allem kriegsbedingt. Bereits Mitte der 20er Jahre spielten die Großküchen nur noch eine untergeordnete Rolle.

 

Die Integration der Frauen in den Produktionsprozess gelang in den ersten Jahren v.a. in Zeiten großen Arbeitskräftebedarfs, zudem blieben sie diejenigen, die zuerst entlassen wurden und in schlechter bezahlten und weniger angesehenen Positionen. 

Nach der Oktoberrevolution werden in wenigen Jahren die rechtlichen Grundlagen zur Gleichstellung der Frau gelegt: Bis 1919 im Familienrecht, bis 1922 in Form von Arbeitsschutzbestimmungen (so dem Verbot der Nachtarbeit für Frauen). .Am 10. Juli 1918 wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) festgeschrieben. Formal wurden die Frauen gleichberechtigt, sie dürften sich nun z.B. scheiden lassen und konnten Berufe erlernen.

Alexandra Kollontai lehnte den Friedensvertrag von Brest-Litowsk ab. Ihrer Auffassung nach machte er zu große Zugeständnisse an Deutschland. Sie trat deshalb schon im März 1918 von ihrer Funktion als Volkskommissarin für Soziale Angelegenheiten zurück.

Nicht nur mit ihren sexualpolitischen Vorstellungen fand sie bei ihren männlichen Genossen, auch bei Lenin und Trotzki, kaum Gehör. Es blieb bis heute  unklar, ob Kollontai in die Diplomatie weggelobt oder von Lenin dazu gezwungen wurde.

1923 wurde sie Gesandte der Sowjetunion zuerst in Norwegen und später (bis 1945) in verschiedenen weiteren Positionen, in denen sie wichtige außenpolitische Erfolge für die Sowjetunion erreichte. Kollontai war die erste akkreditierte Diplomatin weltweit.

Alexandra Kollontai kritisierte Anfang der 20er Jahre mehrfach Lenin und Stalin, sie blieb das einzige Mitglied des ZK der KPdSU des Jahres 1927, das die Stalinsche große Säuberung überlebte (Leonhard, S. 44, a.a.O.).

In ihren „Autobiographischen Aufzeichnungen“ hatte sie selbst angeführt, sie habe „… viele Leben gelebt“ (Kollontai, 1980, S. 502, a.a.O.). Kollontais Grab befindet sich auf dem Moskauer Prominenten-Friedhof des Neujungfrauen-Klosters (Новодевичий Монастырь) - für ihre politischen Ziele ein unpassender Friedhofsname. 

 

Vor allem im Kaukasus und in Mittelasien wurden große staatliche Kampagnen gegen den Schleier durchgeführt. Viele dortige Frauen legten den Schleier ab oder verbrannten ihn öffentlich.

Vor allem in den 20er Jahren gab es breite staatliche Kampagnen zur Frauenemanzipation in der Sowjetunion. In diesem Rahmen entstand 1928 der 7-minütige Zeichentrickfilm „Grosny Wawila i tjotka Arina“ (Der schreckliche Wawila und Tante Arina) unter der Regie von Nikolai Chodotajew (1892-1979) nach dem Buch seiner Schwester Olga Chodotajewa.

Der Film zeigt wie rückständige Männer sich weiter bedienen lassen wollen, aber die Frauen gehen lieber zur 8. März-Versammlung. Die Männer versuchen nun die Frauen mit Gewalt wieder zurückzuholen, werden aber – wie im Märchen – von ihren eigenen Knüppeln verprügelt. Die Frauen jedoch ziehen schließlich einer besonnten Zukunft entgegen. Der Film wurde u.a in Berlin auf der Oktoberrevolutionsausstellung des Deutschen Historischen Museums (DHM) gezeigt.

In der Realität jedoch bestimmten auch in der Sowjetunion Männer die Politik, sowohl auf der Ebene der Republiken als auf der der Union. Frauen wie Alexandra Kollontai (1872-1952), die „sexuell emanzipierte Kommunistin“ (so der Titel ihrer Autobiographie) blieben in den diplomatischen Dienst abgeschobene Ausnahmeerscheinungen.

 

Unter Stalin wurde die Rolle der Frauen zurückgedreht, das Frauenbild konservativ gewendet. Die staatlich-sanktionierte Ehe wurde wieder eingeführt. 1936 wurden Ehescheidungen erschwert, Homosexualität und Schwangerschaftsabbrüche verboten. Viele Vertreter der stalinschen neuen bürokratischen Klasse lebten in deutlich traditionellen Familienrollen. . 

 

Dennoch urteilte Elaine Morgan im Jahre 1972: „In Sowjetrußland haben die Frauen nun schon seit langem die wirtschaftliche Gleichberechtigung. Fünfundsiebzig Prozent der russischen Ärzte und Lehrer, 58 Prozent der Techniker, ein Drittel der Ingenieure, 63 Prozent der Volkswirte und fast die Hälfte der Naturwissenschaftler und Juristen sind Frauen – und alle erhalten in allen Berufen gleichen Lohn“ (E. Morgan, S. 290, a.a.O.).

Allerdings hat sich in Rußland seither viel verändert, sehr vieles in negativer Rechtung, auch für die russischen Frauen.  

 

In Deutschland wurde 1865 durch u.a. Louise Otto-Peters (1819 – 1895) der (bürgerliche) „Allgemeine Deutsche Frauenverein“ gegründet, dessen publizistisches Sprachrohr die Frauenzeitung „Neue Bahnen“ war. Louise Otto-Peters war die Herausgeberin der Zeitung.  

Im Jahre 1908 wurde im Deutschen Reich durch das ansonsten nicht liberale Reichsvereinsgesetz die Bestimmungen, die Frauen an politischer Betätigung hinderten, aufgehoben.

 

In Deutschland wurde im Gefolge der Novemberrevolution das aktive und passive Wahlrecht für Frauen erkämpft und vom  Rat der Volksbeauftragten dekretiert.

 

Bis dahin durften zu den Reichstagswahlen nur Männer ab dem 25. Lebensjahr wählen. Wahlberechtigt waren nun alle Deutschen ab dem 20. Lebensjahr, erst später wurde das Wahlalter auf 21 Jahre heraufgesetzt. 

Die Wahl zur (verfassungsgebenden) Nationalversammlung am 19. Januar 1919 war die erste Wahl, an der Frauen stimmberechtigt teilnahmen. Von den ca. 35 Mio. Wahlberechtigten im damaligen Deutschen Reich wählten ca. 83%. Da es keine Nach-Wahlumfragen gab, ist unklar, wie die Männer und Frauen abstimmten. Da  jedoch in einigen Wahlkreisen nach Geschlechtern getrennt abgestimmt wurde, sprechen Indizien dafür, dass ein beträchtlicher Teil der weiblichen Wähler zur Wahl von christlichen oder eher konservativen Parteien tendierte, obwohl v.a. die Sozialdemokraten sich für das Frauenwahlrecht eingesetzt hatten. Sie MSPD wurde zwar mit Abstand die stärkste Partei, hätte aber auch gemeinsam mit der USPD keine absolute Mehrheit der Mandate. 

 

In der Weimarer Reichsverfassung hieß es: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ (WRVerf 109,2, S. 27, a.a.O.). Damit war die Gleichberechtigung auf die staatsbürgerlichen Rechte, v.a. das Wahlrecht beschränkt. So „…. ermöglichte die Formulierung Ausnahmen aller Art. Folglich interpretierte die Weimarer Staatsrechtslehre Art 109 …. als bloßen Programmsatz, als freundlichen, letztlich aber unverbindlichen Fingerzeig der Verfassung“ (vgl. Steinbeis, S. 108, a.a.O.).

 

Seit 1871 stellte im Deutschen Reich der § 218 StGB jeden Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe, zwischen sechs Monaten Gefängnis und fünf Jahren Zuchthaus. Seit 1927 nahm die Justiz der Weimarer Republik zumindest Abtreibungen aus medizinischen Gründen von der Strafe aus. 

In der Zwischenkriegszeit waren die zentralen Themen am 8. März die Freiheit der Empfängnisverhütung, die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Schwangeren- und Mutterschutz. Die Wirtschaftskrise zwang jährlich über eine Million Frauen abzutreiben. Allein in Deutschland starben 1931 an den Folgen dieser illegalen Abtreibungen ca. 44.000 Frauen (vgl. http://www.frauennews.de).

Hinsichtlich der Empfängnisverhütung waren die christlichen Kirchen die wichtigsten Gegner, in den ersten Jahrzehnten sowohl die katholische als auch die protestantischen Kirchen.

Schon im Jahre 1908 verurteilte die anglikanische Bischofskonferenz die Empfängnisverhütung “mit Abscheu” (vgl. “Spiegel”, Nr. 9/1964, S. 75).

 

Im Jahre 1930 verurteilte Papst Pius XI. in der Enzyklika “Casti connubii” (lat. i.e. “Der reinen Ehe”) die Haltung katholischer Ehepaare, die “…. durch Verkehrung des natürlichen Aktes …. aus Widerwillen gegen den Kindersegen die Last vermeiden, aber trotzdem die Lust genießen wollen” (zit. n. “Spiegel”, Nr. 9/1964, S. 75). Hauptzweck der Ehe sei die Zeugung von Kindern, sowohl der Coitus interruptus als auch alle technischen Mittel zur Empfängnisverhütung galten als verboten, als “Todsünde” (vgl. “Spiegel”, Nr. 9/1964, S. 76).

Im gleichen Jahr 1930 revidierten die anglikanischen Bischöfe ihre bisherige Haltung: sie befürworteten nun eine Geburtenkontrolle, erlaubten die Empfängnisverhütung und protestierten nur noch gegen die Abtreibung und die Sterilisation. Dieser Haltung schlossen sich in der Folge die allermeisten protestantischen Theologen an.

Im Jahre 1961 bekannte sich der Düsseldorfer Theologe und Präses Joachim Beckmann eindeutig und klar “… zur Empfängnisverhütung aus ethischen Gründen …. Wesentlich sei nicht die Methode, sondern allein das Motiv…” (vgl. “Spiegel”, Nr. 9/1964, S. 76). Papst Pius XII. warnte später vor der Anti–Baby–Pille, noch bevor sie auf den Markt kam.     

 

In Deutschland wurde der Weltfrauentag von die Nationalsozialisten durch den Muttertag ersetzt und ein zutiefst reaktionäres Frauenbild propagiert, das die Frau auf die Rolle als Gebärerin und Mutter reduzierte.Seit 1932 erschien die „NS-Frauenwarte – Die einzige parteiamtliche Frauenzeitschrift“, herausgegeben von der NS-Frauenschaft bei der NSDAP-Reichsleitung in München. Verantwortliche „Schriftleiterin“ war Ellen Semmelroth. 1938 hatte die zweiwöchig erscheinende Zeitschrift eine Auflage von ca. einer Million Exemplare. Themenschwerpunkte waren die Tätigkeit von Frauen im sozialen und kulturellen Bereich und in der Familie. Als maßgebliches Kriterium des Frauseins wurde – entsprechend der NS-Ideologie - das Dasein als Hausfrau und Mutter dargestellt. So lagen oft Schnittbögen der Zeitschrift bei, zum eigenständigen Schneidern von Kleidungsstücken. Gegen die (angeblich) „verjudete“ internationale Mode wurde agitiert.

 

In dem Heft 21 machten eine Vielzahl renommierter deutscher Firmen Werbung, u.a Nivea, Chlorodont, das Deutsche Rote Kreuz, Gütermanns Nähseide oder die Sodener Mineral-Pastillen.

Charakteristisch für die NS-Frauenpolitik u.a. ihre Flexibilität. Während des 2. Weltkrieges mussten immer mehr Frauen in der Industrie arbeiten, um die zur Wehrmacht eingezogenen Männer zu ersetzen.  Von daher änderten, erweiterten sich auch die Themenbereiche der Zeitschrift. Im Heft 21 fanden sich u.a. folgende Artikelüberschriften:

 

  • „Die deutsche Frau, würdig des deutschen Soldaten“
  • „Wir waren beim Führer eingeladen“
  • „Das neue Pfingstkleid“
  • „Auch die Badeanzüge stricken wir selbst“
  • „Der Rhabarber eröffnet die Obsternte“
  • „Wichtig für den Hausputz“
  • „Über den Kriegsarbeitseinsatz der deutschen Frau“
  • „Dank an die Rüstungsarbeiterinnen“ (vgl. „NS-Frauenwarte“, Heft 21, 9. Jg, 1.Maiheft 1941, vgl. Abb. oben).

Auch angesichts der sich immer mehr zuspitzenden militärischen Lage versuchte die NSDAP die Frauen durch z.B. große Propagandaveranstaltungen und Vergabe von Ehrenzeichen weiter zu indoktrinieren. So schrieb zum Beispiel 1943 der „Völkische Beobachter“ unter der Überschrift „Treuebekenntnis der deutschen Frauen“: „Die deutschen Frauen bekennen sich in einer Großkundgebung in Weimar zum Führer und bedingungslos zu jedem Weg, den der Führer das deutsche Volk führen wird. … Unter den Teilnehmern befanden sich hunderte von Arbeiterinnen und Bäuerinnen aus allen Gauen des Reiches, die sich durch ihren Einsatz in Fabriken, auf den Bauernhöfen, bei der Betreuung verwundeter oder versehrter Soldaten und bei der Hilfe in bombengeschädigten Gebieten hervorragend bewährt haben“ (VB, Berliner Ausgabe, 16. September 1943, S. 2).  

 

Christina Thürmer-Rohr [26] untersuchte in ihrem Essay „Liebe und Lüge: ‚Meine geliebten Kinderchen‘“ (a.a.O., 1987b) die Mittäterschaft von Frauen an der Herrschaft und den Verbrechen der Nationalsozialisten in Deutschland.

 

Insbesondere beschäftigte sie sich mit den Feldpostbriefen ihres Vaters (eines Offiziers, überzeugten Nationalsozialisten und protestantischen Pfarrers, der schließlich den „Heldentod“ starb) und stellte eine „…Untrennbarkeit von Liebe und Lüge“ fest (Thürmer-Rohr, 1987b, S. 75, a.a.O.). „Wir (die Kinder) erfuhren (in den väterlichen Briefen): Deutsche Soldaten erobern ein Land, um wieder bei ihren Kindern zu sein. Statt: Deutsche Soldaten erobern ein Land aus Eroberungs- und Unterwerfungswillen, ein Verbrechen, nicht um Kindern etwas Gutes zu tun“ (Thürmer-Rohr, 1987 b, S. 74, a.a.O.).

 

Vermittelt wurde – nicht nur in den väterlichen Briefen - …

·         „… die Einübung in eine soldatische Moral für Mädchen“ (Thürmer-Rohr, 1987 b, S. 59, a.a.O.)

·         „Frauen und Mädchen sollen ihre Gefühle, Gedanken und Interessen auf diese Männer ausrichten“ (Thürmer-Rohr, 1987 b, S. 59, a.a.O.)

·         ein „gnadenlos-normales Zusammenspiel von Sorge und emotionaler Rückmeldung der Versorgten“ (Thürmer-Rohr, 1987 b, S. 69, a.a.O.)

·         , dass Empathie nur für die Eigenen zu empfinden sei.

 

Insgesamt waren Frauen und Mädchen nicht „… ausgeschlossen aus dem nationalsozialistischen Erobern, Vernichten und Morden“ (Hark, S. 2, a.a.O.).

 

Eine in Deutschland weitgehend unbekannte dystopische Schilderung, was hätte geschehen können, wenn NS-Deutschland den 2. Weltkrieg gewonnen hätte, ist der Roman „Nacht der braunen Schatten“ der britischen Schriftstellerin Katharine Burdekin [27] (1896 - 1963), die selbst lange Jahre in einer lesbischen Beziehung lebte.

 

In ihren Schriften beschäftigte sie sich meist mit utopisch-feministischen Fragestellungen, insbesondere mit dem Rassismus, dem Faschismus und männlicher Gewalt. Ihr bekanntester Roman „Swastika Night (bereits 1937 bei Victor Gollancz/London erschienen; 1940 erhielt der Roman ein neues Vorwort [28]; erst 1995 in deutscher Sprache unter dem Titel „Nacht der braunen Schatten“ erschienen, a.a.O.) schilderte sie die erschreckenden möglichen Folgen eines siegreichen, jahrhundertelang herrschenden NS für Europa.

 

Katherine Burdekin entwirft ein faschistisches Rassenimperium, zu dem seit schon 700 Jahren ganz Europa (einschließlich Großbritannien) und Afrika gehören. Die Juden wurden vernichtet, Christen scharf diskriminiert und eine hierarchisierte Männergesellschaft errichtet, in der Adolf Hitler als aus dem „Äther“ hervorgegangener Gott verehrt wird. Als Grundsatz gilt: „Blut ist ein Mysterium, etwas, was kein Nicht-Deutscher verstehen kann“ (vgl.    S. ).

Neben dem NS-Reich existiert nur noch das Japanische Reich als Supermacht in Asien, Amerika und Australien, zwischen beiden kommt immer wieder zu heftigen Konflikten.

Die Menschen sind in hierarchisierte Gruppen aufgegliedert, so die „Ritter“, die „Nazis“, die „Engländer“ oder die „Christen“, die auch in jeweils verschiedenen Vierteln der Orte wohnen.

Am schärfsten unterdrückt sind in dieser Zukunftsgesellschaft die Frauen, die eigentlich zu subhumanen Wesen, zu Brutkästen degradiert wurden. Sie mussten in umzäunten, bewachten Frauenvierteln leben: „Das Frauenviertel war ein großer Käfig mit einer Grundfläche von etwa einer Quadratmeile im nördlichen Teil der Stadt. Den Frauen war untersagt, es ohne besondere Erlaubnis, die selten erteilt wurde, zu verlassen. Sie hatten ihr eigenes Krankenhaus innerhalb des Viertels und eine Besserungsanstalt, in die sie gesteckt wurden, wenn sie sich gegenseitig verletzten, oder wenn es ihnen an absoluter Unterwürfigkeit fehlte. Man brachte ihnen täglich ihre Essensrationen, und einmal am Tag mussten alle Frauen und Mädchen, die nicht hochschwanger oder krank waren, unter Anleitung von gelangweilten, männlichen Ausbildern ein leichtes Frauengymnastikprogramm absolvieren. Ansonsten konnten sie tun, was sie wollten, doch es gab für sie nicht zu tun, außer ihre Säuglinge zu pflegen, ihre kleinen Rationen zu kochen und zu streiten. Einmal im Monat wurden sie aus ihrem Gehege heraus zur Kirche hochgetrieben, das war der einzige Anlass, bei dem sie wie die Männer durch die Straßen der Stadt gehen durften. Sie fanden jedoch überhaupt keinen Gefallen an diesem Privileg, da sie beim Gottesdienst immer weinen mussten. Sie lebten lieber ihr langweiliges Leben in kleinen Gruppen von zwei oder drei Frauen mit ihren Töchtern und kleinen Söhnen, wobei jede Gruppe für sich in einem der kleinen, hölzernen Häuser lebte. … Männern war der Zutritt zu jeder Zeit erlaubt, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Um Inzest zu vermeiden, der als rasseschwächend galt, wies der Vater den Sohn an, ein bestimmtes Haus (oder bestimmter Häuser) zu meiden. Die Frauen in diesen Häusern waren nicht für ihn bestimmt. Das Tabubewusstsein war bei den Söhnen so stark ausgeprägt, dass sie für gewöhnlich jenen Teil des Käfiges gänzlich vermieden. Keine der Frauen hielt ihre Lebensweise dafür ungewöhnlich, sie waren sich ihrer Langeweile oder ihres Eingesperrtseins oder ihrer Erniedrigung genauso wenig bewusst, wie Kühe auf der Weide sich irgendeiner Sache bewusst sind. Sie waren zu dumm, um sich eines Leides wirklich bewusst zu sein, mit Ausnahme von körperlichen Schmerzen, dem Verlust ihrer Kinder, der Schande, ein Mädchen geboren zu haben, und dem seltsamen Massenkummer, der sie jedes Mal wieder einholte, wenn sie in der Kirche waren“ (Burdekin, S. 77/78, a.a.O.).

 

Frauen hatten nur die Aufgabe, die männlichen sexuellen Wünsche zu befriedigen und Söhne zu gebären. Wenn eine Frau eine Tochter bekam, sah sie das als individuelles Versagen, als Schande an. Töchter blieben zeitlebens im Frauenviertel, Söhne dagegen wurden den Müttern einige Jahre nach der Geburt weggenommen und in dem jeweiligen Männerviertel aufgezogen. Alfred, die Hauptfigur des Romans, ein Engländer, führte dazu aus: „Ich weiß, wie die Mädchen herumgestoßen und vernachlässigt werden, sobald ein Junge auf der Bildfläche erscheint“ (Burdekin. S. 84, a.a.O.).

Frauen waren solange im Besitz eines einzigen Mannes, bis dieser ihr die markierende weiße Armbinde abnahm. Eine Frau ohne Armbinde war dann für jeweils alle Männer verfügbar, bis einer ihr wieder eine Armbinde gab. Frauen hatten demütig zu sein, zu gehorchen, sprachen nur, wenn sie angesprochen wurden. Gegenseitig hatten die Frauen sich regelmäßig den Kopf zu rasieren.

Die Frauen waren – auch für ihre männlichen „Besitzer“ – keine emotionalen Partnerinnen, gefühlsintime Beziehungen der Männer waren homosexueller Art.  

