Detail aus dem Mai – Bild von Jörg Breus „Augsburger Monatsbilder“ (Photo: Christian Meyer)

 

1. Mai
Internationaler Tag der Arbeit, „Kampftag der Arbeiterklasse“; Feiertag u.a. in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. In vielen Gebieten des nördlichen Europas der Tag eines traditionellen Frühlingsfests.

 

Weit verbreitet war einst das Maibad: man „badete“ im Maientau der Wiesen, wenn möglich in der Nähe einer Walpurgiskapelle; ganz ähnlich sollte das „Maientrinken“, ein der Walpurgis gewidmetes „Minnetrinken“ im Maitau,  Kraft, Glück und Gesundheit für das ganze Jahr bewirken.

Allerlei Brauchtum um die wiederkehrende Fruchtbarkeit ist z. T. bis heute erhalten geblieben. In verschiedenen deutschen Regionen ziehen Kinder, verkleidet oder nicht, hinaus in den Wald, um „einen Mai zu holen“. Sie bringen grüne Zweige mit oder Sträuße mit Blüten aus den ersten blühenden Hecken. In der Morgendämmerung schon ziehen sie teilweise bereits los und kehren bei Sonnenaufgang zurück. Mit den Zweigen gehen die Kinder dann vielerorts von Haus zu Haus: mit den grünen Fruchtbarkeitssymbolen schlagen sie dann gegen die Türen der Häuser und erhalten den „Heischelohn“.

Schon in vorchristlicher Zeit und im Mittelalter wurde in verschiedenen Gebieten Nordeuropas der 1. Mai als Frühlingsfest begangen: ein Maibaum wurde aufgerichtet und umtanzt. In verschiedenen Regionen Norddeutschlands wurden ein Maigraf und eine Maigräfin gewählt, in England bis in die Neuzeit hinein vielerorts Robin Hood und seine Gefährtin Marian. „In Moos gekleidete Personen, die letzten Nachzügler des Winters, wurden dabei verfolgt und vertrieben. Das geschmückte, in Laub und Blumen verkleidete Paar wurde unter Jubel und Gesang aufgesucht und hielt dann fröhlichen Einzug im Dorfe, oder feierte auf dem Saatfelde das Brautlager“ (vgl. Herrmann, 1928, S. 23, a.a.O.).

Von manchen Volkskundlern wurde das Maifest mit dem Frühlingsfest der germanischen Fruchtbarkeitsgöttin Nerthus in Verbindung gebracht (vgl. Tacitus, „Germania“40), deren Kult vermutlich auf einer Ostseeinsel beheimatet war. Bei dem Ritual dürfte es sich um ein „hierós gámos“, eine Heilige Hochzeit [1] gehandelt haben: vor allem die Waschung der Göttin weist in diese Richtung.

Im Moor von Dejbjerg bei Ringkøbing (Jütland / Dänemark) wurden 1881 und 1883 Teile von zwei vierrädrige Wagen verstreut und durcheinander aufgefunden. Ein Wagen wurde aus den Teilen zusammengesetzt und befindet sich nun im Nationalmuseum Kopenhagen.  Die Kultwagen (vermutlich keltischen Ursprungs) aus dem 1. Jhdt. v. Chr. sind Bronzebeschlägen (Männerköpfe und Ornamente) geschmückt. Vermutlich diente er solchen kultischen Umzügen, wie sie Tacitus beschrieb.  Die Dejbjerg – Wagen wurden vermutlich als Opfer niedergelegt (vgl. Nationalmuseum Kopenhagen, S. 96, a.a.O.).

Manfred Kretschmer betont, daß der in der „Germania“ beschriebene Kult der Göttin Nerthus Ähnlichkeiten z. B. mit den römischen Ambarvalia (siehe dort)  mit ihren Flurumgängen hatte (vgl. Kretschmer, S. 84, a.a.O.).

