Abb.: Menschenrechtsdeklaration aus der Französischen Revolution, August 1789; (Abb. aus Grab, S. 48, a.a.O.).

 

10. Dezember: Tag der Menschenrechte und Verleihung des Friedensnobelpreises

 

Am 26. August 1789 verkündete die revolutionäre französische Nationalversammlung einen der Grundlagentexte aller modernen parlamentarisch-demokratischen Verfassungen und der UNO-Deklarationen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte („Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“).

Das handschriftliche Original der Menschenrechtserklärung von 1789 befindet sich heute im französischen Nationalarchiv in Paris. Seit 2003 gehört es zum Weltdokumentenerbe.

In verschiedener Hinsicht herrschte während der Großen Französischen Revolution ein nur eingeschränktes Verständnis von Menschenrechten, und das nicht nur hinsichtlich der Frauen (vgl. 8. März)  oder der Menschen in den Kolonien (vgl. 2. Dezember).

 

Im April 1791 kam es in Paris zu Streiks unter den unzufriedenen Pariser Zimmerleuten. Dadurch sah die Nationalversammlung die Freiheit der Wirtschaft bedroht. Am 14. Juni 1791 beschloß sie im Interesse der Großbürger ein nach dem Anwalt und Abgeordneten Isaac René Guy Le Chapelier [1] (1794 -1799) benanntes Gesetz, das den französischen Arbeitern die Bildung von Koalitionen, die Gründung von Gewerkschaften und die Durchführung von Streiks verbot.

Dem Gesetz Le Chapelier war ein langes Leben beschieden:

  • Das Koalitions- und Streikverbot wurde um 1864 aufgehoben
  • Das Gewerkschaftsverbot blieb sogar bis 1884 in Kraft (vgl. Grab, S. 72, a.a.O.).

 

Papst Pius VI. (pont. 1775 – 1799) verurteilte in den Breve „Quod Aliquantum“ (lat. „Die etwas…“)  vom 10. März 1791 und „Caritas“ vom 13. April 1791 offiziell die Menschenrechtserklärung (vgl. Grab, S. 67, a.a.O.) als widersinnig: „Kann man etwas Unsinnigeres ausdenken als eine derartige Gleichheit und Freiheit für alle zu dekretieren.“

Besonders die Forderungen nach Presse- und Glaubensfreiheit, sowie die ihnen zugrundeliegenden Gedanken von Freiheit und Gleichheit griff Pius VI. scharf an: „Es sei ein Recht des … Menschen, in allem volle Freiheit zu geniessen, so dass er nicht nur in der Ausübung seiner Religion nicht behindert werden darf, sondern dass es auch seinem Ermessen überlassen bleibt, was er über religiöse Fragen denken, reden, schreiben und im Druck veröffentlichen will. Diese wahre Ungeheuerlichkeit stamme und folge … aus der Gleichheit aller Menschen und ihrer natürlichen Freiheit … Wo ist jene Gedanken- und Handlungsfreiheit, die die Nationalversammlung dem in Gesellschaft lebenden Menschen wie ein unabänderliches Gesetz zuschreibt? So ergibt sich notwendigerweise … ein Widerspruch zum Recht des Schöpfers, durch den wir sind …“ (Pius VI., zitiert n. Hilpert, S. 139, a.a.O.).

 

Am Todestag des schwedischen Industriellen und Erfinders Alfred Nobel (1833 – 1896) wird seit 1901 traditionell der Friedensnobelpreis verliehen. Der Preis soll demjenigen verliehen werden, „…der am meisten oder am besten auf die Verbrüderung der Völker und die Abschaffung oder Verminderung stehender Heere sowie das Abhalten oder die Förderung von Friedenskongressen hingewirkt“ und so „im vergangenen Jahr der Menschheit den größten Nutzen erbracht“ habe. Der Preis ist verbunden mit einem Preisgeld von 10 Mio. schwedischen Kronen.

Zuständig für die Verleihung der Friedensnobelpreise ist das Norwegische Nobel – Institut in Oslo. Seit 1990 ist der norwegische Historiker Geir Lundestad (* 1945)  Sekretär des norwegischen Friedensnobelkomitees und Direktor des Osloer Nobel – Instituts.

 

Eine Reihe von Preisverleihungen blieben sehr umstritten.

Bis zum Jahre 2011 wurde der Friedensnobelpreis an vier Deutsche vergeben, nämlich an Gustav Stresemann (1926), an Ludwig Quidde (1927), an Carl von Ossietzky (1936) und an Willy Brandt (1971). 

 

 

(unveränderlich, nach dem Gregorianischen Kalender)

 

© Christian Meyer

 


[1] Le Chapelier wurde 1791 ein Mitglied des Clubs der Feuillants, die die konstitutionelle Monarchie erhalten und stärken, die Revolution beenden wollten.