Dass es einst Frauen gegeben hatte, die ganz anders lebten, wussten weder die Männer, noch die Frauen selbst, da die deutschen Sieger bald nach den Eroberungen alle alten Bücher, Bilder, Filme etc. vernichtet, verbrannt hatten. Das Wissen um die Vergangenheit war völlig ausgelöscht. Die offizielle Geschichte wurde im Sinne der NS-Rassenideologie umgeschrieben, nur kleine elitäre Gruppen (unter den „Rittern“) besaßen noch einiges Wissen über das Leben vor der Herrschaft der Nationalsozialisten.

 

In der Sicht von Daphne Patai hatte Katherine Burdekin in ihrem Roman erkannt, dass es nur ein kleiner Schritt von männlicher Apotheose weiblicher Mütterlichkeit zur Degradierung zu Brutmaschinen ist. In beiden Fällen werden Frauen auf ihre biologische Kapazität reduziert, von der aus ihre gesamte soziale Identität konstruiert wird (vgl. Patai, S. 258, a.a.O.).

 

Das Buch von Katherine Burdekin „… ist nicht nur im historischen Kontext bedeutsam, da viele seiner Erkenntnisse bis heute nicht klarer formuliert wurden, es ist auch als feministisches Manifest anzusehen, in dem die durchgängig männliche Sichtweise der literarischen Anti-Utopien originell gegen den Strich gebürstet wird.“ (Regnier Le Dyckt, Literaturzirkel Belletristik, Science Fiction & Fantasy 07/2003)

Burdekins Roman hat einige dystopische Parallelen zu „1984“ von George Orwell, das 12 Jahre später ebenfalls bei  Victor Gollancz erschien.

  

Die gesellschaftliche Situation nach dem 2. Weltkrieg war hinsichtlich der Erfahrungen der Frauen in Deutschland stark verändert, schon die „… letzten Kriegsjahre hatten … Deutschland in weiten Bereichen in eine matriarchale Gesellschaft verwandelt. In den Familien waren die Mütter zu Familienoberhäuptern geworden, die plötzlich eigenständig über Kindererziehung und Haushaltsführung entschieden“ (vgl. Steinbeis, S. 108, a.a.O.).

 

Jedoch war der (west-deutsche) Parlamentarische Rat - mit nur 4 Frauen [29] unter 65 Mitgliedern zuerst willens, nur eine ähnlich unverbindliche Formulierung zur Gleichberechtigung wie in der WRVerf ins geplante Grundgesetz aufzunehmen. Die konservative Mehrheit im Rat (auch Theodor Heuss oder Konrad Adenauer) lehnte anfangs alle weitergehenden Vorstellungen strikt ab. 

Vor allem Elisabeth Selbert aber plädierte für eine Gleichberechtigung „als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber …“ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Selbert). Die Gleichberechtigung sollte ein Verfassungsgrundsatz werden, infolge dessen viele der aus dem Jahr 1896 stammenden familienrechtlichen Bestimmungen im BGB als verfassungswidrig novelliert werden müssten.

Dazu gelang es Elisabeth Selbert, „… zehntausende Frauen im ganzen Land“ zu mobilisieren. „Systematisch organisierte sie in der zweiten Hälfte des Jahres 1948 eine Massenbewegung zugunsten des Gleichberechtigungssatzes….  Tag für Tag stapelten sich Briefe, Eingaben und Resolutionen von Einzelpersonen und Frauenverbänden auf den Tischen von Selberts Kollegen im Parlamentarischen Rat. Eines der Unterstützungsschreiben trug die Unterschriften von nicht weniger als 60 000 Arbeiterinnen der Metallindustrie…. So war Artikel 3 Absatz 2 GG am Ende die einzige Bestimmung des Grundgesetzes, deren Formulierung auf unmittelbaren Druck der Bevölkerung hin zustande kam“ (vgl. Steinbeis, S. 109, a.a.O.). 

Erst nach heftigen Diskussionen (vgl. „Parlament“ Nr. 9/2011, S.3) wurde schließlich die Gleichberechtigung in der von Elisabeth Selbert gewünschten deutlicheren Formulierung der Art. 3, 2 ins Grundgesetz aufgenommen. 

Erst nach heftigen Diskussionen (vgl. „Parlament“ Nr. 9/2011, S.3) wurde schließlich die Gleichberechtigung in der von Elisabeth Selbert gewünschten deutlicheren Formulierung der Art. 3, 2 ins Grundgesetz aufgenommen. Der Art 117, 1 räumte dem Gesetzgeber einen Zeitraum von vier Jahren ein, die bisherigen Vorschriften, die den GG-Normen widersprachen, zu ändern. Und das war eine große Zahl, z.B.:

  • das Alleinentscheidungsrecht des Mannes in der Ehe
  • das Kündigungsrecht des Ehemannes für Arbeitsverträge der Ehefrau
  • die Verpflichtung der Frau zur Hausarbeit
  • das Recht des Mannes, der Ehefrau die Schlüsselgewalt bei Vertragsabschlüssen zu entziehen
  • das Recht des Ehemannes auf Vermögensverwaltung und –nutznießung (vgl. Steinbeis, S. 115, a.a.O.).

Allerdings erst am 1. Juli 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, „… das die Beziehungen zwischen Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung neu geregelt hat“ (vgl. Steinbeis, S. 79, a.a.O.).

 

Im Jahre 1969 gab die Deutsche Bundespost anlässlich des Jubiläums 50 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland einen Briefmarkenblock heraus, abgebildet waren  Helene Weber (vgl. Abb. unten), Marie Juchacz [30] und Marie Elisabeth Lüders [31].

 

Die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz war eine komplizierte Geschichte.

 

Im Jahre 1959 lehnten bei einer Volksabstimmung zwei Drittel aller Schweizer Männer die Einführung des Frauenstimmrechts im Bund ab.

Die Widerstände waren groß, v.a. in der ländlichen, konservativen deutschsprachigen Schweiz (vgl. Abb. unten). Viele Männer argumentierten auch, wer von der Wehrpflicht ausgenommen sei, dem müsse auch das Stimmrecht vorenthalten werden.  

 

Am 1. März 1969 wurde eine große Protestdemonstration organisiert, u.a. mit der schwyzerdütschen Parole: „Mänscherächt für beidi Geschlächt“ (vgl. Kippenberger, a.a.O.).

Erst am 7. Februar 1971 stimmte die Mehrheit der Schweizer Männer in einer weiteren Volksabstimmung für die Einführung des Frauenwahlrechts auf Bundesebene. Dabei spielte jedoch sicher der drohende internationale Ansehensverlust der Schweiz eine Rolle, denn die Schweiz war dabei eines der letzten europäischen Länder[31a].    

Im Herbst 1971 durften die Schweizerinnen erstmals bei Nationalratswahlen mit stimmen, 11 der 200 Abgeordneten wurden Frauen.      

1991 erst wurde – durch richterliche Anweisung – auch im letzten Kanton, der ost-schweizerischen Appenzeller Innerrhoder Landsgemeinde, das Frauenstimmrecht eingeführt.

 

 

Seit der ersten Phase der modernen arabischen Frauenbewegung ab ca. 1900 verließen einige Frauen in Ägypten, Marokko, Tunesien oder Algerien den „… abgeschlossenen Bereich des Harems, legten ihr Kopftuch beziehungsweise ihren Gesichtsschleier ab und nahmen an Demonstrationen gegen den Kolonialismus teil“ (Salah, S. 45, a.a.O.).  

 

Eine dieser Frauen war Huda Shaarawi (1879 - 1947), eine der Gründerinnen der Ägyptischen Feministischen Union (EFU) von 1923. Huda Shaarawi stand der Vereinigung bis 1947 als Präsidentin vor. Nach der Rückkehr von einem Frauenkongress in Europa warf Hoda Shaarawi bei der Ankunft in Alexandria in einem spektakulären Akt ihren Schleier demonstrativ ins Meer.  Sie plädierte für die Abschaffung des Schleierzwanges, für das Frauenwahlrecht und die Gleichberechtigung in Ägypten.

 

1926/1927 fanden Aufsehen erregende Demonstrationen in den Straßen Kairos gegen den Schleier [31b] statt. Während der 12. Internationalen Frauenkonferenz, die am 18. April 1935 in Istanbul stattfand, traf sie auch Mustafa Kemal Atatürk, den sie in einer Rede als Ataşark („Vater des Ostens“) bezeichnete.

 

Im Jahre 1928 wurden zum ersten Male junge Frauen zum Studium an der Kairoer Universität zugelassen. 

Das Frauenwahlrecht wurde in Ägypten erst spät und nach heftigen Auseinandersetzungen erkämpft.

Die Frauenrechtlerin Doria Shafik (auch: Durriya Schafiq, 1908 - 1975) spielte dabei eine bedeutende Rolle. Sie erhielt eine europäisch orientierte Erziehung, besuchte eine französische Missionsschule in Alexandria und gewann eine Stipendium zum Studium der Philosophie in Paris. An der Sorbonne wurde sie als erste Ägypterin promoviert, mit einer Arbeit zum Thema Die Frau und das religiöse Recht in Ägypten. 

Noch in Paris heiratete Doria einen Cousin.  1940, nach  Ägypten zurückgekehrt  arbeitete sie mehrere Jahre als Philosophie-Dozentin an der Universität Kairo: Eine Professur blieb ihr jedoch verwehrt, obwohl sie anscheinend  zeitlebens gläubige Muslima blieb.

Schafīq gab nun ab 1945 verschiedene Frauenzeitschriften heraus, v.a. die bei Studentinnen erfolgreiche Bint-el-Nil(„Die Töchter des Nils“). Aus der Zeitschrift entstand eine politische Organisation: „ Stimmrecht für die Frau und Verbesserung der häuslichen Lebenshaltung sind die zwei wichtigsten Ziele der neuen  Bint-el-Nil Partei, der ersten Frauenrechtlerinnenpartei in Ägypten und im Nahen Osten. Unter der Leitung von Doria Shafik, der zweiunddreißigjährigen Herausgeberin verschiedener ägyptischer Frauenzeitschriften …., die nicht wenig Energie ihr eigen nennt, will die neue Partei mit allen verfassungsrechtlichen Mitteln die politische Gleichberechtigung der Frau, die Abschaffung der Mehrehe und eine Änderung des Ehescheidungsverfahrens erkämpfen“ (vgl. „Die Zeit“, Nr. 3/1950).

Sie organisierte mit 1500 Frauen eine große Protestdemonstration, das Parlament wurde in eienr geheim vorbereiteten Aktion am 19. Februar 1951 besetzt. Die Frauen verließen das Gebäude erst, nachdem ihnen vom Parlamentspräsidenten zugesichert wurde, das Frauenwahlrecht auf die Tagesordnung zu setzen. 

Auch nach der Revolte der „Freien Offiziere“ 1952 änderte sich anfangs wenig. Noch unter Präsident Gamal Abdel Nasser (1918 - 1970) weigerte sich der ägyptische Staat das Frauenwahlrecht einzuführen. In die Kommission zur Erarbeitung einer neuen Verfassung wurde anfangs durch Nasser kein weibliches Mitglied berufen. 

Die Frauenorganisation führte Proteste durch und ein Hungerstreik begann. Erst unter diesem Druck wurde schließlich 1956 den ägyptischen Frauen das aktive und passive Wahlrecht erteilt (vgl. Salah, S. 46, a.a.O.), allerdings nur den Frauen, die Lesen und Schreiben konnten. Diese Einschränkung gab es bei Männern nicht!  

 

Die freiheitlich-demokratisch orientierte Organisation und die Zeitschrift Die Töchter des Nils wurden 1957 verboten und Durrīya Schafīq selbst 18 Jahre lang unter Hausarrest gestellt, wohl auch wegen ihrer Kritik am Nasserschen „Staatsfeminismus“. Ihren Namen ließ schon Nasser aus den Geschichtsbüchern tilgen. 1975 stürzte sie (sich??)  – vereinsamt und deprimiert (??) - aus dem 6. Stock ihrer Kairoer Wohnung in den Tod.

2013 ließ das (damals von den Muslimbrüdern dominierte)  Kultussministerium Durrīya Schafīq erneut aus den Schulbüchern für 2013/14 entfernen: Als Grund nannte Mohamed Sherif, ein Sprecher  des Ministeriums, Durrīya Schafīq habe „keinen Hidjab getragen (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Durr%C4%ABya_Schaf%C4%ABq). 

 

Seit den 60er Jahren wurde erneut das Abtreibungsverbot im § 218 StGB heftig angegriffen. Immer mehr Frauen forderten mit Losungen wie „Ob Kinder oder keine, bestimmen wir alleine“; „Mein Bauch gehört mir“ die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs. 1971 bekannten sich – nach dem Vorbild einer französischen Aktion – 374 mehr oder weniger prominente Frauen (u.a. auch Senta Berger und Romy Schneider) im „Stern“ unter dem Titel „Wir haben abgetrieben!“ öffentlich zu ihrer Abtreibung.

Durch den öffentlichen Druck – und auch aus eigenem Streben - führte 1974 die damalige sozialliberale Bundesregierung eine Fristenlösung ein. Danach sollte der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen durch einen Arzt in den ersten 12 Wochen seit der Empfängnis straffrei sein, wenn sie sich vorher zu gesundheitlichen und sozialen Fragen hatten beraten lassen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag und einige konservative Landesregierungen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht  (BVG) gegen das Gesetz.

Tatsächlich erklärte das am 25. Februar 1975 das BVG die Fristenregelung für nichtig. Das Gericht interpretierte die Grundgesetzaussagen „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art 2 II 1 GG) und „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" (Art 1 I GG) in dem Sinne eines „Lebensschutzes des Leibesfrucht“. Nach Auffassung des BVG sei der Embryo nicht nur Teil des mütterlichen Organismus, sondern ein selbständiges menschliches Wesen, dessen körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde zu gewährleisten sei. Diese Faktoren dominierten – urteilte das BVG - über das Recht der Schwangeren auf freie Persönlichkeitsentfaltung.  

 

Im Jahre 1976 wurde – schließlich – in der Bundesrepublik der § 218 StGB reformiert und eine Indikationsregelung bei der Abtreibung eingeführt. Ein Schwangerschaftsabbruch war nun nicht mehr strafbar (nach herrschender Meinung auch nicht rechtswidrig), wenn eine medizinische, eine eugenische, eine ethische oder soziale Indikation von einem Arzt bei der Schwangeren schriftlich festgestellt wurde. Zudem musste sich die schwangere Frau von einer anerkannten Beratungsstelle über mögliche private oder öffentliche Hilfen etc. informieren lassen, mit dem Ziel, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen (§ 219 StGB).  

In der DDR existierte bereits seit 1972 eine Fristenregelung im engeren Sinne.

Nach dem Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten vom 31. 8. 1990 sollte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches erfolgen.

Das „Schwangeren- und Familienhilfegesetz“ vom 27. Juli 1992 enthielt eine Fristenregelung (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) mit einer obligatorischen Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle. Für diese Fälle bestand auch Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

Jedoch wurde auch diese Regelung durch die Rechtsprechung des BVG zum Teil für nichtig erklärt; der rechtliche Schutz gebühre auch dem ungeborenen Embryo, auch gegenüber der Mutter. Der Schwangerschaftsabbruch bleibe grundsätzlich strafbar, nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig.

 In dem Schwangerschaftskonfilktgesetz (SchKG) von 1995 wurde zwar die Fristenregelung beibehalten, jedoch die entfiel die Leistungspflicht der Krankenkassen.

Durch den § 219a vom 16. Juni 1993 wurde eine  „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“  mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert. Unter Werbung dieser Art verstand das StGB:

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften … seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

·         1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

·         2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt“

 

Am 24. November 2017 wurde die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel (*1962), die auf ihrer Internetseite über Möglichkeiten und Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs informierte und zugleich deutlich machte, dass sie in ihrer Praxis solche Eingriffe vornimmt, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Hänel habe mit diesen Informationen nach § 219a verbotene Werbung betrieben.

Es folgte eine breite öffentliche Empörung, aber in der Revision blieb es bei dem Urteil. Allerdings erklärte der Richter, Johannes Nink, er sähe sich außerstande, eine andere Entscheidung zu treffen: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz", riet der Richter der Ärztin.

In der Folge erhielt Kristina Hänel mehrere Auszeichnungen, so …

·         2018 den Clara-Zetkin-Frauenpreis der Partei Die Linke

·         2019 den Anne-Klein-Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung und

·         2019 die Auszeichnung als „Frauenringsfrau 2019“ des Deutschen Frauenrings

 

Die Große Koalition einigte sich darauf, den § 219a zu ergänzen, nicht zu streichen, wie es die SPD wollte. Frau Hänel aber ist erneut in die Revision gegangen: Sie hält den § 219a StGB für verfassungswidrig, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. 

 

Im US-Bundesstaat Virginia darf gegenwärtig nach dem 6. Schwangerschaftsmonat dann abgetrieben werden, wenn drei Ärzte „schwere“ Gesundheitsgefahren und „irreversible“ Folgen für die Mutter bestätigen. 

Nach einem  dortigen Gesetzesentwurf der Demokratin Kathy Tran soll in Zukunft das Urteil eines Arztes genügen, alle Gesundheitsgefahren, auch „mentale“, sollen als Kriterium hinreichen.  Gefragt wurde dazu, ob es hinreichend wäre, wenn sich bei der Gebärenden Ängste einstellten oder die Möglichkeit einer postnatalen Depression drohe (vgl. Martenstein, 2019, a.a.O.).

Mehrfach plädieren gegenwärtig einige US-Demokrat*innen und Feminist*innen  dafür, dass Kinder auch noch während oder nach der Geburt abgetrieben werden können, wenn das Wohlleben (the well being) der Eltern durch das Kind bedroht sei. Von Kritikern wird befürchtet, auch die Wirtschaft, die Forschung, die Pharmaindustrie etc könnte ein  großes Interesse an dem „Gewebe“ der Abgetriebenen haben -  dafür könnte es einen interesseanten Markt geben.

Meines Erachtens könnte eine solche  Regelung der erste – fatale – Schritt zu einer neuen Eugenikpolitik sein: Denn wird nicht das Wohlergehen von Angehörigen auch durch Komapatienten, Demenzkranke oder psychisch Erkrankte beeinträchtigt ?

 

Für eine erhoffte Revision/Abschaffung der §§ 218/19 könnte eine Fristenregelung bis zur 22. Schwangerschaftswoche Maßstab sein  – wie sie einige Jusos vorschlugen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig. Die 22. Schwangerschaftswoche liegt im sechsten Monat.

Die unendliche Geschichte um die deutschen §§ 218 und 219 StGB schränken bis heute das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein, - das endlich geändert werden muss. Ist eine solche Bevormundung nicht ein Ausdruck patriarchalen Machtmißbrauchs?

 

Am 8. März 2015 gab es einen Farbbeutelanschlag auf die Bibliothek des Konservatismus in der Berliner Fasanenstraße 4. In der Bibliothek befindet sich eine Sondersammlung zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“, finanziert von der Stiftung „Ja zum Leben“ (vgl. „Junge Welt“, 20. Februar 2015). Die Täter*innen des Anschlags werden in feministischen und Antifa-Kreisen Berlins vermutet.

Mehrfach wurde in den letzten Jahren bereits in vielen Ländern von Abtreibungsgegnern ein „Marsch für das Leben“ veranstaltet, so erneut wieder am 19. September 2015 zum Berliner Kanzleramt.

Gefordert wird das völlige Verbot und die Bestrafung aller Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und Europa. Von den oft fundamentalistisch-christlichen Teilnehmern der Märsche wird der Schwangerschaftsabbruch als eine „vorgeburtliche“ Tötung des Kindes dargestellt. Der von ihnen propagierte „Lebensschutz“ impliziert die Negation der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, eine völlige Kontrolle ihrer reproduktiven Rechte: die „alte Ordnung“ der Familienstruktur soll wieder in Kraft gesetzt werden.

Auch Papst Franziskus hat an einem Marsch in Rom teilgenommen.

Gegen diese Märsche „für das Leben“ wendet sich in Berlin eine breite Koalition von Terre des Femmes, den Jusos, Falken und pro Familia bis zum Landesverband der Linken und Vielfalt statt Einfalt.    

 

Im Jahre 2017 gab es weltweit noch 6 Staaten, die Abtreibungen unter allen Umständen (auch nach Vergewaltigungen oder bei gesundheitsgefährdenden Schwangerschaften) verbieten und unter Strafe stellen. Dazu gehören u.a. Nigeria, Chile, Nicaragua und El Salvador. Trotz vielfältiger Protestaktionen in El Salvador selbst  und weltweit z.B. durch ai, sind dort gegenwärtige noch einige Frauen mit langjährigen Haftstrafen wegen Abtreibungen im Gefängnis. 

 

Nach einem Bericht von ai (im Netz: "On the brink of death: Violence against women and the abortion ban") aus dem Jahre 2014 führte das absolute Abtreibungsverbot in El Salvador zum Tod hunderter Frauen und Mädchen, besonders unter den Ärmsten der Gesellschaft. Sie müssen sich heimlichen, unsicheren Abtreibungen unterziehen oder sind gezwungen, gesundheitsgefährdende Schwangerschaften auszutragen.

 

In dem Bericht werden Fälle dokumentiert, in denen sogar Frauen, die Fehlgeburten erlitten haben, wegen Abtreibung angeklagt und verurteilt wurden. „María Teresa Rivera (Pseudonym) ist ein solcher Fall. Sie wurde nach einer Fehlgeburt wegen Mordes angeklagt und zu 40 Jahren Haft verurteilt“ (vgl. https://www.amnesty.de/2014/9/25/abtreibungsverbot-el-salvador-fuehrt-zum-tod-hunderter-frauen-und-maedchen).

 

In Polen wird zur Zeit durch die konservative Regierung eine Erschwerung von Schwangerschaftsabbrüchen geplant.

 

Erst mit der Entstehung der neuen, zweiten Frauenbewegung in den 60er Jahre des 20. Jhdts. rückte der 8. März in den westlichen Staaten langsam wieder deutlicher ins Bewusstsein. Im Jahre 1975 feierte erstmals die UNO den 8. März. Im Dezember 1977 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen, das Datum als Internationalen Frauentag anzuerkennen.

Seither gibt es an diesem Tag weltweit eine Fülle verschiedenster Protestveranstaltungen, Demonstrationen etc. für die Gleichberechtigung und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen.

 

Ein Indiz für die in sich widersprüchliche Entwicklung der Frauenrechte im islamischen Bereich ist Fatma Aliye Topuz (1862 – 1936). Sie stammte aus einer angesehenen osmanischen Beamtenfamilie, ihr Vater war Vali in verschiedenen Wilayets des Reiches. Sie erhielt Hausunterricht und erwarb sehr gute Kenntnisse im Arabischen und Französischen. Sie wurde zu einer der ersten Schriftstellerinnen, Publizistinnen und Übersetzerinnen (aus dem Französischen ins osmanische Türkisch) nicht nur des Osmanischen Reiches, sondern der ganzen islamischen Welt  [32]. 
Mit siebzehn wurde Fatma Aliye mit einem hohen osmanischen Beamten verheiratet, der ihr in den ersten Jahren der Ehe verbot, fremdsprachige Bücher zu lesen.
1889, zehn Jahre nach der Eheschließung veröffentlichte sie – mit Erlaubnis ihres Ehemanns – eine Übersetzung aus dem Französischen und ab 1892 Erzählungen, z.T. unter dem Pseudonym „Bir hanım“ (Eine Dame) zum Teil unter ihrem eigenen Namen.
1892 erschien ihre Erzählung „Muhazarat“ („Nützliche Nachricht“), in der sie sich gegen die Vorstellung wandte, eine Frau könne ihre erste Liebe niemals vergessen/überwinden.
Sich selbst sah sie wohl als eine Art konservative Frauenrechtlerin, die Frauenrechte im Rahmen der Scharia verwirklichen wollte. Fatma Aliye verteidigte allerdings den Individualismus und wandte sich gegen arrangierte Ehen.
Zwischen 1895 und 1908 veröffentlichte sie regelmäßig alle zwei Wochen Kolumnen in der Frauenzeitschrift „Hanımlara Mahsus gazete“ (Das eigene Magazin für Frauen), es zeigte sich die Diskrepanz zwischen den mo-derneren weiblichen Charakteren in ihren Erzählungen und ihren eigenen traditionelleren Vorstellungen zur Frauenrolle.
Fatma Aliye war das erste weibliche Mitglied des Osmanischen Roten Halbmonds. Auch lehnte Fatma Aliye die laizistischen Reformen unter Mustafa Kemal Atatürk ab. 1934 nahm sie den Familiennamen „Topuz“ an. 1936 starb sie arm und weitgehend vergessen in Istanbul. 
Fatma Aliye Topuz ist – als erste Frau überhaupt – auf einem türkischen Geldschein abgebildet, und zwar auf dem seit 2009 umlaufenden 50-Lira-Schein (vgl. Abb. unten). Laizistische Kritiker meinten, diese Ehre hätte viel eher z.B. Halide Edip gebührt (vgl. tr.wikipedia/wiki/Fatma_Aliye_Topuz).

Es gibt jedoch auch heute eine Reihe von „… muslimischen Feministinnen“, wie etwa die Rechtsprofessorin und Theologin Farida Bennani von der Universität Marrakesch/Marokko oder die aus dem Libanon stammende Philosphieprofessorin Azizah al-Hibri (sie lehrt in Richmond/USA), „… die sich der Reform des islamischen Rechts verschrieben haben und eine zeitgemäße Neuinterpretation der islamischen Rechtsquellen einfordern“ (Tabbara, S. 6, a.a.O.). Die islamischen Rechtsquellen seien nahezu vollständig von männlichen Rechtsgelehrten interpretiert worden, zudem kulturelle Produkte der Geschichte, aus ihrem Zusammenhang erklärbar. Azizah al-Hibri führt aus, dass muslimische Frauen „… ihre eigene Bresche durch den patriarchalen Dschungel schlagen“ müssen (Tabbara, S. 6, a.a.O.).

Auch hier findet sich die Vorstellung von einer notwendigen „Indigenisierung“ politischer Werte und Ziele. Erst dann könnten diese als „eigene“, nicht kolonial importierte, „fremde“ akzeptiert werden.

 

Seit dem Jahr 2014 hat sich die Lage der Frauen im Nahen Osten auch durch die Expansion des des Islamischen Staates (IS) verschärft, wobei z.B. Heiko Flottau in den „Blättern für deutsche und internationale Politik“ m.E. mit Recht auf auf die ideologische Nähe zwischen Saudi-Arabien und dem IS hinwies So sind in beiden Staaten Frauen minderen Rechts, Bürger zweiter Klasse, Ehebrecher werden z.B. in beiden Staaten mit 100 Peitschenhieben bestraft (vgl. Flottau, S. 14, a.a.O.). Auch dürfen Frauen im IS nicht ohne männliche Begleiter reisen, sie müssen sich in der Öffentlichkeit verhüllen und dürfen keine Hosen tragen (vgl. Napoleoni, S. 45, a.a.O.).

Geschickt fördert der IS auch traditionelle Stammesbräuche, so z.B. „…. arrangierte Ehen zwischen den Frauen der sunnitischen Stämme und den Dschihadisten“ (Napoleoni, S. 53, a.a.O.).

Als ein Element in dem Versuch der Staatenbildung ermutigt, bestärkt der IS auch die „uralten Werte von Haus und Herd“, sowie die Verheiratung seiner Soldaten (Napoleoni, S. 54, a.a.O.).     

 

Sehr interessant aber ist in jeder Hinsicht die Entwicklung, die seit dem „arabischen Frühling“ 2011 der Nordosten Syriens (auch: „Rojava“, kurd. „Westen“; zwischen der Türkei im Norden und dem Irak im Osten)  gemacht hat. Es leben in der Region ca. 70 % Kurden, aber auch viele Araber, Yeziden, Aramäer, Turkmenen/Türken und Armenier.  

Dort entstand ein multiethnisches, multikulturell-mehrsprachiges Autonomiegebiet, dessen Verwaltung nach föderativen, räteartigen Strukturen aufgebaut ist und weitgehende Partizipation von Frauen praktiziert (vgl. Flach, a.a.O.). Auf allen Ebenen, bis in die Gemeinden und Dörfer sind die Verwaltungen mit gleichberechtigten Doppelspitzen, je einem Mann und einer Frau besetzt (vgl. Graphik unten).   

„Volksversammlungen werden als entscheidungsfähige Körperschaften installiert und ethnisch sorgsam austarierte Räte ins Leben gerufen – in jeder Stadtverwaltung die drei höchsten Posten mit jeweils einem Kurden, einem Araber und einem assyrischen oder armenischen Christen besetzt, darunter musste mindestens eine Frau sein“ (Graeber, S. 3, a.a.O.). Für alle politischen Gremien ist eine Frauenquote von 40 % verpflichtend vorgesehen (vgl. Böhm, a.a.O.).

Das nordostsyrische Autonomiegebiet  praktiziert eine Art von positiver Diskriminierung von Minderheiten und Frauen: In Cizire war zum Beispiel der Parlamentspräsident eine assyrische Christin, Gouverneur ein Araber, und von 22 Ministern sind vier Frauen (FAZ, 15. September 2014, S. 5).

 

Gefördert wird die Jineolojî, die Wissenschaft der Frau und Gesellschaft. Sie wird z.B. an der Frauenakademie in Dêrik gelehrt (vgl. Abb. unten). „Alle Frauen haben das Recht, unabhängig von ihren Familien, mehrere Wochen an diesen Akademien zu verbringen. In der Gemeinschaft und im Austausch mit anderen Frauen haben sie so den Freiraum, sich aus gewohnten Denkmustern zu befreien und ihre neuen Erkenntnisse in ihre Familien und in die Gesellschaft zu tragen“ (Städtepartnerschaft, S. 12, a.a.O.). Einer der Kerngedanken der Jineolojî ist es, Unterschiede aus sozial-hierarchisierten Verhältnissen herauszulösen, sie nicht als trennende oder sich ausschließende Gegensätze („weiblich“ – „männlich“), sondern als einander ergänzende Elemente wahrzunehmen.

Nahe bei Dêrik wird ein Frauendorf aufgebaut.

 

Hervorzuheben ist, dass der bewundernswerte Aufbau inmitten eines traditionell rigiden Patriarchats verlief, mitten in einem mörderischen Bürgerkrieg. Zudem trug das – international nicht anerkannte – Autonomiegebiet die Hauptlast des militärischen Sieges über den IS in Syrien. Zu beklagen sind dort ca. 11 000 „Märtyrer“, Gefallene im Kampf gegen den Islamischen Staat, viele Tausende Verletzte und Hunderttausende von zu versorgenden Binnenflüchtlingen.

Allein in der Stadt Dêrik sind auf dem dortigen „Friedhof der Gefallenen“ mehr als 700 Menschen beerdigt, die ihr Leben im Kampf gegen den IS verloren haben (vgl. Städtepartnerschaft, S. 4, a.a.O.).

Die Verantwortlichen des Autonomiegebietes streben keine Unabhängigkeit, keinen neuen Staat an, sondern einen föderativen und demokratischen Aufbau für ganz Syrien.

 

Seit den völkerrechtswidrigen Invasionen der türkischen Armee und ihrer islamistischen verbündeten Milizen (darunter nachweislich auch ehemalige IS-Kämpfer) im Oktober 2019 (wie zuvor schon in Afrin) kam es in den besetzten Gebieten Nordsyriens zu massiven Vertreibungen der angestammten Bevölkerung, zu einer Art von „ethnischen Säuberung“. Die restliche Bevölkerung leidet immer wieder unter Gewalttaten, Vergewaltigungen, Entführungen etc. Mindestens 300 000 neue Flüchtlinge – auch aus Idlib - sind das Resultat, eine neue „humanitäre Katastrophe“. Da auch der Kurdische Rote Halbmond international nicht anerkannt wird, kommt nur minimale internationale Hilfe in das Autonomiegebiet Syriens. 

Was von den autonomen Verwaltungsstrukturen übrig geblieben ist, ist schwer abzuschätzen.

Zudem wurde der Grenzübergang zum Irak geschlossen und im März 2020 äußerte Assad, der irakische Präsidenten-Diktator, es gäbe in Syrien keine kurdische Frage. Zu befürchten ist, dass die syrische Armee nach der „Lösung“ des Idlib-Problems, sich mit dem Nordosten beschäftigen wird. 

 

Andrea Böhm sah "Rojava" „… inmitten des syrischen Albtraums“ als „… derzeit wohl eine der wenigen positiven Entwicklungen“ (Böhm, a.a.O.). In der Einschätzung  des US-amerikanischen Ethnologen, Anarchisten und Mit-Gründers von Occupy David Graeber (*1961), droht „… eines der weitreichendsten demokratischen Experimente, das je im Nahen Osten zustande kam, brachial“ zerstört zu werden (vgl. Graeber, S. 3, a.a.O.).

Hoffentlich erweist sich hier nicht der Text von "Schroeders Roadshow" (1979) erneut als wahr: „Wir sind die Brüder (und Schwestern !!) der romantischen Verlierer…“. 

 

Auch heute in Deutschland ist die Diskriminierung von Frauen noch lange nicht vorbei, zum Beispiel ist der alte gewerkschaftliche Grundsatz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit immer noch nicht durchgesetzt. Frauen verdienen – nach älteren Angaben - in der Bundesrepublik bei gleicher Arbeit ca. 75 % dessen, was Männer dafür bekommen.

Das Statistische Bundesamt Wiesbaden errechnete auf der Grundlage der Verdienststrukturerhebung des Jahres 2006 die durchschnittlichen Unterschiede zwischen den Bruttostundenlöhnen zwischen Männern und Frauen in Deutschland. Bei Berufseinsteigern unter 25 Jahren lagen die Einkommen der Frauen ca. 2 % unter denen der Männer. Im Verlaufe des weiteren Berufslebens aber wuchs die Lohnschere zwischen Männern und Frauen an:

  • 25 – 29 Jährige: ca. 8 %
  • 35 – 39 Jährige: ca. 21 %
  • 55 – 60 Jährige: ca. 26 – 29 % (vgl. auch die untere Graphik „Schul – Bank“, Heft 10 /2010, S. 2). 

 

Das Statistische Bundesamt betonte dabei, dass die Daten nichts darüber aussagten, ob Frauen in gleichen Berufen prinzipiell schlechter bezahlt würden. Das Wiesbadener Institut sah den zentralen Grund für den Lohnunterschied darin, „…. dass viele Frauen nach der Geburt ihrer Kinder aus dem Beruf aussteigen oder ihre Arbeitszeit verringern, was zu einem geringeren Verdienst führt und häufig den weiteren Aufstieg in der Firmenhierarchie schwierig macht“ (vgl. „Schul – Bank“, Heft 10 /2010, S. 2).

Zudem ist das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Deutschland größer als in vielen anderen europäischen Ländern: Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten 2011 in Deutschland 21,6% weniger als ihre Kollegen, stellte die OECD fest (vgl. „Tagesspiegel“, 6. März 2012, S. 1; vgl. dazu auch den „Equal Pay Day, am 21. März 1914).

 

Die massive Benachteiligung von Frauen und Mädchen zeigt sich weiterhin z.B. an:

  • Mehr als eine Milliarde Menschen in den Ländern der III. Welt müssen von weniger als einem Dollar am Tag leben – darunter 70 Prozent Frauen.  
  • Zwei Drittel der 875 Millionen erwachsenen Analphabeten sind weiblich. 550 Millionen Frauen sind Analphabeten.
  • Von 130 Millionen Kindern ohne Zugang zur schulischen Grundbildung sind 73 Millionen Mädchen. Noch immer werden weltweit mehr als 60 Millionen Mädchen gar nicht eingeschult. Mädchen gehen darüber hinaus im internationalen Durchschnitt fast viereinhalb Jahre weniger in die Schule als Jungen.
  • In vielen Staaten liegt die Einschulungsrate von Mädchen deutlich unter der von Jungen; der Jemen hat mit 31 % die weltweit größte Kluft zwischen der Einschulung von Mädchen und Jungen, aber auch in der Türkei sind es immer noch 11%.
  • In Deutschland erzielen Mädchen im Durchschnitt bessere Schulabschlüsse, erreichen aber deutlich seltener höhere, besser bezahlte Arbeitsplätze. Frauen „mit mittlerem Einkommen“ verdienen im gesamten Berufsleben ca. 224.000 Mark weniger als ein Mann in vergleichbarer Position, so eine Studie der Universität Hohenheim (vgl. TAZ, 28.08.2000, S. 8).
  • Im Jahre 2008 arbeiteten in Deutschland ca. 55 % der Frauen mit einem Kind im Kindergartenalter; in Schweden waren es 81 %; In Deutschland bekamen Frauen im Durchschnitt 1,3 Kinder, in Schweden 1,8 Kinder.
  • Von den 38 Mio. armen US – Amerikanern (Einkommen von weniger als 9800,- US – Dollar pro Jahr) sind 23 Mio. weiblich.
  • Frauen sind auch auf der neuesten Liste der „Superreichen“ (2007) von „Forbes“ deutlich unterrepräsentiert; Unter den 20 reichsten Menschen der Welt war im Jahr 2007 nur eine Frau, die 85-jährige L’Oréal – Erbin Liliane Bettencourt (geschätztes Vermögen 22,9 Mrd. US-Dollar, Rangplatz 17; vgl. „Tagesspiegel“, 7. März 2008, S. 17).  
  • Afrikanische Frauen produzieren 80 % der Nahrung, erhalten aber nur ein Zehntel der Kredite, die für landwirtschaftliche Zwecke vergeben werden.
  • In den Ländern der III. Welt gebären zwei von drei Frauen ihre Kinder ohne die Hilfe von medizinischem Personal; allein 500 000 Frauen sterben pro Jahr „… aus vermeidbarem Anlass in Folge von Schwangerschaft und Geburt“ (vgl. „Das Parlament“, Nr. 7/2007, S. 15)-  im Durchschnitt circa jede Minute eine Frau.
  • Mädchen und Frauen sind die häufigsten Opfer von Traditionen wie der sog. weiblichen Beschneidung, Kinderhochzeiten oder von sexueller Gewalt.
  • Im Jahre 2011 sollen nach Berechnungen der Weltgesundheitsorganisation WHO ca. 140 Mio. Frauen weltweit in verschiedenen Formen genitalverstümmelt gewesen sein (vgl. „Die Zeit“, 28. Februar 2013, S. 10), in Deutschland waren es ca. 20 000 Frauen, allein in Berlin ca. 4000 Frauen. Seit dem Jahre 2000 dürfen Immigrantinnen nicht mehr in ihre Heimatländer abgeschoben werden, wenn ihnen dort Genitalverstümmelung droht. Ein eigenständiger Asylgrund ist die sog. weibliche Beschneidung allerdings nicht (vgl. TAZ, 17./18. März 2001, S. 24 S. 24; vgl. dazu auch den Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung, im „Interkulturellen Kalender“ am 6. Februar). Die Befürworter der „Beschneidung“ rechtfertigen die Praxis mit der Tradition als Teil weiblicher Initiationsriten, sie diene der Vervollkommnung der weiblichen Schönheit und garantiere die sexuelle Treue der Frauen. Oft herrscht auch Vorstellung, eine unbeschnittene Frau finde keinen Ehemann. Nach einer sehr umstrittenen Hadith soll der Prophet Muhammad zur Praxis der weiblichen „Beschneidung“ geäußert haben: „Schneide, aber schneide nicht zu tief“ (vgl. „Spiegel“, H. 24/1977).

·         In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara sind über die Hälfte der an AIDS erkrankten Menschen Frauen. Bei den HIV-Infizierten unter 24 Jahre stellten junge Frauen mit einem Anteil von fast zwei Dritteln die größte Gruppe (vgl. Kofi Annan, a.a.O.) 

  • Ca. 63 % der iranischen Studentenschaft sind weiblich. Ein iranischer Mann aber kann „seine“ Frau, wann immer er will, ohne jegliche Begründung verstoßen. Dabei bleibt nach der Scheidung das Erziehungsrecht grundsätzlich bei dem Vater. Beim „Blutgeld“ (der Zahlung an die Familie einer ermordeten Frau) ist eine Frau halb so viel „wert“ wie ein Mann (vgl. http://www.hrw.org/doc)
  • In Mexiko verwehren „beratende“ Beamte Vergewaltigungsopfern nahezu regelmäßig den Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen (was zu vielen Todesfällen führt) und versäumen es zudem, Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt (innerhalb und außerhalb der Familie) zu bestrafen (vgl. http://www.hrw.org/doc).
  • In der pakistanischen Region Islamabad / Rawalpindi wurden allein in den ersten neun Jahren des 21. Jhdts. Insgesamt ca. 5000 Frauen und Mädchen “… wegen Ungehorsams von Familienmitgliedern oder angeheirateten Verwandten mit Kerosin übergossen und angezündet – oder … mit Säure verätzt” (vgl. Kristof / WuDunn, S. 15, a.a.O.).
  • In Saudi-Arabien werden Frauen systematisch diskriminiert. Sie können ohne die Erlaubnis des Ehemannes (oder Vaters, Bruders etc.) weder reisen, noch Autofahren oder in ein Krankenhaus aufgenommen werden. In Bussen und Schulen etc. werden Männer und Frauen getrennt. Frauen, die keine Abaya (ein schwarzes den ganzen Körper verhüllendes Gewand) tragen und Gesicht und Haare nicht bedecken, werden von der Sittenpolizei zumindest belästigt. Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sollen weit verbreitet sein und werden nicht bestraft. Zu dem ist die genitale Verstümmelung bei Mädchen und Frauen gesetzlich erlaubt und in einigen Teilen Saudi-Arabiens gängig (vgl. http://www.hrw.org/doc).
  • In Uganda gefährden von den USA finanzierte Programme zur Enthaltsamkeit den Kampf gegen HIV / AIDS. Diese Programme propagieren sexuelle Enthaltsamkeit vor der Ehe als einzige Verhütungsmethode. Sie verhindern, dass jungen Menschen, insbesondere junge Frauen Informationen über andere Methoden zur HIV-Prävention erhalten. Zudem sei für manche arme ugandische Mädchen Sexualität das einzige Mittel, ihren Lebensunterhalt verdienen zu können (vgl. Human Rights Watch,  http://www.hrw.org/doc).
  • “In vielen Ländern der Welt – meinte die UNICEF – Botschafterin Sabine Christiansen – kommt es einem Todesurteil gleich, als Mädchen geboren zu werden” (vgl. „Berliner Zeitung“, 12. Dezember 2006, S.5), denn Mädchen werden schlechter ernährt, seltener zum Arzt gebracht, nicht zur Schule geschickt und oft als Kinder verheiratet.
    Nach Schätzungen der NGO „Plan international“ werden jährlich mindestens 12 Mio. Mädchen verheiratet, v.a. in Lateinamerika, Afrika und Süd-Asien. Vielfach wird die Verheiratung von den Eltern als ein Ausweg aus der Armut angesehen, - eine Täuschung: Denn tatsächlich führen Kinderehen meist zu mehr not und Elend. Im Norden Äthiopiens werden ca. 75 % der Mädchen vor ihrer Volljährigkeit von den Eltern verheiratet – und damit endet in der Regel auch ihr Schulbesuch. Ähnliches gilt für viele arme ländliche Regionen weltweit. Zudem gebären Mädchen ihre Kinder mit hohen gesundheitlichen Risiken. Komplikationen während der Schwangerschaft und der Geburt sind seit Jahren die häufigste Todesursache bei Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren (vgl. Plan international, S. 3, a.a.O.). Auch gibt es eine positive Korrelation zwischen dem formalen Bildungsstand der Mütter und der Anzahl der Geburten. In z.B. dem Niger gebären Frauen durchschnittlich 7 Kinder.
  • Statistisch gesehen fehlten 2006 weltweit ca. 100 Millionen Frauen; in Indien und China wurde durch die Abtreibung weiblicher Föten (geschlechtsselektive Abtreibungen) das demographische Verhältnis völlig verzerrt: in Indien kamen auf 1000 Jungen 927 Mädchen, in China sogar weniger als 900 Mädchen (vgl. „Berliner Zeitung“, 12. Dezember 2006, S.5). Unterdessen wurden in China und Indien Medizinern verboten, Schwangeren das Geschlecht des Fötus zu verraten; die Folge davon aber ist, dass noch mehr weibliche Säuglinge durch Vernachlässigung sterben: „Die Mütter töten sie nicht absichtlich, versorgen sie aber nur nachlässig“ (vgl. Kristof / WuDunn, S. 17, a.a.O.).
  • In China sterben zurzeit jährlich ca. 39 000 neugeborene Mädchen im ersten Lebensjahr, „… will die Eltern ihnen nicht die gleiche Fürsorge und medizinische Betreuung zukommen lassen wie den Jungen“ (vgl. Kristof / WuDunn, S. 14, a.a.O.).
  • Alle 50 Minuten wurde in Indien im Jahre 2000eine Ehefrau von ihrem Mann oder den Schwiegereltern misshandelt. Täglich werden in Indien 17 Mitgiftmorde registriert (vgl. Trojanow, 2001, S. 245, a.a.O.), jährlich sollen es nun über 100 000 sein (TAZ, 17. Februar 2013).

Am 16. Dezember 2012 wurde in einem fahrenden Bus in Delhi die 23jährige indische Medizinstudentin Iyati Singh Panday – nachdem ihr Verlobter niedergeschlagen worden war - von den sechs Insassen mehrfach brutal vergewaltigt, sadistisch mit einer Eisenstange misshandelt und tödlich verletzt aus dem Bus geworfen. Die bestialischen Quälereien offenbaren einen abgrundtiefen Hass oder zumindest ein völliges Fehlen von Empathie der Frau gegenüber bei den männlichen Tätern. Nachdem die Studentin im Krankenhaus 14 Tage später ihren Verletzungen erlag, kam es nach der „Schandtat von Delhi“ (Indian Times) wochenlang in vielen indischen Städten zu Massendemonstrationen gegen eine Vertuschung von Vergewaltigungen und Diskriminierung von Frauen.In diesem zum öffentlichen Skandal gewordenen Fall wurden die Täter gefasst und vor Gericht gestellt. Einer der Täter beging in Haft (vermutlich) Selbstmord, die übrigen wurden zum Tode verurteilt und 2020 gehängt.

 

Allein in Delhi wurden in den ersten sechs Wochen des Jahres 2013 täglich mehr als sechs Vergewaltigungen angezeigt, die Dunkelziffer dürfte um vieles höher liegen (FAZ, 7. März 2013).

Immer wieder wurden auch Touristinnen in verschiedensten Regionen Indiens vergewaltigt, auch durch Männergruppen, z.T. auch in touristischen Zentren wie Agra oder Delhi. Zwar wurden 2013 durch die indische Unionsregierung die Gesetze gegen Vergewaltigung verschärft, aber die Behörden „… behandeln Gewalt gegen Frauen noch immer meist als Lappalie oder schützen sogar die Täter“ (vgl. „Tagesspiegel“, 16. Januar 2014, S. 14). Bei Vergewaltigungen von ausländischen Touristinnen verfolgt die Polizei die Täter energischer, sie will den Tourismus schützen – ob aber die wahren Täter bestraft werden bleibt oft fraglich.

  • In Indien sind Frauen bis heute (2014) in vielfältigster Art benachteiligt. Im Bundesstaat Gujarat z.B. sind die Balmiki, eine Unterkaste der Dalit, der „Unberührbaren“ traditionell für die Beseitigung von Fäkalien und Tierkadavern zuständig, eine gesellschaftlich verachtete Tätigkeit, die Brahmanen rituell verunreinigen würde. Im Jahre 1993 wurde gesetzlich die Zuweisung dieser Arbeiten an die Balmiki verboten, 2013 auch ihre formelle Gleichstellung in die Verfassung eingefügt – in der Praxis aber hat das nicht verändert. Von den ca. 1,3 Mio. Balmiki in Gujarat sind 95 % Frauen (vgl. Chakraverty, S. 21, a.a.O.). 
  • Nach Schätzungen wurden im Jahre 2009 mindestens 3 Millionen Frauen und Mädchen weltweit mit brutaler Gewalt als Bordellsklavinnen gehalten und zur Prostitution gezwungen (vgl. Kristof / WuDunn, S. 33, a.a.O.).
  • Es wurde statistisch deutlich, „… dass in den letzten fünfzig Jahren mehr Mädchen getötet wurden, nur weil sie Mädchen waren, als die Gesamtzahl aller Männer, die in den Schlachten des zwanzigsten Jahrhunderts zu Tode gekommen sind. In jedem einzelnen Jahrzehnt wurden bei diesem Genderzid mehr Mädchen getötet als die Gesamtzahl aller Menschen, die den Genoziden des zwanzigsten Jahrhunderts zum Opfer gefallen sind“ (vgl. Kristof / WuDunn, S. 18, a.a.O.).

 

Der US-amerikanische politische Satiriker Christopher Tylor Buckley fragte polemisch: „Vielleicht haben Frauen der Gesellschaft noch etwas anderes zu bieten als nur ihre Vagina“ (zit. n. Kristof / WuDunn, S. 25, a.a.O.).

Männliche Gewalt gegen Frauen ist der vielleicht verstörendste Faktor der Ressentiments Frauen gegenüber, der generellen Frauenfeindlichkeit in quasi allen Gesellschaften (vgl. dazu auch denTag gegen Gewalt an Frauenim Interkulturellen Kalender“, 25. November) .

 

Am 8. März gibt es deshalb weltweit eine Fülle verschiedenster Protestveranstaltungen, Demonstrationen etc. für die Gleichberechtigung und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen. Z.B. in Frankreich ist der 8. März offiziell als „Frauentag“ anerkannt und auch in den früheren sich sozialistisch nennenden Ländern war er ein Feiertag.

 

Immer wieder kommt es auch in den letzten Jahren in der Islamischen Republik Iran zu frauenfeindlichen Repressionen. Am 8. März 2006 gab es in Teheran eine Frauentagsdemonstration, „…. kurz vor vier Uhr nachmittags, auf dem Platz vor dem Stadttheater, im Zentrum Teherans. Hätten wir nicht einen Hinweis bekommen, die Grüppchen von Frauen, die an verschiedenen Ecken des Platzes zusammenstehen, wären uns nicht aufgefallen. Eine Studentin steckt uns einen Flyer zu. ‚Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Frieden, Solidarität’ steht darauf. …. Von den Seiten her bewegen sich die Frauen, zweihundert mögen es sein, zur Mitte des Platzes, setzen sich auf den Boden, halten Plakate in die Höhe, auf denen steht: ‚Diskriminierung zwischen Mann und Frau heißt Mangel an Gerechtigkeit’. Genau fünf Minuten dauert es, dann fährt ein Polizeiwagen auf den Platz. ‚Was Sie machen, ist illegal, gehen Sie auseinander’ tönt es über Lautsprecher. Die Frauen bleiben sitzen, stimmen ein Lied an. Dann treffen die ersten Mannschaftswagen der Spezialpolizei ein. Die Frauen singen weiter, halten ihre Plakate höher. Die Polizisten bilden eine Kette, die Frauen fliehen in Richtung Theater, werden eingekreist…. Einem jungen Mädchen rutscht das Kopftuch herunter, zwei junge Burschen in Zivil prügeln auf sie ein…. Unbedecktes Frauenhaar – es kann einen frommen Revolutionär im Iran noch immer zur Raserei treiben…“ (zit. n. „Die Zeit“, Nr. 12/2006, S. 3).  Die Polizei setzte Tränengas ein und es kam zu Verhaftungen.

In der iranischen Stadt Isfahan und anderen Provinzen wurden im Jahre 2014 eine Reihe von Frauen vermutlich wegen „schlechter Verschleierung“ von Männern auf Mopeds mit stark ätzender Säure angegriffen (vgl. https://www.freitag.de/autoren/dabiran/iran-systematische-saeureangriffe-auf-frauen). Eine Frau starb im Herbst 2014 an den schweren Säureverätzungen am Oberkörper. Am 22. Oktober 2014 versammelten sich in Isfahan über 1000 DemonstrantInnen, um gegen die Säureangriffe zu protestieren. Die iranische Regierung verurteilte offiziell die Säureattacken, sah aber auch eine dahinter eine „ausländische Medienkampagne“

 

Schon 1984 wurde in Algerien ein auf der Scharia aufbauendes Familienrecht eingeführt, das die verfassungsgemäße Gleichheit der Geschlechter verletzt. „Nach diesem Familienrecht sind Frauen lebenslang Mündel des Vaters, Ehemanns oder Bruders, die ihr auch Erwerbsarbeit verbieten können“ (vgl. Kebir, S. 9, a.a.O.).

Im Juli 2001 kam es in dem algerischen Erdölzentrum Hassi Messaoud in der Sahara zu einem Pogrom gegen Frauen. Wie in einem Lehrstück ist der Hintergrund des Pogroms die hohe Arbeitslosigkeit unter den niedrig qualifizierten Männern der Region, die deshalb nur selten einen Arbeitsplatz in der Erdölindustrie finden. Viele der großen einheimischen Familien verelenden so in Slums, viele junge Männer können als Geldmangel keine eigene Familie gründen. Ein staatliches Qualifizierungsprogramm für die Arbeitslosen in den betroffenen Regionen gab es nur in völlig unzureichendem Umfang [33]. .  

Die Erdölgesellschaften aber suchten und rekrutierten ca. 100 z.T. qualifizierte, allein stehende Frauen aus dem Norden Algeriens: „Geschieden, mit oder ohne Kinder, …. als Technikerinnen, Sachbearbeiterinnen, Sekretärinnen – ihr Lohn erregt den Neid der wenig oder gar nicht ausgebildeten lokalen Bevölkerung“ (vgl. Kebir, S. 9, a.a.O.).

Eine weitere wichtige Rolle schienen islamistische Gruppen der Region zu spielen, bei denen „…. weibliche Erwerbsarbeit als Sünde gegen die Religion gedeutet (wird). Berufsleben und eigenes Geld verführe Frauen zu unsittlicher Lebensweise“ [34] (vgl. Kebir, S. 9, a.a.O.). Aus einer behelfsmäßigen Slum – Moschee (man nennt sie in Algerien „Massala“) in Hassi Messaoud scheinen regelrechte Hassparolen und –predigten (wie die zum „Heiligen Krieg gegen unislamische Lebensformen“) gegen die allein (d.h. ohne Ehemann, Vater oder Bruder) lebenden Frauen ausgegangen zu sein [35] .

Seit dem 13. Juli 2001 sammelten sich in Hassi Messaoud an mehreren Tagen abends und nachts hunderte v.a. junger Männer, die diese Frauen unter „Allahu akbar“ – Rufen (i.e. arab. „Gott ist der Größte“) durch die Stadt jagten, in die Wohnungen einbrachen, die Frauen verprügelten, beraubten, quälten, demütigten, auszogen und / oder vergewaltigten. Mindestens zwei Frauen kamen nach späteren offiziellen Angaben bei dem Pogrom ums Leben.

Zumindest Teile der Stadtbevölkerung sympathisierten mit den Pogromhorden: „… Immer wieder werden You – You – Schreie ausgestoßen, was traditionell Ermunterung signalisiert“ (vgl. Kebir, S. 9, a.a.O.). 

Nachbarn einer betroffenen Frau meinten: „Wir hatten euch aufgefordert, die Sahara zu verlassen. Warum seid ihr noch hier? Das ist nicht euer Land!“ (zit. n. Kebir, S. 9, a.a.O.).

Die Polizei griff spät oder nicht ein, z.T. wurde ihr Eingreifen gewaltsam verhindert. Schließlich wurden die Frauen – angeblich zu ihrem eigenen Schutz – in einem Hotel der Stadt wie Gefangene gehalten.

In der Presse hingegen wurde anfangs verleumderisch behauptet, es habe sich um Übergriffe gegen Prostituierte gehandelt. Vielfach ging man in Algerien davon aus, dass eine allein lebende Frau eine Prostituierte sein müsse. Später stellte sich heraus, dass die wirklichen Prostituierten in Hassi Messaoud vor den Pogromen gewarnt wurden und die Stadt verließen – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Pogrome nicht etwa spontan erfolgten sondern geplant und organisiert wurden!

Erst nach genaueren Recherchen wurde diese Stigmatisierung zurückgenommen und die prominente Abgeordnete Khalida Messaoudi [36] kam aus Algier und versprach finanzielle und rechtliche Hilfe. Auch wurden nun erst gerichtsmedizinische Untersuchungen [37] durchgeführt, bei denen sich herausstellte, dass unter den Vergewaltigten auch deflorierte Jungfrauen waren.

Bald kehrten die meisten Frauen an ihre Arbeitsplätze zurück, trugen nun allerdings meist ein „islamisches Kopftuch“ wurden immer wieder bedroht und zuweilen auch von aufgehetzten Kindern mit Steinen beworfen!

 

Erst ein Jahr später, 2002, kam es in der Bezirkshauptstadt Ouargla (80 km von der Ölstadt Hassi Messaoud entfernt) zum Prozess: nur 30 Beteiligte wurden angeklagt, wegen Zusammenrottung, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Verletzung des Anstands und Diebstahls. Unter dem Druck der Familien der Täter kam es zu keiner einzigen Anklage wegen Vergewaltigung, vielmehr mussten die Frauen den Tätern „verzeihen“. Nur zwei der Täter wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, einige erhielten Bewährungsstrafen, die allermeisten wurden freigesprochen.

Der algerische Präsident Bouteflika äußerte sich öffentlich nie zu den Pogromen, drückte aber den Frauen persönlich sein Mitgefühl aus und sandte privat Geld.

Die aufhetzende Slum–Moschee wurde „… unterdessen durch einen Prachtbau aus Marmor ersetzt“ (vgl. Kebir, S. 9, a.a.O.). 

In den letzten Jahren versuchten zwei der damals betroffenen Frauen, eine Wiederaufnahme des Prozesses zu erreichen, - bisher ohne Erfolg (vgl. Feature des WDR [38] vom 8./9. Februar 2009). 

In Ouargla aber ist bis heute (2014) die Arbeitslosigkeit sehr hoch, besonders unter der Jugend. Dabei suchen viele einheimische Frauen (offiziell) keine Arbeit [39] , ihre Ehemänner wollen das des Ansehens wegen nicht: Männliche Aussagen wie folgt erscheinen typisch „Wenn ich nicht arbeite, kann sie auch nicht arbeiten. Das wäre schlecht für meinen Ruf.  Es ist nicht gut für einen Mann, wenn seine Frau arbeitet“ (vgl. Daum, S. 7, a.a.O.). 
Frauen sind in Ouargla und anderen Städten des algerischen Südens im Straßenbild eine Seltenheit, die Straße gehört den Männern. Ein junger Einwohner Ouarglas äußerte: „… ich kann sie (meine Freundin, C.M.) nicht mit ins … (Café) nehmen, die anderen würden sie nur anstarren, und das will ich nicht“ (zit. n. Daum, S. 7, a.a.O.).
Zudem glauben zumindest manche jungen Männer in Ouargla, dass die Unsichtbarkeit der Frauen in der Öffent-lichkeit nichts schade, denn: „Es macht nichts, dass die Frauen nicht da sind, wir vertreten doch auch ihre Interessen“ (zit. n. Daum, S. 7, a.a.O.) – eine patriarchalische Anmaßung und Täuschung! 

Berühmt wurde in Ägypten und der gesamten arabischen Welt Nawal El Saadawi (*1931), Ärztin, vielfach übersetzte Schriftstellerin und seit Jahrzehnten Vorkämpferin für Frauenrechte, Frauenbildung, Demokratie und Menschenrechte. Als Kind wurde sie selbst genitalverstümmelt, erlebte Verfolgung, Haft, Entlassung, Zwangsscheidung wegen angeblicher Apostasie, Flucht und Exil (vgl. El Saadawi, a.a.O.). Seit Jahren steht ihr Name auf einer Todesliste extremistischer Islamisten.

Am 27. März 2015 (um 22.35 Uhr) sendete ARTE eine Dokumentation über Nawal El Saadawi, die „Löwin vom Nil“.  

Im Juni 2008 wurde in Ägypten eine gesetzliche Neuregelung eingeführt, die weibliche Beschneidungen und Heiraten unter 16 Jahren unter Strafe stellte. Konservative islamische Geistliche und Islamisten wie die ägyptischen Muslimbrüder verurteilten diese Regelungen scharf, sie widersprächen dem Islam.

Ein Studie des 1996 gegründeten ägyptischen „Zentrums für Frauenrechte“ der Frauenrechtlerin und –forscherin Nehad Abu Qumsan [40] aus dem Jahre 2008 ergab u.a., dass …

  • 62% der befragten ägyptischen Männer zugaben, Frauen auf der Straße zu belästigen; Mehr als die Hälfte der Männer waren zudem überzeugt, die Frauen seien eigentlich selbst schuld.
  • 83% der ägyptischen und 98% der ausländischen Frauen sich regelmäßig unangenehm angemacht fühlten (dabei wurden 1000 Frauen befragt)
  • viele Frauen bestätigten, sie griffen zum Kopftuch, weil sie hofften, so weniger stark belästigt zu werden (vgl. „Berliner Zeitung“, 14. Oktober 2008, S. 1).
  • 72 % der befragten Opfer trugen jedoch einen „züchtigen Schleier“ (vgl. http://www.welt.de /politik/ausland/article110079486/Die-widerlichen-Grapscher-vom-Tahrir-Platz.html).
  • sexuelle Belästigungen unabhängig vom Alter, der Kleidung, dem Ort oder der Tageszeit geschehen.
  • Nur 12% der Frauen, die sexuelle Übergriffe erlebt hatten, gingen deshalb zur Polizei.

Nehad Abu Qumsan formulierte, sexuelle Belästigung sei ein soziales Krebsgeschwür der ägyptischen Gesellschaft.

Mehrfach kam es in den letzten Jahren zu Massenübergriffen von jungen Männern Frauen gegenüber, so z.B. am Ramadanfest 2008 im Zentrum Kairos: Ca. 100 junge Männer überfielen plötzlich flanierende Frauen, beschimpften sie, begrapschten sie, rissen ihnen die Kleider vom Leibe, auch von verschleierten Frauen! Einige der Täter wurden verhaftet und verurteilt. Nehat Abu Qumsan u.a. Aktivistinnen fordern angesichts der alamierenden Zunahme von Übergriffen, dass sexuelle Belästigung ein gesetzlich verschärfter  und tatsächlich verfolgter Straftatsbestand werden müsse. Die Opfer dürften nicht mehr als selbst schuldig erklärt werden. 

Als Ursachen für gewaltsame Übergriffe dieser Art werden angeführt:

  •  Traditionelles Macho-Denken bei Männern einerseits, frauenfeindliche Interpretation islami scher Vorstellungen
  •  sexuelle Frustration; wegen ihrer Armut können viele junge Männer nicht heiraten, voreheliche Sexualkontakte aber sind weithin tabu.
  •   soziale Konflikte; arme, perspektivlose junge Männer „rächen“ sich sozusagen an den Frauen und Mädchen mittlerer sozialer Schichten; Frauen würden zur Zielscheibe sozialer Frustration.
  •  der Staat kümmere sich nicht genügend um den Schutz der Frauen in der Öffentlichkeit.

An dem „arabischen Frühling“ waren in allen Ländern viele Frauen beteiligt, welche mittelfristigen Auswirkungen und Erfolge die Bewegung für die Rechte der Frauen haben wird, ist bis heute umstritten. Belegt ist jedoch, dass in den Monaten nach dem Sturz Mubaraks das Militär festgenommene Demonstrantinnen einem Jungfräulichkeitstest“ unterzogen hat. Diese Praxis wurde jedoch Ende des Jahres 2011 für illegal erklärt.

Für Ägypten wird vielfach befürchtet, dass die Frauen zu den Verliererinnen des Tahrir-Platzes werden könnten (vgl. „Die Zeit“, Nr. 8/2013).

 

Sehr interessant aber ist in jeder Hinsicht die Entwicklung, die seit dem „arabischen Frühling“ 2011 der Nordosten Syriens (auch: „Rojava“, kurd. „Westen“; zwischen der Türkei im Norden und dem Irak im Osten)  gemacht hat. Es leben in der Region ca. 70 % Kurden, aber auch viele Araber, Yeziden, Aramäer, Turkmenen/Türken und Armenier. Dort entstand ein multiethnisches, multikulturelles Autonomiegebiet, dessen Verwaltung nach föderativen, räteartigen Strukturen aufgebaut ist und weitgehende Partizipation von Frauen praktiziert. Auf allen Ebenen, bis in die Gemeinden und Dörfer sind die Verwaltungen mit gleichberechtigten Doppelspitzen, je einem Mann und einer Frau besetzt (vgl. Graphik unten).   

 

 

Aber auch die Situation in Deutschland ist in dieser Hinsicht unbefriedigend. Im Januar 2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine repräsentative Untersuchung zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen" in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass …

  •   58,2 % aller befragten Frauen sexuelle Belästigung [41] in der Öffentlichkeit, während der Arbeit und Ausbildung oder „im sozialen Nahraum“ erlebten.
  •     27 % aller befragten Frauen (und 49 % derjenigen, die sexuelle Belästigung erlebt hatten) fühlten sich in den Situationen ernsthaft bedroht oder hatten Angst um ihre persönliche Sicherheit.
  • · 9 % aller sexuell belästigten Frauen gaben an, „dass eine oder mehrere dieser Situationen auch zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr oder zu körperlicher Gewalt geführt haben“(vgl. http://www.bmfsfj. de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73018.html).

Christina Thürmer-Rohr bescheinigte den Frauen in den heutigen „… zivilisierten Patriarchaten“ eine Mittäterschaft an der Erhaltung der gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnissen, was dazu führe, dass Frauen „… Männer nicht verraten, bekämpfen oder ihre Taten behindern“ (Thürmer-Rohr, 1987, S. 41, a.a.O.). Ursache dafür sei hauptsächlich die affektiv-emotionale Verstrickung in die patriarchalische Gesellschaft.

 

Anlässlich des Internationalen Frauentags 2008 spielten bei den DGB – Veranstaltungen die Fragen nach einem gesetzlichen Mindestlohn – er würde insbesondere für Frauen  nützlich sein -  und den Chancen eines Antidiskriminierungsgesetzes eine bedeutende Rolle. Schon seit vielen Jahren fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund gesetzliche Gleichstellungsregelungen nach dem Vorbild der skandinavischen Länder, Kanadas und Frankreichs.

 

Bis in die frühe Neuzeit, v.a. die  Aufklärung, war es Frauen generell verboten Gymnasien oder Universitäten zu besuchen, diese „gelehrten“ Beschäftigungen galten als unweiblich und für Frauen unnatürlich. Allerdings gab es  eine Reihe von Ausnahmen mit besonderen oft familiären Hintergründen.

Die erste Frau in Mitteleuropa, die in der Neuzeit studierte und promovierte, war wahrscheinlich die deutsch-niederländische Universalgelehrte Anna Maria von Schurmann (1607 – 1678), die später als „Stern Utrechts“, als gelehrteste Frau  Europas galt. Sie stammte aus einer wohlhabenden, verbindungsreichen Gelehrtenfamilie und durfte deshalb die Universität Utrecht besuchen. An Vorlesungen etc. durfte sie nur in einem Holzverschlag mit einem Vorhang sitzend teilnehmen, - um die männlichen Studierenden nicht abzulenken. An Disputationen allerdings nahm sie aktiv teil. Anna Maria von Schurmann blieb ihr Leben lang unverheiratet (vgl. Quandt, a.a.O.).  

Im  Jahre 1638 schrieb sie ihre lateinischsprachige Dissertation, ein Plädoyer für das Frauenstudium. Darin widerlegte sie alle Einwände gegen das Frauenstudium (vgl. Schurman, a.a.O.). Ins Deutsche übersetzt wurde die Dissertation unter dem Titel „Darf eine christliche Frau studieren?“ erst spät, von Adele Maria Osterloh (1857 – 1946).    

Die Italienerin Laura Bassi  (1711 -1778) stammte aus einer Bologneser Gelehrtenfamilie und konnte so nach einer öffentlichen Disputation ausnahmsweise im Alter von 20 Jahren an der Universität Bologna den Doktortitel in Philosophie erwerben und wurde dort 1733 zur ersten neuzeitlichen Universitätsprofessorin in Europa für Philosophie und seit 1776 für Physik.

Die deutsche Schriftstellerin und Flötistin Christiane Mariane von Ziegler (1695 - 1760) verfasste nicht nur einige Kantatentexte für Johann Sebastian Bach, sie war auch das erste weibliche Mitglied der „Deutschen Gesellschaft“ in Leipzig. In dieser wissenschaftlichen Gesellschaft hielt sie im Jahre 1739 einen Vortrag zum Thema „Abhandlung, ob es den Frauenzimmern erlaubet sey, sich nach Wissenschaften zu bestreben?“ (vgl. Ziegler, a. a. O.)

In der Abhandlung führte Ziegler u.a. aus: „Das Frauenzimmer trachtet ja nicht mit ihrer Feder Ämter und Ehrenstellen zu erhalten: Sie schreiben aus keiner Gewinnsucht: Sie sind nicht von abgeschmackten Ehrgeiz verblendet, gelehrten und berühmten Männern den Vorrang streitig zu machen: Die Unschuld leget den Grund zu ihren Bemühungen; und die edle Absicht, weiser und gesetzter zu werden, ist ihr Endzweck“ (vgl. Ziegler, S. 397, a. a. O.).

So könnten nur Frauen in ökonomisch abgesicherter Position, Studien betreiben, sie lebten von ihrem Wohlstand, machten ihr Wissen nicht zu ihrem Beruf – und machten den Männern keine Konkurrenz.

In dem anregenden Roman „Aufklärung“ von Angela Steidele (*1968) wird genau diese Tendenz, „gelehrte“ Frauen dürften Männern keine Konkurrenz machen, durch eine Gruppe Leipziger Aufklärerinnen heftig kritisiert – ein Anachronismus ? (vgl. Steidele, S. 240 f., a.a.O.).

Die männliche Konkurrenz erlebte gleichzeitig die erste deutsche, voll ausgebildete Ärztin, Dorothea Christiane Erxleben, geb. Leporin (1715-1762). Ihr Vater war Arzt in Quedlinburg, sie lernte bei ihm , wuchs in seine ärztliche Praxis hinein und erhielt zusammen mit ihrem Bruder eine zeitgenössische umfassende Bildung, einschließlich privatem Lateinunterricht. Im Jahre 1741 richtete die Familie Leporin ein Gesuch an den jungen preußischen König Friedrich II. , begabte Dorothea in Halle zum Medizinstudium zuzulassen, was der noch aufklärungsorientierte König auch genehmigte. Zum Studium kam es jedoch vorerst nicht, der Kriege und Dorotheas Heirat wegen.

Im Jahre 1742 erschien Dorotheas Schrift: „Gründliche Untersuchung der Ursachen, die das weibliche Geschlecht vom Studium abhalten, Darin deren Unerheblichkeit gezeigt und wie möglich, nöthig und nützlich es sey, Daß dieses Geschlecht der Gelahrtheit sich befleiße, umständlich dargelegt wird“ ( vgl. Leporin, a.a.O.).  

Als Dorothea 1747 nach dem Tode ihres Vaters dessen Praxis übernahm und erfolgreich weiterführte, kam es zu heftigen Konflikten und Anwürfen von der lokalen männlichen Ärzteschaft, auch ihrer angeblichen mangelnden Qualifikation wegen. 1754 erst erwarb sie in Halle mit einer (lateinischsprachigen) Dissertation den Doktorgrad (vgl. Abb, unten).

Erst im Jahre 1900 ermöglichte es als erstes deutsches Bundesland Baden, Frauen in Heidelberg zum Studium zuzulassen.

 

Frankreich war lange Zeit ein Vorreiter hinsichtlich der beruflichen Emanzipation. Die Pianistin, Komponistin und Musikwissenschaftlerin Louise Farrenc (1804 – 1875) wurde bereits 1842 Instrumentalprofessorin für Klavier an dem Pariser Konservatorium. Ab 1850 allerdings erst erhielt sie ein gleichhohes Gehalt wie ihre männliche Kollegen. Nach damals großen internationalen Kompositionserfolgen blieben ihre Werke bis in die Jüngste Vergangenheit vergessen.

Seit 1863 wurden an vielen Hochschulen Frankreichs Frauen zum Studium zugelassen.

 

Der im Jahre 1865 neugegründete überregionale „Allgemeine Deutsche Frauenverein“ (ADF) forderte u.a. die Verbesserung der Bildung, Berufsausbildung und Arbeitsmöglichkeiten für Frauen.

Seit 1866 waren Frauen in Zürich zum Studium zugelassen, 1878 wurden Frauen an der Universität London zum Staatsexamen in der philosophischen Fakultät zugelassen und bestanden die Prüfungen mit Auszeichnung (vgl. Hardel, S. 117, a.a.O.). In Deutschland dürften Frauen erst nach der Jahrhundertwende Hochschulen besuchen.

 

Im Königreich Würrtemberg wurden Frauen seit 1904 zum ordentlichen Studium zugelassen. Die aus einer deutsch-baltischen Familie in Estland stammende Margarete von Wrangell (1877-1932) studierte bis 1909 in Tübingen Chemie und Botanik. Sie beschrieb die Tübinger Studenten: „Studenten gibt es hier vierzehnhundert ungefähr und fast alle verstümmelte Korpsburschen mit Hunden. Damen sind jetzt nur drei, hoffentlich Antiduellantinnen“ (zit. n. „Tagesspiegel“, 24. April 2018, S. 18). Im Jahre 1923 wurde sie im württembergischen Hohenheim zur ersten ordentlichen Professorin und Institutsleiterin (für Pflanzenernährung) berufen. Margarete von Wrangell musste jedoch 1928 – vor ihrer Heirat mit einem Jugendfreund – um eine ministerielle Sondererlaubnis bitten, - sonst wäre sie als verheiratete Frau entlassen worden.  

Wie lange auch in Deutschland traditionelle Vorstellungen zur Frauenrolle vorherrschend waren, zeigt das Beispiel des ohne Zweifel hoch gebildeten Max Planck auch hinsichtlich der Frage des damals lebhaft diskutierten Frauenstudiums. Planck befürwortete 1897 das Frauenstudium nur eingeschränkt, er hielt es „… für unrecht, ihr (der Frau, C.M.) aus prinzipiellen Rücksichten die Mittel zum Studium von vornherein zu versagen; ich werde ihr gerne, soweit es überhaupt mit der akademischen Ordnung verträglich ist, den probeweisen und stets widerruflichen Zutritt zu meinen Vorlesungen und Übungen gestatten…. Andererseits muß ich aber daran festhalten, dass ein solcher Fall immer nur als Ausnahme betrachtet werden kann…. Amazonen sind auch auf geistigem Gebiet naturwidrig … im Allgemeinen … kann man nicht stark genug betonen, dass die Natur selbst der Frau ihren Beruf als Mutter und als Hausfrau vorgeschrieben hat… [42] „ (Planck, zit. n. Stolz, S. 17, a.a.O.).

 

Die deutsch-jüdische Ärztin Rahel Hirsch (1870 in Frankfurt am Main - 1953 in London) wurde 1913 als erste Frau in Preußen (wegen ihrer Forschungen an der Dünndarmschleimhaut, „Hirsch-Effekt“) an der Berliner Charité zur Professorin für Medizin ernannt. Man verlieh ihr zwar den Professorentitel, man zahlte ihr aber kein Gehalt, auch erhielt sie weder eine Dozentenstelle noch gar einen Lehrstuhl.

 

Deshalb verließ Rahel Hirsch 1919 die Charité und praktizierte am Kurfürstendamm. nach 1933 durfte sie nur noch jüdische Patienten behandeln, 1938 gelang ihr die Emigration nach London. Dort wurde ihre Approbation nicht anerkannt und sie musste als Laborassistentin und Übersetzerin arbeiten. 1953 starb sie in einem psychiatrischen Krankenhaus in London (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rahel_Hirsch). Im Jahre 2013 wurde eine Gedenk-Briefmarke für Rahel Hirsch publiziert.

 

Unter den 345 Mitgliedern der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften waren 2014 nur 44 Frauen, und unter den in diesem Jahr neuaufgenommenen Mitgliedern war keine Frau.

 

Im Jahre 2006 (erst) trat das in Deutschland das „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG, auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt) in Kraft. Dieses Bundesgesetz soll Benachteiligungen wegen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verhindern oder beseitigen. Die durch das Gesetz geschützten Personengruppen erhalten Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern und z.B. Vermietern von Wohnungen, wenn diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Den Nachweis der Diskriminierung muss allerdings der Klagende erbringen.

Inwieweit das Gesetz eine wesentliche Verbesserung der Situation benachteiligter Frauen bringt, erscheint noch nicht absehbar. Eine „Prozessflut“ erfolgte jedenfalls bislang nicht, - die Arbeitgeber, Vermieter etc. sind allerdings in der Wortwahl ihrer Aussagen, Anzeigen, Ausschreibungen etc. vorsichtiger geworden.

 

Das im Jahre 2007 in Deutschland eingeführte Elterngeld ist nun lohnabhängig: Für zwölf Monate werden 67 % des zuvor bezogenen Nettolohns ausgezahlt, zwei weitere Monate können vom Partner genommen werden. Für 3 Jahre bleibt das Recht auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz erhalten. Einige Indizien erlauben den Schluss, dass diese Neuregelungen positive Auswirkungen zu haben scheinen.

Im Jahre 2012 setzte die CSU in dem Bundeskabinett einen Beschluss für ein „Betreuungsgeld“ durch, dass Erziehungsberechtigte von ein- bis zweijährigen Kleinkindern erhalten, wenn sie sie nicht in einer Kita sondern zu Hause betreuen („Herdprämie“). Möglicherweise wird das „Betreuungsgeld“ an Initiativen des Bundesrates und einer Hamburger Klage vor dem BVG scheitern (vgl. TAZ, 17. Februar 2013).

 

In den letzten Jahrzehnten bahnt sich zudem – wie weltweite Ergebnisse der Bildungsforschung in hoch entwickelten, kapitalistischen Gesellschaften belegen – eine in den letzten Jahrtausenden noch nie da gewesene Tendenzwende an.

Zwar neigen die meisten Gesellschaften dazu, einmal bestehende Hierarchien von sozialen Gruppen immer weiter zu verfestigen (vgl. Hurrelmann, a.a.O.), aber – entgegen diesem Grundsatz – dreht sich die Geschlechterhierarchie hinsichtlich der Bildungserfolge allmählich um. In nahezu allen Bildungsbereichen erreichen die Mädchen und jungen Frauen unterdessen (im Jahre 2010) deutlich bessere Ergebnisse als die Jungen bzw. jungen Männer: „Solange es formale Erziehungsinstitutionen gibt, solange dominierte bisher das männliche Geschlecht in ihnen, sowohl was die Anzahl der Plätze als auch was die Qualität der Abschlüsse betrifft. Die Epoche nähert sich dem Ende“ (vgl. Hurrelmann, a.a.O.).

Die PISA – Studien des letzten Jahrzehnts zeigen diese Entwicklung in nahezu allen beteiligten Ländern. Einzig in dem mathematischen Bereich erzielen die jungen Frauen – noch - niedrigere Ergebnisse als die jungen Männer, aber auch dies dürfte bei der wahrscheinlichen Fortsetzung des Trends nicht mehr lange so bleiben.

Langsam erreichen junge Frauen nach Schule und Studium auch höhere Positionen im Beruf, sie machen Karriere und erzielen höhere Einkommen, auch in Deutschland.

Bildungserfolge gelingen jungen Frauen auch aus benachteiligten, unterprivilegierten Gruppen, Einwanderern, Migranten deutlich stärker als jungen Männern aus diesen gesellschaftlichen Segmenten.

An die Stelle des katholischen Mädchens vom Lande in der ersten deutschen Bildungskatastrophe ist heute der Junge mit Migrationshintergrund aus „sozialen Brennpunkten“ getreten – der exemplarische Bildungsverlierer der gegenwärtigen zweiten deutschen Bildungskatastrophe.

Im Jahre 2008 waren in Deutschland ca. 53 % der Gymnasiasten und ca. 51 % der Hochschulabsolventen weiblich.

Für die gegenwärtigen Bildungserfolge sieht Klaus Hurrelmann die Ursachen v.a. in den unterschiedlichen Geschlechtsrollenvorstellungen.

Zu der traditionellen weiblichen Geschlechtsrolle gehörten bereits die kommunikativen, sprachlichen Kompetenzen, die Betonung von Empathie, Harmonie, Selbstdisziplin und Familiensinn. Hinzu kommen nun verstärkt die Fähigkeit zum Ausgleich, zur Netzwerkbildung, die Betonung von sozialer Bindung und Gemeinschaft. Zu dieser erweiterten Frauenrolle gehört „…. auch eine erfolgreiche schulische und berufliche Laufbahn. Sie wollen zu den drei traditionellen ‚Ks’ (Kinder, Küche, Kirche/Kommune, C.M.) das vierte ‚K’, die Karriere im Beruf hinzu erobern, und sie sind bereits auf dem Weg dahin“ (vgl. Hurrelmann, a.a.O.).

Dagegen findet eine kritische Reflexion, Erweiterung/Modifikation der Männerrolle bei den jungen Männern nur bei einer Minderheit statt. „Die Mehrheit der jungen Männer ist nicht bereit, sich auf die als ‚weiblich’ codierten Lebensbereiche …. einzulassen. Sie betrachten eine solche Rollenerweiterung als erniedrigend und unter ihrer Würde…. Den meisten jungen Männern ist überhaupt nicht bewusst, wie sehr sie sich mit dieser Einschränkung ihrer Spielräume beschränken und wie stark sie sich damit in ihren Fähigkeiten der sozialen, kulturellen und ökonomischen Entfaltung schädigen“ (vgl. Hurrelmann, a.a.O.). 

 

Insbesondere spielen Frauen auch für die Entstehung und Förderung von Empathie, der Fähigkeit sich in Andere, in Mitmenschen hineinzuversetzen, mitzufühlen, eine bedeutsame, ja zentrale Rolle. Der „Homo empathicus“ (Jeremy Rifkin) ist sehr oft eine Frau, nicht umsonst galt Mitgefühl für Männer lange Zeit als Zeichen von Schwäche.

 

Die unterschiedlichen Geschlechtsrollenbilder haben verschiedenste Entsprechungen, vom Freizeitverhalten bis zu den Wertorientierungen.

Im Gegensatz zu den jungen Frauen verbringen viele junge Männer viele Stunden ihrer täglichen Freizeit mit wenig intelligenz- und kompetenzfördernden, „berieselnden“ elektronischen Medien.

In den Schulen haben viele männliche Schüler „…. große Sorge, als Weichei oder als anpasslerischer Streber angesehen zu werden. Viele flüchten unbeholfen in primitive Macho-Muster von Männlichkeit und setzen den Cowboyhut auf“ (vgl. Hurrelmann, a.a.O.).

Dagegen sammelten mehr junge Frauen „Bildungskapital“ an, das sich längerfristig zumindest partiell in „Karrierekapital“ verwandeln lässt, dem schließlich auch die (bisher männlichen) Chefetagen nicht standhalten könnten, „…. dazu ist der weibliche Nachrückdruck zu groß“ (vgl. Hurrelmann, a.a.O.).

Dennoch gab es in Deutschland im Jahre 2009…

  • circa 10mal so viele C4-Professoren als Professorinnen, und
  • lediglich ca. 7 % Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft. Der DGB forderte eine „Gleichstellung aller Arbeitsverhältnisse“ und eine Quotierung für Aufsichtsräte von 40 % (vgl. „Der Tagesspiegel“, 8. März 2010, S. 23).

Die Situation in anderen europäischen Ländern ist teilweise nicht besser. Nach Berechnungen des „International Labour Office“ aus dem Jahre 2004 gab es im Führungsmanagement von 32 der 100 größten europäischen Unternehmen keine einzige Frau (vgl. Matthies, S. 32, a.a.O.).

Im Jahre 2006 äußerte Lawrence Summers, der frühere US–Finanzminister und damalige Präsident der weltweit renommierten Harvard – Universität / Massachusetts, „… dass Frauen die ‚innere Befähigung’ zu besonderen Leistungen in der Wissenschaft fehle. Programmen zur Förderung von Frauen…. würden ein höheres Risiko des Leistungskompromisses in sich bergen als die Chance auf einen Zugewinn von Exzellenz“ (zit. n. Matthies, S. 32, a.a.O.). Durch eine breite Welle der Proteste sah sich Summers im Juni 2006 zum Rücktritt von seinem Amt veranlasst.

 

Über die Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen in den gesellschaftlichen Führungspositionen, sei es in der Wirtschaft, in der Politik oder der Wissenschaft, entbrannte in den letzten Jahren eine heftige, zum Teil erbittert, zum Teil populistisch geführte Kontroverse.

Insbesondere wurde die These attackiert, dass Frauen einen beruflichen Aufstieg, eine „Karriere“ selber zum Teil gar nicht wollten, sie seien von daher nicht (nur) Opfer der Verhältnisse, sondern „…. auch selber daran schuld, dass sie auf den führenden Positionen der Gesellschaft kaum vertreten sind“ (Matthies, S. 32, a.a.O.).

Jedoch gibt es für diese Position, wie es allerhand „Studien zur Karriereaspiration von Männern und Frauen…. (belegen), durchaus eine gewisse empirische Evidenz“. Dabei erscheint es allerdings notwendig, einen differenzierteren „…. Blick auf die Rolle der institutionellen Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit und damit nicht zuletzt auch auf die männlich geprägte Arbeits- und Führungskultur“ (Matthies, S. 32, a.a.O.).

Hildegard Matthies führte mehrere Verhaltensmuster an, die im Management von Wirtschaftsunternehmen „… jedes auf seine Weise eine ausgrenzende Wirkung gegenüber Frauen entfaltet“ (vgl. Matthies, S. 33, a.a.O.).

Eines dieser Verhaltensmuster, die „Informalität“, bezieht sich auf informelle Gemeinschaften im Management, die sich „… entlang ‚männlicher’ Interessen wie Sex, Sport oder Trinkgelagen“ bilden und „männerbündische Züge“ aufweisen (vgl. Matthies, S. 33, a.a.O.). Dass Frauen in der Regel aus solcherart informeller Gemeinschaft herausfallen, ist offensichtlich.

Ein anderes Frauen ausgrenzendes Verhaltensmuster beruht auf dem Bedürfnis nach Homogenität, die „… Neigung, lieber mit Gleichgesinnten zusammen zu treffen“ (vgl. Matthies, S. 34, a.a.O.). So „… versammeln männliche Führungskräfte in der Regel eher gleich gesinnte Männer um sich und fördern deren Karriere“. Frauen würden dabei die für „Vertrauensbeziehungen typischen Muster homogener Strukturen“ stören (vgl. Matthies, S. 34, a.a.O.).

Allerdings wird in der jüngeren Management–Literatur vielfach ein „Diversity Management“ auch hinsichtlich von Frauen propagiert und als „wichtige Innovationsressource für das Unternehmen hervorgehoben“, die „Gleichheit und Uniformität …(der) dominierenden Männerkultur … (gelten) ..als kreativitäts- und innovationshemmend“ (vgl. Matthies, S. 38, a.a.O.).

Im „Innovationsindex“ des DIW wurde 2010 auch die Einstellung zur Frauenpartizipation erfasst: „Der Index zeigt auch, dass Länder mit vergleichsweise positiveren Einstellungen zur Partizipation von Frauen die innovativeren sind“ (vgl. Matthies, S. 38, a.a.O.).

Jedoch steht Deutschland in dem Index unter 17 führenden Industriestaaten nur auf Platz 11.

 

Insbesondere aber hat die Streitschrift von Bascha Mika „Die Feigheit der Frauen – Rollenfallen und Geiselmentalität“ zu heftigen Diskussionen geführt.

Die zentrale These der langjährigen Chefredakteurin der TAZ ist, dass es heute viele gut ausgebildete Frauen gebe, die „… einmal … von einem selbst bestimmten Leben, …. nicht begrenzt durch typisch weibliche Rollen“ träumten. Nun aber hockten „… sie in der Falle und betreiben ihre eigene Vermausung…. (Sie).. lassen ihr Leben zerkrümeln zwischen der Zuneigung zu ihrem Mann und den Bedürfnissen ihrer Kinder“ (vgl. Mika, S. 76, a.a.O.).

Millionen von Frauen führten so ein „…. Leben aus zweiter Hand“, „….. mit einem Mann, der den Lebensrahmen bestimmt und ihr finanzielles Auskommen sichert. Mit den aufreibenden Anforderungen eines Familienlebens, das sie nicht nachdenken lässt und so eingerichtet ist, dass es ohne sie nicht läuft“ (vgl. Mika, S. 76 / 77, a.a.O.). Diese Frauen …

  • hätten „… ihren Anspruch auf Eigenständigkeit“ aufgegeben
  • wären „… der Verlockung der altbekannten Frauenrolle“ erlegen
  • hätten „… sich für die Unmündigkeit entschieden. Sich unterworfen, statt sich zu behaupten“
  • hätten „… sich verführen lassen von einem Lebensentwurf, der nicht ihr eigener war, und sich herüberziehen lassen in eine Rolle, die sie früher verachteten“ (vgl. Mika, S. 76, a.a.O.).

Viele Frauen seien von daher „… keine Gegnerinnen des Systems…, sondern Komplizinnen! In der Geschlechterfrage gibt es keine saubere Trennung mehr von Opfer und Täter…. (Wir, die Frauen) … übernehmen ein Geschlechterregime, das uns abwertet“ (vgl. Mika, S. 77, a.a.O.). Frauen seien „… nicht nur Teil der Lösung, ….. auch Teil des Problems. (Jedoch ist)… es einfacher, sich als Opfer zu begreifen statt als Mittäterin“ (vgl. Mika, S. 80, a.a.O.).

„Paradoxe Mechanismen“ seien es, die zur freiwilligen Unterwerfung führten, Mechanismen, wie sie z.B. der 2002 verstorbene französische Soziologe Pierre Bourdieu in seiner 1998 geschriebenen „Männlichen Gewalt“ beschrieben hat: „Ich habe immer in der männlichen Herrschaft und der Art und Weise, wie sie aufgezwungen und erduldet wird, das Beispiel schlechthin für diese paradoxe Unterwerfung gesehen, die ein Effekt dessen ist, was ich symbolische Gewalt nenne. Es ist jene sanfte, für ihre Opfer unmerkliche, unsichtbare Gewalt, die im Wesentlichen über die rein symbolischen Wege der Kommunikation und der Erkennens, oder genauer des Verkennens, des Anerkennens oder, äußerstenfalls, des Gefühls ausgeübt wird“ (Bourdieu, S. 8, zit. n. Mika, S. 80, a.a.O.). Nach Bourdieu funktioniert die soziale Ordnung wie eine gigantische symbolische Maschine zur Ratifizierung der männlichen Herrschaft, auf der sie gründet [43].

Auch aus eigener Kenntnis sch eint mir, dass eine nicht geringe Gruppe von Frauen einer gehobenen sozialen Schicht, genau in eine solche Frauenrolle hineingewachsen ist. Nur dort allerdings kann diese „Rollenfalle“ funktionieren. 

Es scheint heute in vielen europäischen Ländern eine Art von „Illusion der Gleichstellung“ vorzuherrschen. Faktisch scheinen viele gut ausgebildete Frauen – entgegen der Behauptung, der Feminismus habe sich überlebt – mit der Geburt von Kindern in traditionelle Geschlechtsrollenstereotypen zurück zu fallen. 

 

Zu den wichtigen frauenpolitischen Diskussionspunkten seit dem Frühjahr 2011 gehörte von daher die Frage nach der Einführung einer Frauenquote in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft. Unbestritten ist dabei, dass es eine Männerquote von ca. 97 % in den Vorständen und von ca. 90 % in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen [44] gibt (vgl. „Parlament“, Nr. 9/2011, S. 1).

Dabei muss berücksichtigt werden, dass zwei Drittel der weiblichen Mitglieder der Aufsichtsräte Vertreterinnen der Arbeitnehmer sind, die über die betriebliche Mitbestimmungsregelung in diese Position gelangten.

Die Oppositionsparteien legten zu der Quote drei Anträge vor, die …..

  • eine verbindliche Frauenquote von mindestens 40 % für die Aufsichtsräte und Vorstände bis 2017 vorsehen (Die Grünen)
  • eine verbindliche Frauenquote von mindestens 40 % für die Aufsichtsratsmandate bis spätestens 2015 vorsehen (SPD)
  • eine verbindliche Frauenquote von mindestens 50 % für alle Führungspositionen bis 2015 vorsehen (Die Linke)

Auch die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) trat für eine gesetzliche Frauenquote von 30 % in den Vorständen und Aufsichtsräten der der Großunternehmen bis 2018 ein (vgl. „Tagesspiegel“, 7. März 2012, S. 6). Ihrer Auffassung nach hat die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen in dieser Hinsicht „im Schneckentempo“ nahezu nichts gebracht. Allerdings hatte die Ministerin in ihrer Partei gewichtige Gegner, so z.B. lehnt die Familienministerin Kristina Schröder eine feste Quote ab.

Für die FDP stellte eine Frauenquote auch heute noch einen inakzeptablen „Eingriff in die Vertragsfreiheit der Wirtschaft“ dar. Auch die CSU lehnt eine Quotenregelung strikt ab.

Für die FDP stellte eine Frauenquote bis heute einen inakzeptablen „Eingriff in die Vertragsfreiheit der Wirtschaft“ dar. Auch die CSU lehnte ursprünglich eine Quotenregelung strikt ab.

Die schwarzgelbe Bundesregierung plante lediglich die Einführung einer freiwilligen, auf Selbstverpflichtung beruhenden „flexiblen Quote“ (vgl. „Parlament“, Nr. 9/2011, S. 1). Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach einzig in ihrer Videobotschaft zum Weltfrauentag 2011 hinsichtlich der Quote „… in naher Zukunft sehr zielorientierte Gespräche“ (vgl. „Tagesspiegel“, 6. März 2011, S. 25).

Im November 2014 beschloss die Bundesregierung der Großen Koalition die Einführung einer Frauenquote von 30 % in den Aufsichtsräten der deutschen börsennotierte Unternehmen ab 2016. Doe Opposition kritisierte diesen Plan als unzureichend, da er nur insgesamt ca. 170 Aufsichtsratsmandate betreffe.

Am 6. März 2015 dann beschloss der Bundestag – ohne Gegenstimmen – eine Frauenquote: Von 2016 an müssen danach unter den Aufsichtsräten der ca. 100 börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 % Frauen sein. Darüber hinaus müssen weitere ca. 3500 größere Firmen sich selbst zu bestimmten Frauenquoten verpflichten, ganz ähnliches gilt für den Öffentlichen Dienst.

Für die Bundesfrauenministerin Manuela Scheswig von der SPD war der Abstimmungstag eun Tag, „… auf den wir stolz sein Können“ (vgl. FAZ, 7. März 2015, S. 1).  

Auch die EU–Grundrechte–Kommissarin Viviane Reding tritt für eine EU-weite feste Frauenquote ein.  

Schon im Dezember 2003 wurde in Norwegen „… eine Frauenquote von 40 Prozent“ eingeführt, „…. Untergegangen ist das Königreich deswegen nicht“ (vgl. „Tagesspiegel“, 6. März 2011, S. 25). Allerdings erreichten die skandinavischen Nachbarstaaten ganz ähnliche Werte, ohne Quote (vgl. FAZ, 7. März 2015, S. 1).

Wissenschaftliche Studien belegen, dass „gemischte Führungsgremien“ erfolgreicher arbeiten als männliche „Monokulturen“, nicht nur hinsichtlich der „Unternehmenskultur“.

Vielfach wird die nun beschlossene Quotenregelung allerdings auch für ein „Reförmchen für die Elite“ gehalten (vgl. „Freitag“, Nr. 11/2015, S. 2), denn es ist durchaus nicht ausgemacht, dass sich Frauen in Führungspositionen etwa zwangsläufig für Frauenrechte einsetzten, im Interesse aller Frauen handelten, wie die Beispiele von Margret Thatcher, Tansu Çiller oder Angela Merkel belegen.

 

Eine Aufstiegsorientierung ganz anderer Art zeigt sich in der zunehmenden Popularität von Castingsshows im Fernsehen von nun mehr als 40 Ländern, u.a. auch im westlichen Afrika, in Nepal und Afghanistan.

Tausende von jungen Frauen versuchen durch ihr Aussehen, ihr Auftreten und ihre Stimme Karriere zu machen, einen Zipfel der trügerischen Glamour–Welt der Prominenz zu erhaschen, - und Millionen v.a. weiblicher Zuschauer fiebern z.T. identifikatorisch mit.

Der deutsche Medien–Psychologe Jo Groebel [45] hält die Castingsshows für ein Element der Demokratisierung (vgl. „Tagesspiegel“, 3. März 2010, S. 27), m.E. handelt es sich eher um eine anti–aufklärerische Schein-Demokratisierung durch modern wirkende Märchen.   

Die zunehmende Karriereorientierung vieler junger Frauen erweist sich auch in ihrer erhöhten Bereitschaft zur Mobilität. Insbesondere in ostdeutschen Regionen zeigt sich eine fatale Entwicklung: Viele gut ausgebildete junge Frauen verlassen ihre Herkunftsregion auf der Suche nach besseren Verdienst- und Karrieremöglichkeiten. Zurück bleiben tendenziell vielfach die Alten – und schlecht ausgebildete, resigniert - frustrierte Single – Männer.

 

Solche – allerdings ganz anders gearteten – demographischen Verzerrungen gibt es auch anderswo. Statistisch gesehen fehlten 2006 weltweit ca. 100 Millionen Frauen; in Indien und China wurde durch die Abtreibung weiblicher Föten das demographische Verhältnis völlig verzerrt: in Indien kamen auf 1000 Jungen 927 Mädchen, in China sogar weniger als 900 Mädchen (vgl. „Berliner Zeitung“, 12. Dezember 2006, S.5). Welche sozialen Folgen sich daraus langfristig ergeben, ist noch gar nicht abzuschätzen!

 

In dem auf der Berlinale 2016 vorgestellten Film „Where to invade next?“ von Michael Moore war Island das europäische Land, das er als beispielhaft für die Emanzipation der Frauen darstellte.

 

Das Jahr 1975 hatte die UNO zum „Internationalen Jahr der Frau“ ausgerufen und die Frauen Islands führten in diesem Zusammenhang den weltweit ersten modernen Frauenstreik durch. Am 24. Oktober 1975 legten ca. 90 -95 % der weiblichen Bevölkerung Islands die Arbeit für einen Tag nieder. Neuauflagen der Streiks folgten 1985 und 2005.

 

Tatsächlich haben die Isländerinnen in einigen Bereichen Gleichstellungsschritte erkämpft, vom gleichberechtigtem Elternurlaub bis zum Verbot von Striptease.  Vigdis Finnbogadottir wurde 1980 die weltweit erste demokratisch gewählte Staatspräsidentin,  eine geschiedene Frau,  alleinerziehende Mutter mit adoptiertem Kind, für viele konservative Isländer war das ein Skandal.  Dennoch wurde sie 3 Mal als Präsidentin wiedergewählt und blieb bis 1996 im Amt. 

1983 wurde die Frauenallianz (isl. „Samtök um kvennalista“) geründet, die einzige Frauenpartei der Welt, die Mandate in einem nationalen Parlament erzielen konnte [46].

Auch wurde in Island ein relativ hoher gesetzlich festgeschrieben Grad an Frauen in Führungspositionen in Staat und Wirtschaft erreicht. Allerdings bekamen isländischen  Frauen noch 2014 nur  72 % des Männerlohns, wenn man von gleicher Arbeitszeit ausgeht.

 

Der Frauentag 2016 wurde in Berlin bereits am Sonntag, 5. März von mehreren Tausend Menschen begangen. Die Auftaktveranstaltung begann unter dem Motto „Gemeinsam Grenzen einreißen“ auf dem Rosa-Luxemburg-Platz. Die inhaltlichen Themenschwerpunkte der Beiträge waren vornehmlich:

  •   der Zusammenhang von Sexismus, Rassismus sowie Unterdrückung  und Ausbeutung
  •   der Kampf gegen die Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl und die Verschlechterung der Lage der Flüchtlinge in Deutschland, sowie gegen die anwachsenden populistisch-rechtskonservativen Gruppierungen
  •  das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und der Kampf gegen die christlich-fundamen- talistischen und rechtskonservativen „Lebensschützer“
  •  die sexualisierte Gewalt, die keineswegs nur von bestimmten ethnischen Gruppen ausgeht, sondern in allen gesellschaftlichen Klassen und Schichten existiert (vgl. Tag gegen die Gewalt an Frauen)
  •  das geplante Gesetz zur Prostitution, wobei die Einschätzung der Prostitution innerhalb der Vorbereitungsgruppe der Kundgebung deutlich divergent war. Eine Frauengruppe protestierte während der Kundgebung weiß gekleidet, mit der Aufschrift „Wa(h)re Frau“ und einem Strichcode auf Brust und Rücken gegen die Prostitution (vgl. Tag der Sexarbeiterinnen).

Seit Jahrtausenden wird darüber diskutiert und geforscht, ob es, wenn ja welche, über die physischen hinaus von Natur her, vererbte (Wesens-) Unterschiede zwischen Frauen und Männern gebe, Unterschiede die nicht aus der Erziehung und Anpassungsprozessen resultieren.

 

Nach einer Untersuchung der Universität von Pennsylvania in Philadelphia im Jahre 2013 gibt es deutliche Unterschiede bei der Zahl der Verbindungen zwischen den beiden Hemisphären des Gehirns, durchschnittlich mehr bei Frauen, weniger bei Männern. Männliche Gehirne seien optimiert für “intrahemisphärische”, weibliche für “interhemisphärische” Kommunikation (vgl.  http://www.pnas.org/content/111/2/823.abstract).

 

Jedoch geben auch diese Forschungsresultate keine Antwort auf die obige Frage, denn das menschliche Gehirn ist ein Organ von enormer Plastizität. Die festgestellten Unterschiede könnten „natürlicher“ Art sein, aber auch das Ergebnis von gesellschaftlichen Prägungen.   

 

Ein Wissenschaftlerteam aus Israel, der Schweiz und Deutschland um Daphna Joel von der Universität Tel Aviv kam 2015 nach der Untersuchung von ca. 1400 Kernspinaufnahmen zum Schluss, dass es sinnlos sei, Gehirne nach männlich oder weiblich zu kategorisieren zu wollen..

Man sollte aufhören - resümierten sie – „… über typisch männliche und typisch weibliche Gehirne nachzudenken. Es gebe keine männlichen und weiblichen Gehirne, sondern nur menschliche“ (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/hirnforschung-maennerhirn-frauenhirn-menschenhirn-a-1065239.html)

 

In den letzten Monaten wurde durch die Bewegung #MeToo überdeutlich, wie ungleich die Machtverhältnisse in vielen Gesellschaftsbereichen zwischen Frauen und Männern geblieben sind, wobei männliche Macht und weibliche Abhängigkeit oft in Übergriffen der Männer auf weibliche Körper mündet. 

 

In der Diskussion zeigte sich allerdings auch eine schwierig zu beurteilende Grenze zwischen traditionellem Appetenzverhalten („Komplimenten“ etc.) und übergriffigen Belästigungen. Die Deutung und Bewertung des Verhaltens hängt stark von subjektiven Faktoren und auch der hierarchischen Position der Frau ab. Eine Catherine Deneuve („Ich bin eine freie Frau“) hat eine nicht vergleichbare Stellung zu der Schauspielschülerin oder Studentin.  

Deneuve und viele weitere prominente Französinnen warnten in der „Le monde“ vor einem „Klima einer totalitären Gesellschaft" durch die #MeToo-Debatte. Vergewaltigung – betonten die Autorinnen – sei ein Verbrechen, hartnäckiges oder ungeschicktes Flirten aber sei kein Delikt, eine Galanterie auch „keine chauvinistische Aggression".

 

In einem Feminismus, der über die Anprangerung von Machtmissbrauch hinaus das Gesicht eines Hasses auf Männer und Sexualität annehme, erkannten sich die Autorinnen nicht wieder. Tatsächlich seien Männer zur Kündigung gezwungen worden, „deren einziges Vergehen es ist, ein Knie berührt oder einen Kuss erhascht zu haben". Die #MeToo-Debatte habe zwar berechtigterweise das Bewusstsein für sexuelle Gewalt gegen Frauen geschärft, die Le-Monde-Autorinnen aber  verteidigten auch die „Freiheit, jemandem lästig zu werden… (sie sei) für die sexuelle Freiheit unerlässlich" (vgl. „Le Monde“, 8. Januar 2018).  

 

Auch für den französischen Soziologen Jean-Claude Kaufmann [47] zeigten die Auswirkungen der Harvey-Weinstein-Affäre das Ausmaß der gegenwärtigen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen.

Kaufmann sieht v.a. zwei Punkte, an denen Männer und Frauen in Frankreich (und anderswo) noch immer weit von einer Gleichheit entfernt sind.

Zum einen sind es die anfallenden Arbeiten in dem gemeinsamen Haushalt, die weithin von Frauen geleistet werden, was ihre beruflichen Möglichkeiten einschränkt und sich auf das Einkommen auswirkt.

Kaufmann beschäftigte sich in einer Reihe von Untersuchungen mit den heutigen Schwierigkeiten in Partnerschaft/Ehe in Übergangszeiten: Viele Frauen seien hin und her gerissen zwischen moderner „Gleichheitsmoral“ und den Traditionen der Herkunftsfamilien, die meist noch von der Ungleichheit der Geschlechter gekennzeichnet sind.

 

Zum anderen ist es der gesamte Bereich der Sexualität, in dem sich wichtige Divergenzen zeigen. Bei einem Mann steigt mit der Zahl seiner „Eroberungen“ sein Ansehen, sein Prestige, eine Frau mit mehreren Sexualpartnern dagegen wird als leichtfertig stigmatisiert, oder gar zur „Schlampe“ (frz. salope Schlampe [48], Hure, Flittchen [49]). 

Ebenfalls bis heute wird überwiegend – vermutlich auch von vielen Frauen – davon ausgegangen, dass Männer beim Anknüpfen von Beziehungen und beim „Spiel der Verführung“ aktiv die Initiative ergreifen (vgl. Kaufmann, 2017, a.a.O.). 

Kaufmann erinnert zudem  daran, dass die Verhaltensformen zwischen den Geschlechtern eine alte Geschichte haben, die Ergebnisse jahrhundertelanger Traditionen sind.  Das „Nein“ einer Frau war zumindest früher oft das Resultat des weiblichen Wunsches, dem Mann gegenüber als tugendhaft, seriös zu erscheinen (vgl. Kaufmann, 2017, a.a.O.). Das Stereotyp der in emotional-sexueller Hinsicht seriösen Frau hat sich nach Kaufmann vielfach bis heute erhalten.

 

So glaubten Männer vielfach  selbstverständlich, im Rahmen der „Verführung“ hartnäckig und beharrlich sein zu müssen, die Frauen würden das eigentlich erwarten. Strukturen dieser Art hätten – meint Kaufmann – bis heute Spuren hinterlassen. Deshalb komme es darauf an, neue Umgangsformen zwischen Männern und Frauen zu entwickeln, speziell neue Strukturen des Appetenzverhaltens zu entwickeln.

 

Auch auf der Ebene der alltäglichen Sicht von Frauen und Männern aufeinander sind durch die #MeToo-Debatte grundsätzliche Probleme deutlich geworden, so bei dem Konflikt um das Gedicht des bolivianisch-schweizerischen Dichters Eugen Gomringer (*1925) an einer Außenfassade der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin-Hellersdorf. In Gomringers Gedicht „Avenidas“ aus dem Jahre 1951 heißt es in der umstrittenen Zeile:

 

„... Alleen und Blumen und Frauen und ein Bewunderer“:

 

Ein männlicher Flaneur setzt Frauen und Objekte gleich, macht sie semantisch zum passiven Objekt seiner Betrachtung, seiner Bewunderung. Weibliche Menschen entindividualisiert so zum Objekt zu machen, sei sexistisch, allerdings auch ein grundlegender Topos nicht nur in der europäischen Kulturgeschichte, von „Dies Bildnis ist bezaubernd schön“ (Schikaneder) und „Cosi fan tutte“ (da Ponte) bis zu „Gern hab ich die Frau’n geküsst“ (Lehar).

 

Allaussagen über Frauen wie auch über Männer sind sicher immer vorurteilsvoll und sexistisch. Was aber bliebe von der Kunst übrig, wollte man sie „reinigen“??

Ein bewundernder Blick eines Mannes auf eine Frau ist nicht sehr weit entfernt von einem begehrenden Blick – er wird m. E. jedoch erst dann sexistisch, wenn der Mann die Frau entindividualisiert zum bloßen Sexualobjekt reduziert, wie eine der in technischer Entwicklung begriffenen Sexpuppen, nicht als Subjekt, ohne eigenen Willen, ohne interessierende Wünsche, Absichten und Ziele.

 

Die aus dem Iran stammende und in Berlin lebende Soziologin und Autorin Aora Helmzadeh weist darauf hin, dass z. B. im Iran die weiblichen Körper dem Vater, den Brüdern etc. gehören, in Europa aber der Schönheitsindustrie, die auch eine Art Gefängnis vor allem für junge Mädchen und Frauen darstelle. 

Die weitgehende Orientierung an dem Idealbild der schlanken Europäerin führt vielfach zu krankmachendem Fasten, Kalorienzählerei, zu. Essstörungen, zu Bodyshaming, zur Bekämpfung von Falten, kosmetischen Operationen, Hautverjüngung, Botoxspritzen, Haarglätten, Hautaufhellungen etc. – alles Symptome einer gesellschaftlichen Krankheit, einem Gefängnis, in dem Frauen sich vielfach befinden (vgl. Helmzadeh, a.a.O.).

 

 

Nach den Daten der „International Society of aesthetic plastic surgery“ stieg die Zahl der kosmetischen. Körpereingriffe in den letzten Jahren stark an:

 

  • 2010 waren es circa 14 Mio. Eingriffe,
  • 2019 schon knapp 25 Mio. Eingriffe.

 

Nur im Jahr 2020 sank die Zahl der Eingriffe coronabedingt um 1,8 %, denn viele Praxen mussten schließen.

 

86 % der Eingriffe wurden an Frauen vollzogen, aber der Anteil der Männer und Kinder wächst (vgl. Barthels, a.a.O.). Die meisten kosmetischen Eingriffe erfolgten in den USA., gefolgt von Brasilien und an dritter Stelle bereits lag Deutschland; bei den chirurgischen Eingriffen handelte es sich welt- und auch deutschlandweit zuvörderst um Brustvergrößerungen. Vielfach werden unterdessen kosmetische Eingriffe als normale Dienstleistungen betrachtet, die (anscheinend) zu einer weiteren Optimierung des eigenen Körpers führten.

 

 

„Körpertransformation ist in einem Maße natürlich geworden, wie wir uns das bis vor kurzem nicht hätten vorstellen können“, meinte die britische Psychoanalytikerin und Feministin Susie Orbach (*1946) in ihrer Schrift „Bodies“ (Orbach, S. 21, a.a.O.). „Der Körper ist heute unsere unendlich formbare Visitenkarte, er tilgt oder verkündet unsere Schichtzugehörigkeit, unsere geografische Herkunft, unseren ethnischen Hintergrund, unser Genderzugehörigkeitsgefühl“ (Orbach, S. 16, a.a.O.).

 

Orbach führte aus, dass es unterdessen nahezu unmöglich sei, sich dem Einfluss der Unmengen - pro Woche durchschnittlich 2000 bis 5000 - Bildern digital manipulierter Körper im Netz, der Werbung, den Medien etc. zu entziehen: „Angesichts der extrem restringierten Bildersprache, mit der wir konfrontiert sind, kommen Frauen kaum umhin, sich an einer Form der Gewalt gegen sich selbst zu beteiligen“ (Orbach, a.a.O.). Es sind „… hochprofitable Industrien – darunter die Kosmetik-, Mode-, Ernährungs-, Diät-, Gesundheits-, Anti-Aging-, Wellness-, Schönheits-OP-, Pharma- und Fitnessindustrie – (die) Krieg gegen uns führen, indem sie den idealen Körper propagieren. Das sind keine kleinen Industrien, es sind riesige Wirtschaftsbranchen, die weiterwachsen. Der Umsatz der Modeindustrie in Großbritannien im Jahr 2017 betrug 32 Milliarden Pfund (gegenüber 1,2 Milliarden Umsatz der Stahlindustrie). Schönheit und Mode dominieren unsere Kaufhäuser – die echten wie die digitalen“ (Orbach, S. 19, a.a.O.).

 

Daneben werden immer größere gesellschaftliche Bereiche – Männer und Kinder -  von diesem Schönheitswahn erfasst – unterdessen auch die älteren Menschen: „Altern gilt als Schande, nicht als Ausdruck von Wissen und Weisheit und dann auch eines Abbauprozesses. Siebzig ist das neue Fünfzig. … Altern und Sterben werden heute als Gebrechen und als potenziell unnötig begriffen“ (Orbach, S. 22/23, a.a.O.).

 

 

(unveränderlich, nach dem Gregorianischen Kalender; im Jahre 2007 war der 8. März v.a. in sich ehemals sozialistisch nennenden Staaten wie Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Burkina Faso, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Kuba, Mazedonien, Moldawien, in der Mongolei, in Russland, Serbien, Tadschikistan, in der Ukraine, in Usbekistan, Vietnam und Weißrussland ein gesetzlicher Feiertag. In China ist der Nachmittag des 8. März für Frauen arbeitsfrei; in Berlin wurde 2019 auf Initiative der rot-rot-grünen Regierung der 8. März offizieller arbeitsfreier Feiertag)

 

© Christian Meyer

 

[0] Das Herstellen und Nutzen von Werkzeugen aus Holz oder Stein kann als ein wichtiger Meilenstein der Evolution des Menschen angesehen werden. In der Natur wurde mehrfach beobachtet, dass Menschenaffen z.B. in Westafrika Steine benutzen, um harte Nussschalen zu öffnen.

Eine Forschergruppe um Alba Motes-Rodrigo und Claudio Tennie von der Arbeitsgruppe „Werkzeuge und Kultur bei frühen Homininen“ an der Universität Tübingen zeigten nun  in einem Experiment, dass auch Orang-Utans zu einem Werkzeuggebrauch mit Stöcken und Steinscherben fähig sind.

Dabei sollten 5 – zuvor untrainierte – Orang-Utans aus britischen Zoologischen Gärten an Nahrung in einer Box gelangen, die mit einer Silikonmembran verschlossen war. Eines der Tiere benutze dazu zuerst einen Stock, den er herbeiholte. Dann verwendete es spontan einen herumliegenden scharfen Steinabschlag, um die Membran aufzuschneiden.

Einige andere Orang-Utans stellten in dem Experiment zwar spielerisch (?) scharfe Steinabschläge her, benutzten sie aber nicht zum Öffnen der Box (vgl. Motes-Rodrigo, a.a.O.).    

Fraglich bleibt zudem, inwieweit Menschenaffen erlernte Fähigkeiten kopieren und tradieren können.

 

 

[1] Acheuléen (von 1,8 Mio. Jahren bis 250.000 v. Chr.) ist eine historische Kulturstufe des Paläolithikums, benannt nach dem Fundort Saint-Acheul bei Amiens. Dort fand man 1830 einen ersten Faustkeil, später Hunderte weitere sowie andere Steinwerkzeuge. Saint-Acheul war ein Lokalheiliger in Amiens.

[2] Die archäologische Kultur des Aurignacien fällt in die jüngere Altsteinzeit  ca. von 40 000 bis 30 000 v. Chr. und wurde 1867 nach dem französischen Fundort, dem Abri von Aurignac/Haute Garonne benannt. Träger der Kultur waren Homo sapiens.

[3]Unter Berufung auf die Natur lehnte z.B. die „Alternative für Deutschland“ auf dem Landesparteitag in Karlsruhe 2015 die Gleichberechtigung als „widernatürliche Ideologie“ ab, die an der „Wurzel ausgemerzt“ werden müsse. Nicht nur die AfD unterliegt hier einem naturalistischen Fehlschluss: Der Begriff „naturalistischer Fehlschluss“ (engl. „naturalistic fallacy“)  wurde von dem englischen Philosophen George Edward Moore (1873 – 1958) geprägt (vgl. Ebert, S. 68, a.a.O.). In seinen „Principia ethica“ bezeichnete Moore den Versuch, nur wegen die Natürlichkeit z.B. einer Eigenschaft zu bestimmen, dass sie „gut“ sei, als naturalistischen Fehlschluss. Insbesondere in biologistischen Kreisen ist die Vorstellung verbreitet, dass gut mit natürlich gleichzusetzen sei. Natürliches („Normales“, „Notwendiges“) könne nicht immer als „gut“ angenommen werden: Denn wertende Schlüsse benötigten immer mindestens eine wertende Prämisse.  

[4] Die Grabungsfunde von Breitenbach werden in der Sonderausstellung „Klimagewalten – Treibende Kraft der Evolution“ im Landesmuseum für Vorgeschichte zu Halle vom 30. November 2017 bis 21. Mai 2018 gezeigt.

[5]  Der Begriff "chryselephantin" bezeichnet ein Kunstwerk aus u.a. Gold und Elfenbein (von gr. χρυσός - chrysós ≙ „Gold“; ἔλεφας élephas ≙ „Elefant“, „Elfenbein“). Kouros (oder Kuros, gr.  κοῦρος; ≙ „Knabe, junger Mann“) ist der heutige kunstgeschichtliche Terminus für eine altgriechische Statue eines jungen Mannes, die weibliche Entsprechung ist Kore (κόρη  ≙ Jungfrau, Mädchen). Im engeren mythologischen Sinne bezeichnet Kore auch Persephone , die Göttin der Unterwelt.  

[6] Der – misogyne – Schopenhauer meinte dazu: „Als die Natur das Menschengeschlecht in zwei Hälften spaltete, hat sie den Schnitt nicht gerade durch die Mitte geführt. Bei aller Polarität ist der Unterschied des positiven vom negativen Pol kein bloß qualitativer, sondern auch ein quantitativer“ (Schopenhauer, § 369, S. 596, a.a.O.).

[7] Mikwe, jüdische Tauchbäder, sind z.B. in Speyer oder in Friedberg erhalten geblieben. Sie sollen nach talmudischer Vorschrift etwa 500 l Wasser aus einer natürlichen Quelle oder aus einem Fluss enthalten, so dass der ganze Körper bedeckt werden kann. Bei Frauen wird das Tauchbad zur Reinigung nach Menstruation und Geburt benötigt. Männer tauchen zu verschiedenen Gelegenheiten.

Die Essener in Qumran tauchten täglich vor der Hauptmahlzeit. Bei der Aufnahme von Proselyten ist das Tauchbad neben der Beschneidung der wichtigste Akt: die christliche Taufe hat hier wohl ihren Ursprung.

[7a] Der Spielfilm "Das Mädchen Wadjda" der saudischen Regisseurin Heifaa Al-Mansor ist der erste saudische abendfüllende Film überhaupt, - in einem Land ohne Kinos. Wegen der rigiden Geschlechtertrennung mussten am Drehort Riad besondere Maßnahmen ergriffen werden, Die Regisseurin dürfte ihrer männlichen Crew nur aus einem geschlossenen Fahrzeug per Funk und Video Anweisungen zu den Dreharbeiten geben. Auf den Festspielen von Venedig wurde der Film 2012 prämiert. 

[8] Zum 1. September 1958 verabschiedete eine Regelung die Evangelisch-lutherische Kirche in Lübeck, die eine Planstelle für gemeindeübergreifende Frauenarbeit vorsah. Sie sollte mit einer unverheirateten Theologin besetzt werden.  Wenn diese Theologin heiratete sollte sie – nach der damaligen Vorstellung - das Pfarramt aufgeben.

Die Theologin Elisabeth Haseloff (1914-1974) erhielt diese Stelle und war damit die erste deutsche Pastorin. In der Evangelischen Kirche von Hessen-Waldeck z.B. dauerte es bis 1962, dass die erste Pfarrerin ordiniert wurde.

1993 wurde Elisabeth Haseloffs zur 850-Jahr-Feier der Stadt Lübeck mit einer Ausstellung Das Weib schweigt nicht mehr“ – wie das Amt der Theologin Wirklichkeit wird“ gedacht.   

[9] Noch als Augustinermönch wird Luther auf die Frage, wie oft man seinen ehelichen Pflichten nachkommen solle, die Antwort zugeschrieben: „In der Woche zwier, schaden weder ihm noch ihr, macht im Jahre hundertvier“ (vgl. http://www.berliner-kurier.de/23761334 ©2017).

[10] Als jedoch Luthers eigene Frau schwanger war, sorgte er sich mitfühlend um das Leben der Mutter wie auch das des Neugeborenen.  Auch in den „Tischreden“ heißt es: „Am neuen Jahrstag weinete und schrie uberaus sehr Doctor Mart. Luthers Kindlein, also, es Niemand stillen konnte, Da war der Doctor mit seiner Hausfrauen eine ganze Stunde traurig und bekümmert“ (Luther, 1959, S. 72, a.a.O.). Wie viele der obigen Aussagen der schlichten Unkenntnis und theologischer Unbekümmertheit entsprangen, ist schwer zu entscheiden.

[11] Vers 18 ist es nach älteren Bibelausgaben. Bereits im ca. 1750 v. Chr. entstandenen Codex Hammurabi wird im § 2 die „Wasserprobe“ für Hexen und Hexenmeister gefordert.

[12] Amorgos ist eine Kykladen-Insel.

[13] Prosper Mérimée stellte diese frauenfeindliche Aussage des Palladas von Alexandria seiner Novelle über die junge Zigeunerin Carmen (a.a.O.) als Motto voran – auf Griechisch, unübersetzt, gedacht wohl als Warnung an seine männlichen Leser vor der femme fatale. 

[14] Tatsächlich führte z.B. der Staat New Jersey in seiner Verfassung das Wahlrecht für alle Personen ein, die über einen bestimmten Eigentumsgrad verfügten. Dadurch galt das Wahlrecht auch für wohlhabende Witwen, Ehefrauen hingegen besaßen kein eigenständiges Eigentumsrecht. In New Jersey wurde das Wahlrecht 1807 auf Männer eingeschränkt. Bereits 1777 verloren die Frauen in New York, 1780 in Massachusetts und 1784 in New Hampshire das Wahlrecht (vgl. http://www.thelizlibrary.org/suffrage/abigail.htm).  

[15] Die Abgeordneten der Paulskirche waren ausschließlich Männer und von Männern über 25 Jahren gewählt, die „… einen selbständigen Beruf hatten“ (vgl. Beuys, S. 13, a.a.O.).

[16] Es handelt sich um eine jeweils Samstags erscheinende Wochenzeitung, die 5 Reichsgroschen kostete. Die Zeitung wurde polizeilich beobachtet, durchsucht und unterdrückt, die letzte Ausgabe wurde 1853 publiziert.

[17] Tatsächlich fand am 8. März 1908 in New York eine Veranstaltung die New Yorker „Social Democratic Wo- men's Society“ statt, die unter anderem das Frauenwahlrecht propagierte. Mythische Ereignisse wurden dabei mit tatsächlich stattgefundenen vermischt. Auch die Feuerkatastrophe am 25. März 1911 in einer New Yorker Bekleidungsfabrik, bei der vermutlich 146 Arbeiterinnen verbrannten, da sie von den Aufsehern in der Fabrik eingeschlossen worden waren, wird z.T. (vermutlich irrtümlicherweise) als ein Ursprung des Frauentags erwähnt.

[18] 1893 erlangten in Neuseeland Frauen das aktive und 1919 das passive Wahlrecht.

[19] Verschiedene feministische Gruppen in mehreren Ländern machen auch heute eine klassenkampforientierte Politik unter der Losung „Brot und Rosen“.

[20] Zum 100. Jubiläum des Frauentages wurde am früheren Wohnhaus von Clara Zetkin in Birkenwerder (bei Berlin) eine Gedenktafel enthüllt: „FrauenOrte im Land Brandenburg“. Das Kinderbuch „Das Mädchen aus Wiederau“ von Lilo Hardel (a.a.O,) schildert Kindheit und Jugend von Clara Eißner, der späteren Clara Zetkin. Im Zentrum steht ihre intellektuelle Entwicklung, ihre Ausbildung zur Lehrerin, ihre ersten Kontakte zur Frauenbewegung sowie ihre zeitweisen Sympathien für den Anarchismus und die Narodnaja Volja.    

[21] In der Biographie von Charles Baudelaire schien Jeanne Duval (ca. 1820 – ca. 1862/70) eine vergleichbare Rolle zu spielen. Sie stammte wohl aus der Karibik, kam als junge Tänzerin nach Paris, für Baudelaire war die über 20jährige Liaison mit seiner „schwarzen Venus“ schicksalhaft: sie war voller Konflikte, Trennungen, Versöhnungen, Jeannes Extravaganzen stürzten Baudelaire in den Bankrott, sie brachte ihm vermutlich die Drogen nahe und betrog ihn wahrscheinlich auch mit seinen Freunden. Jedoch war sie auch Quelle der Inspiration, eine Reihe von Gedichten aus den „Fleurs du mal“ beziehen sich auf sie (so „Le balcon“, „Parfum exotique“ oder „Le serpent qui danse“).  Baudelaires Freund Edouard Manet erstellte 1862 ein Gemälde, das Jeanne darstellt (es befindet sich heute im Museum für schöne Künste in Budapest). Jeanne Duval wie auch Baudelaire starben an den Folgen der Syphilis.     

[22] „Carmen“, eine der „wenigen neuzeitlichen Mythen“ ist eine der meistgespielten Opern aller Zeiten. Die „… Musik Escamillos gehört zu den wenigen Melodien, die man auf der ganzen Welt kennt“ (vgl. Baumgarten, in Komische Oper, S. 6/7, a.a.O.). Allerdings wurde die Oper Bizets – der übrigens nie in Spanien war – anfangs als unverständlich und unmoralisch abgelehnt. Auch die Stoffquelle, die Novelle von Prosper Mérimée (.a.a.O.), hatte 1847 ähnliche Vorwürfe erlebt.

Sebastian Baumgarten hebt jedoch hervor, es gehöre zu den klassischen spanischen Geschlechterstereotypen, dass die Flamenco-Tänzerin eher maskulin, streng und dominant, die Garderobe des Toreros eher feminin orientiert sei (vgl. Baumgarten, in Komische Oper, S. 8, a.a.O.).     

[23] In Klaus Theweleits Untersuchung der Freikorpsliteratur nach dem 1. Weltkrieg entsprechen die Frauenbilder der obigen Ambivalenz: einerseits die Hure, die „rote Hexe“, andererseits die Mutter und die weiße asexuelle Krankenschwester (vgl. Theweleit, Bd. I, S. 88 ff & S. 442   a.a.O.).  

[23a] Diarmuid MacMurchadha (anglisiert: Dermot MacMurrough, 1110 - 1171) war ein König von der Region Leinster im Südosten Irlands aus einer alten Dynastie. Er war ein Wegbereiter der anglonormannischen Invasion Irlands und wurde deshalb auch auf Irisch „Diarmuid na nGall“ ( „Diarmuid von den Fremden“) oder der, der die Normannen in das Land brachte. genannt. 

Ein Auslöser des Konflikts war Derbforgaill  (engl.  Derval, 1108 -1193), die „Helena von Irland“. Sie war die Tochter eines anderen irischen Regionalkönigs (von Meath, in Mittelirland). Verheiratet war sie mit Tigernán Ua Ruairc (anglisiert Tiernan O’Rourke; 1124 - 1172) war ein König von Bréifne/Breffni im Nordwesten Irlands

Derbforgaill  wurde 1152 – sehr wahrscheinlich mit ihrem Einverständnis - von Diarmait MacMurchada  entführt. Obwohl sie bereits nach einem Jahr zu ihm zurückkehrte, wollte sich O’Rourke rächen und vertreib Jahre später MacMurchada  aus Irland. Letzterer holte sich Hilfe bei den Anglo-Normannen, die daraufhin Irland eroberten.

[23b] Charles Stewart Parnell (1846 - 1891) war ein anglikanischer, irischer Politiker und von 1875 bis 1891 Mitglied des britischen Unterhauses. Er trat als ein Führer der Home Rule League für die Selbstregierung Irlands und auch für eine Landreform ein.

Zum Sturz Parnells kam es, als 1890 öffentlich bekannt wurde, dass er seit 1889 der Geliebte und Vater dreier Kinder von Katharine O’Shea (1845-1921) war. Katharine war die Ehefrau eines Parteifreundes von Parnell. Katharine und Parnell und heirateten 1891 kurz nach ihrer Scheidung von Katherine.

Die Affäre war im katholischen Irland ein Skandal und Druck des religiösen Flügels der liberalen Partei führte rasch zum Verlust seiner politischen Basis. Gesundheitlich angeschlagen und erschöpft starb Parnell noch im gleichen Jahr in Brighton. Heute gilt er in Irland vielfach als Nationalheld. 

[24] Helene Lange (1848 – 1939) war 1890 eine Gründerin des „Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins“. 

[25] Die Herkunft des Wortes Terem ist umstritten, trotz des ähnlichen Klanges hat das Wort aber keinen Bezug zum orientalischen „harem, haram“. Vermutet wird die Ableitung des Begriffs vom byzantinischen Griechisch, von „τέρεμνον“, teremnon, mit der Bedeutung  „Zimmer, Gemach, Wohnsitz”, oder vom gleichbedeutenden Altgriechischen “ τò τέραμνον“.  

Auch der Name des schönen, im 17. Jhdt. im altrussischen Stil von russischen Architekten errichteten Terem-Palastes (Теремной дворец) im Moskauer Kreml hat hier seine Wurzel. Der Name „Zimmer-Palast“ bezieht sich auf den Raum, in dem der Zar damals Besucher empfing.   

[26] Prof. Dr. Christina Thürmer-Rohr, von 1972 – 2005 Lehrstuhlinhaberin für Feministische Forschung/Menschenrechte an der TUB, gilt vielfach als „… eine der einflussreichsten Theoretikerinnen im Diskurs feministischer Herrschaftskritik“ (vgl. Hark, S. 2, a.a.O.).   

[27] Burdekin arbeitete als Arbeiterin in einer Fabrik und publizierte unter Pseudonymen. Durch die US-Literaturwissenschaftlerin und Feministin Daphne Patai (*1943) wurde erst im Jahre 1985 Burdekins Identität bekannt  und ihr Werk erforscht. Berühmt wurde Patai durch ihre Kritik an heterophoben Tendenzen in einigen Richtungen des zeitgenössischen Feminismus.

[28] In dem Vorwort von 1940 (es erschien nur in der Kriegsausgabe des Romans) führte Katherine Burdekin aus, dass sie davon ausginge, der Nazismus sei zu böse, um permanent andauern zu können. 

[29] Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ waren….

  • die ausgebildete Lehrerin Helene Weber (1881 – 1962) vom Zentrum, später der CDU; sie hatte schon als Mitglied der Nationalversammlung an den Beratungen zur Weimarer Reichsverfassung teilgenommen; 1933 stimmte sie nur unter dem Druck der Zentrumsfraktion für die NS – Ermächtigungsgesetze.
  • die ausgebildete Fürsorgerin Helene Wessel (1898 – 1969), zuerst im Zentrum, dann in der GVP Gustav Heinemanns, schließlich in der SPD. Helene Wessel engagierte sich gegen die Wiederbewaffnung und in der Organisation „Kampf dem Atomtod“. 1968 stimmte sie gegen die Notstandsgesetze. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass sie die Auswirkungen des Ermächtigungsgesetzes von 1933 erlebt habe.  In der Weimarer Republik hatte sie noch für eine Sterilisierung und Zwangsverwahrung von „biologisch Minderwertigen“ und „Asozialen“ plädiert.
  • die ausgebildete Fürsorgerin Frieda Nadig (1897 – 1970), seit 1916 in der SPD. Nadig scheiterte allerdings mit den Forderungen nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ und der Gleichstellung unehelicher Kinder.
  • die promovierte Juristin Elisabeth Selbert (1896 - 1986) Sozialdemokratin seit 1918. Im Oktober 1920 kritisierte sie als Delegierte zur 1. Reichsfrauenkonferenz in Kassel, ,„... dass wir zwar heute die Gleichberechtigung für unsere Frauen haben, dass aber diese Gleichberechtigung immer noch eine rein papierne ist“ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Selbert).  Am 21. Mai 2014  um 20.15 Uhr sendete die ARD den Fim „Sternstunde ihres Lebens“ von Erica von Moeller über den damaligen Kampf von Elisabeth Selbert. Sie wurde übrigens nie Bundestagsabgeordnete sondern praktizierte weiter als Anwältin in Kassel.

Helene Weber und Helene Wessel standen im Parlamentarischen Rat einer weitergehenden Gleichberechtigung von Frauen und Männern skeptisch gegenüber.

[30] Marie Juchacz  (1879 - 1956) war Sozialdemokratin und u.a. Gründerin der AWO.

[31] Marie Elisabeth Lüders (1878 - 1966) war Mitglied der DDP, später der FDP. Sie war die erste Frau, die in Deutschland zum Dr. rer. pol. promoviert wurde (1912). Sie war Mitglied der Weimarer Nationalversammlung Im Bonner Bundestag erreichte Lüders eine gesetzliche Regelung, die die Rechtsstellung deutscher mit Ausländern verheirateter Frauen absicherte („Lex Lüders“). Nach ihr sind das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages (gegenüber dem Reichstag) und eine Berliner Schule benannt.

[31a] Portugal führte das Frauenwahlrecht 1974 ein, Lichtenstein 1984. Im Vatikanstaat gibt es kein allgeneines Wahlrecht.
[31b] Seit der osmanischen Zeit wurde der Schleier auch in Ägypten Yaşmak (trk. „Schleier“, auch, veraltet „verschleiern, verhüllen)  genannt. Es handelt sich um eine weißen, dünnen Kopfschleier, der nur die Augen frei ließ. Er wurde (und wird) von muslimischen Frauen v.a. der Oberschicht genutzt, um das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen.

[32] Einzig die Osmanin Zafer hanım veöffentlichte schon 1877 eine Novelle, die allerdings auch ihr einziges Werk blieb.
[33] In den letzten Jahrzehnten ist zwar auch in Algerien die Zahl der Studenten stark angewachsen, aber das Studium führt oft nur in die Arbeitslosigkeit oder in den oft unproduktiven, aufgeblähten staatlichen Beschäftigungssektor, der v.a. der Sicherung des sozialen Friedens dient (vgl. Daum, S. 7, a.a.O.).
Südalgerier haben außerdem das – m. E. berechtigte – Gefühl, auch bei der Arbeitssuche diskriminiert zu werden, nicht nur ihrer Qualifikation, sondern auch ihrer dunkleren Hautfarbe wegen: „In Algerien gibt es einen ausgeprägten Rassismus gegen Schwarze“ (Daum, S. 7, a.a.O.).
Zudem behaupten viele Nordalgerier, die Südalgerier hätten – vor 50 Jahren – im Krieg gegen die französische Armee nicht angemessen mitgekämpft, sie seien keine „echten Nationalisten“ gewesen. Letztere stehen so bis heute „… unter dem Druck, ständig ihre Verbundenheit mit der Nation beweisen zu müssen“ (vgl. Daum, S. 7, a.a.O.).

[34] Mit ähnlichen „Begründungen“ hatte schon die islamistische Guerilla in Algerien seit 1994 Frauen verfolgt, vergewaltigt und ermordet.

[35] In einem späteren Interview betonte der Imam der Moschee, die Frauen hätten „schlechte Sitten“ gehabt, sie hätten sich unverschleiert auf der Straße gezeigt, ihre Blicke nicht niedergeschlagen, sich geschminkt, seien zum Friseur gegangen, hätten geraucht, Wein getrunken und Hosen getragen (vgl. WDR – Feature, s.u.).  

[36] Khalida Messaoudi (*1958, eine ehemalige Mathematiklehrerin)war bis 2002 die Vorsitzende der Vereins RACHDA („Rassemblement contre la hogra et pour les droits de l’Algerienne“ = Verein gegen die Menschenverachtung und für die Rechte der Algerierin); der Verein unterhält u.a. in Algier ein Zentrum für Frauen, die männliche Gewalt in Not geraten sind. Khalida Messaoudi wurde 2002 Kulturministerin Algeriens. 

[37] Aus Angst weigerten sich viele algerische Ärzte, diese Untersuchungen durchzuführen.

[38] Eine TV–Sendung eines algerischen Regisseurs über die Pogrome in Hassi Messaoud konnte bis heute (2009) in Algerien nicht gesendet werden.
[39] 83 % der algerischen Frauen geben an, keine Arbeit zu suchen. Sie erscheinen so auch nicht in der offiziellen Arbeitslosenstatistik mit der Quote von (nur) 9,3 % Arbeitslosen (vgl. Daum, S. 7, a.a.O.).

[40] Nehad Abu Qumsan ist Direktorin des Kairoer „Zentrums für Frauenrechte“, sie trägt in der Öffentlichkeit selbst ein Kopftuch. Wegen ihres öffentlichen Einsatzes für die Frauenrechte erhielt sie mehrfach in den letzten Jahren Mordrohungen. Einer der Drohbriefe war unterzeichnet mit „Seif al-Islam“, Schwert des Islams (vgl. https://www.frontlinedefenders.org/node/15087)

[41] Sexuelle Belästigung“ wurde dabei als eine Art von Gewalt gegen Frauen gesehen, die von eher leichten Formen wie Anstarren über „anzügliche Sprüche“ und postalischen, telefonischen und elektronischen Belästigungen zu unerwünschten Berührungen, Bedrängungen, Nachstellungen, Nötigungen und zu „sexualisierten körperlichen Übergriffen“ reicht (vgl. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73018.html).

[42]Trotz dieser eher traditionellen Auffassungen machte Max Planck Lise Meitner (1878 – 1968), die seit 1907 die Vorlesungen Plancks in Berlin besuchte, im Jahr 1912 zu seiner Assistentin am Institut für theoretische Physik. Lise Meitner war damit die erste wissenschaftliche Assistentin an einer preußischen Universität überhaupt. Darüber hinaus entwickelte sich eine enges, freundschaftliches Verhältnis von Max Planck und seiner Familie zu Lise Meitner (vgl. Stolz, S. 18, a.a.O.).

In die Berliner Akademie der Wissenschaften wurde Lise Meitner allerdings erst 1949 aufgenommen, als korrespondierendes Mitglied und erste Frau überhaupt.    

[43] Kritiker beklagten Bourdieus „fatalistischem Unterton", als sei die Situation ausweglos, durch unveränderbare Strukturen determiniert. Auch habe Bourdieu den feministischen Diskurs weitgehend ausgeblendet. In den Fußnoten allerdings verweist Bourdieu auf die weiblichen Tugenden List und ironische Subversion, mit denen sich vielleicht Veränderungen erreichen ließen.

[44] Dennoch hat im Januar 2012 die Hauptversammlung der Siemens – Aktionäre den Vorschlag, im Aufsichtsrat eine Frauenquote von 30 % einzuführen, mit einer Mehrheit von 93 % verworfen (vgl. „Tagesspiegel“, 6. März 2012, S. 1).

[45] Jo Groebel (*1950)  ist seit 2006 Direktor des „Deutschen Digital-Instituts Berlin“. Nach Wikipädia scheint er unterdessen als „omnipräsenter Medienexperte"  heute selbst ein Medienphänomen geworden zu sein.

[46] Im Jahre 2000 schloss sich die Frauenpartei mit anderen Gruppen zur Allianz (isl. Samfylkingin) zusammen,  der sozialdemokratischen Partei Islands. 

[47] Jean-Claude Kaufmann (*1948), Hochschullehrer an der Sorbonne, ist Spezialist der Paar-Soziologie und der Alltagsbeziehungen zwischen Männern und Frauen. Sein letztes Buch ist „Saint-Valentin – mon amour“ (Editions Les liens qui libèrent, 2017). 

[48] Schon im „Thibaut“ ist „salope“ adjektivisch „schmutzig, unreinlich“ und substantivisch  „Schlampe, schmutziges Weib“ oder „Sauerei, Unreinlichkeit“ wiedergegeben (vgl. Thibaut, S. 435, a.a.O.). Der „Thibaut“ ist das Werk von dem deutschen Altphilologen, Romanisten und Lexikographen Johann Gottfried Haas (1737-1815). Sein Französisch-Deutsches Wörterbuch erlebte 150 Auflagen, das französische Pseudonym „Thibaut“ wurde vermutlich nach dem Tode des Verfassers von dem Verlag eingeführt.

[49] Das Wort „salope“ ist im Französischen seit dem Ende des 18. Jhdts. belegt (vgl. Mazourette, a.a.O.). Es ist vermutlich eine Deformation von „sale huppe“ „schmutziger Wiedehopf“. Der Wiedehopf (zool. Upupa epops) hatte einen schlechten Ruf, da er auch Kuhfladen frisst und sein Nest mit seinen Ausscheidungen bedeckt, vielleicht um es durch den abweisenden Geruch vor Freßfeinden zu schützen.

Die französische Bezeichnung „huppe“ könnte lautmalerisch dem Ruf des Wiedehopfes nachgeahmt sein: „Hup-up-up“. In Frankreich ist der Wiedehopf seit 1981 eine geschützte Art, - ein Jahr zuvor war die Vergewaltigung kriminalisiert worden (vgl. Mazaurette, a.a.O.).

Auch eine ganze weitere Reihe von meistens abfälligen Bezeichnungen für Frauen stammen im Französischen wie im Deutschen aus dem ornithologischen Bereich:

„cocotte“ Huhn (in der Kindersprache), „Puttchen“, aber auch „Kokotte“, „liederliches Frauenzimmer“

„bécasse“ Waldschnepfe, oder „dumme Gans“; „dinde“ „Pute“  „bécassine“ ≙  Bekassine, Sumpfschnepfe; aber auch „Dummes Mädchen“, Gänschen. Die Bezeichnungen „Täubchen“ oder „Spätzchen“ sind zumindest ambivalent.

 

Graphik: Struktur der Selbstverwaltung in Nordost-Syrien am Beispiel der Stadt Dêrik (Graphik aus Städtepartnerschaft, S. 9, a.a.O.)

Abb.: Eingang zur Frauenakademie in Dêrik/Nordostsyrien

(Abb. aus Städtepartnerschaft, S. 12, a.a.O.)

Albrecht Dürer: Kupferstich: „Die Hexe“, um 1501/02 (Abb. aus TAZ, 5. Dezember 1984, S. 10)

 

Der sehr kleine (Blattmaße 115 x 70 mm) Kupferstich „Die Hexe“ ist die einzige nicht umstrittene Hexendarstellung Dürers. Sie reitet rücklings auf einem fliegenden Ziegenbock vor einer Küstenlandschaft und hat anscheinend einen Wetterzauber vollzogen, dessen Hagelschauer aus der linken oberen Ecke niedergeht. Die Putten wurden u. a. als Allegorien der Jahreszeiten gedeutet, die durch den Wetterzauber in Unordnung gebracht würden. Der Putto mit dem hohen Bäumchen könnte dann den Sommer darstellen.

Auffällig kontrastiert die verhärmt wirkende ältere „Hexe“ mit dem kindlichen und beleibten Äußeren der Putten. 

Der Kupferstich thematisiert auch die „verkehrte Welt“. So ist die „Hexe“ rückwärts reitend dargestellt oder das D. innerhalb des Monogramms 'A.D.'  wurde von Dürer seitenverkehrt eingefügt (vgl. https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/akih-eskript/heft-4-2012/artikel/Albrecht_Duerers_Die_Hexe_um_1500/).

 

 

Abb. oben: Im Jahre 1948 gab die US-Post eine Gedenkmarke heraus: „100 Years of Progress of Women“ heraus; die 3-Cent-Briefmarke zeigt in der Mitte die langjährige Präsidentin der NAWSA Carrie  Chapman Catt (1859-1947), rechts E.C. Stanton und links L. Mott.

Helebe Weber - Briefmarke
Helebe Weber - Briefmarke

Helene Weber, 30–Pfennig-Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1969

Rahel Hirsch, deutsche Briefmarke von 2013
Rahel Hirsch, deutsche Briefmarke von 2013

Die deutsch-jüdische Ärztin Rahel Hirsch (1870 in Frankfurt am Main - 1953 in London) wurde 1913 als erste Frau in Preußen (wegen ihrer Forschungen an der Dünndarmschleimhaut, „Hirsch-Effekt“) an der Berliner Charité zur Professorin für Medizin ernannt. Man verlieh ihr zwar den Professorentitel, man zahlte ihr aber kein Gehalt, auch erhielt sie weder eine Dozentenstelle noch gar einen Lehrstuhl.

Deshalb verließ Rahel Hirsch 1919 die Charité und praktizierte am Kurfürstendamm. nach 1933 durfte sie nur noch jüdische Patienten behandeln, 1938 gelang ihr die Emigration nach London. Dort wurde ihre Approbation nicht anerkannt und sie musste als Laborassistentin und Übersetzerin arbeiten. 1953 starb sie in einem psychiatrischen Krankenhaus in London (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rahel_Hirsch).

 

Dorothea Erxleben - Briefmarke der Bundespost von 1987 aus der Serie Frauen in der deutschen Geschichte.

Fatma Aliye Topuz auf dem türkischen 50-Lira-Schein
Fatma Aliye Topuz auf dem türkischen 50-Lira-Schein

Karikatur von Halil Incesu (Abb. aus „Yeni Özgür Politika, 9. März 2017, S. 1)

 

Der türkische Text zur Karikatur lautet: „8 Mart dünya kadınlar günu mutlu olsun. Cennet anaların ayakları altındadır“.Auf Deutsch: „Der Weltfrauentag am 8. März soll glücklich sein. Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter“. Letzteres ist eine Anspielung auf eine bekannte von An-Nasai überlieferte Hadith des Propheten Muhammad. 

Die obige Abb. zeigt ein Frauenporträt ("Ohne Titel") der im Berliner Exil lebenden iranisch-aserbaidschanischen Künstlerin Shahla Aghapour. Das Bild behörte zu ihrer Ausstellung "1001-Blick" in der Art-Galerie Benakohell in Berlin-Reinickendorf (Dezember 2015 - März 2016). 

In u.a. der Islamischen Republik Iran galt z.B. die Verwendung eines Lippenstiftes als ein Zeichen von unislamisch-westlicher Dekadenz. Aus Protest gegen diese frauenfeindliche Politik malte Shahla Aghapour all ihren Frauenporträts der Ausstellung auffällig gefärbte Lippen.

Dabei scheint die Färbung von Lippen und Augen durch Frauen eine uralte orientalische Tradition zu haben. Die ältesten aufgefundenen (roten) "Lippensalben" stammen aus dem mesopotamischen Ur, ca. 3500 v. Chr. 

Umgekehrt allerdings hätten sich "ehrbare" Griechinnen im 5. Jhdt. vor Chr. nie öffentlich geschminkt zeigen dürfen, - dies war Hetären und Prostituierten vorgehalten.

Im heutigen Iran scheint sich das Schminkverbot in jüngeren Zeit deutlich gelockert zu haben (vgl. "Die Welt", 16. Juni 2014).

 

Abb.: „Die Mutter treibt Politik“ – Schweizer Plakat gegen das Frauenstimm- und Wahlrecht bei der Volksabstimmung im Jahre 1957. Behauptet wird, das Wahlrecht führe zur Vernachlässigung der Kinder, der Wohnung, zum Chaos in der Familie. Auch wurde von den Gegnern argumentiert, durch das Frauenwahlrecht drohe eine Vermännlichung der Frau (Abb. aus Kippenberger, S. S 7, a.a.O.).      

 

Abb.: Wandmalerei „100 Jahre Frauenwahlrecht“, in der Muthesiusstraße, Berlin-Steglitz (Photo: Karoline Schulz)

Abb.: Im Jahre 2019 prägte die Deutsche Bundesbank (Münzstätte D, München, Silber 925) eine 20,- € Gedenkmünze zum 100. Jubiläum des Frauenwahlrechts, bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Die Vorderseite der Münze zeigt einen (nicht historischen) Demonstrationszug von Frauen. Auf dem glatten Rand der Münze wurde die Inschrift eingeprägt: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“.