In dem Mai – Bild der „Augsburger Monatsbilder“ von Jörg Breu [2] ist eine geradezu „üppige Badeszene“ (vgl. Schilling, a.a.O.) auffällig. Aus einem Umkleidehaus treten sehr sparsam bekleidete männliche und weibliche Badende und begeben sich in ein Art Pool zu anderen Badenden. Auffällig ist der freizügige, z.T. erotische Zug in der Darstellung des Mai – Bades. Zudem amüsierten sich männliche Badegäste mit einer Art Reiterspiel im Badebecken. Die Darstellungen entstanden kurz bevor der moralische Rigorismus und die Sittenstrenge von Reformation und Gegenreformation dieser frührenaissancehaften Sinnenfreudigkeit ein Ende machten. 

 

Auf Hawaii [3] gilt der 1. Mai als der „Lei – Tag“, überall gibt es an diesem Tag Lei – Blumen. Aber auch aus Hibiskus- und Ti – Blüten werden Blumengirlanden geflochten. Ein einzelne Blüte hinter dem rechten Ohr bedeutete traditionell, daß der Träger / die Trägerin einen Partner sucht. Hinter dem linken Ohr bedeutete die Blüte, daß man bereits vergeben sei. Wie so vieles auf Hawaii ist jedoch auch dieses Fest heute „aufreizend kommerzialisiert“ (vgl. Evans – Pritchard, Bd. 1, S. 193 f., a.a.O.). 

 

Die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung machte im 19. Jhdt. den 1. Mai zum internationalen Kampftag für die Verbesserung ihrer materiellen und rechtlichen Situation, für den 8-Stundentag (vgl. Abb. unten), für Sozialismus, Demokratie und Frieden. Demonstrationen zum 1. Mai waren jedoch vielfach illegal und wurden von der Polizei aufgelöst.    

Im 1. Weltkrieg verbanden sich die arbeits- und lohnbezogenen Ziele des 1. Mai mit dem Kampf gegen den Krieg. Karl Liebknecht forderte auf einer 1. Mai-Kundgebung am Potsdamer Platz in Berlin im Jahre 1916 mit den Worten „Nieder mit dem Krieg! Nieder mit der Regierung!“.ein Ende des Krieges. Die Kundgebung war von der Polizei umzingelt – anschließend wurde Liebknecht verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt. Im August 1916 wurde er zu vier Jahren und einem Monat Zuchthaus verurteilt.

 

Im Jahre 1933 machten die Nazis den 1. Mai zum Feiertag, „nationalisierten“ ihn zum „Tag der deutschen Arbeit“. Der klassenkämpferische, antikapitalistische Impetus wurde zugunsten einer Volksgemeinschaftideologie verdrängt. Zum 1. Mai 1941 – im zweiten Kriegsjahr - wurde z.B. unter dem Titel „Rechenschaft vor der Nation“ auf den „… nationalen Feiertag des deutschen Volkes, … das Fest der Arbeit“ eingegangen. Betont wurde, dass die deutsche Frau „… ein Anrecht darauf (habe), den 1. Mai auch in Kriegszeiten mit freudigem Stolze zu begehen. Noch niemals vorher hat das deutsche Volk mit einer so fanatischen Hingabe gearbeitet wie in diesem Jahre, und noch niemals zuvor waren alle Kräfte so sehr in straffester Disziplin auf den Lebenskampf Deutschlands ausgerichtet wie heute“.  Hervorgehoben wurde nun, dass in dem „… nationalsozialistischen Reich …. die Arbeit das Gold verdrängt habe“, die Macht der „… kleinen, plutokratischen, vornehmlich jüdischen ‚Oberschicht‘ gebrochen und das ganze Volk nun „… auf ein gemeinsames Ziel … für Unternehmer und Arbeiter“ ausgerichtet wurde. Alle hätten nun die „… Pflicht, was dem Volke nützt, und alles zu unterlassen, was ihm schadet … Das Wesentliche dieser Volksordnung besteht darin, daß jedem Schaffenden … die gleiche Arbeitsehre zukommt, wenn er seine Pflicht erfüllt“ (zit. n. „NS-Frauenwarte“, Heft 21, 1-Maiheft 1941, S. 336).    

 

Erwin Strittmatter schildert in dem „Wundertäter“ den Charakter und die Atmosphäre einer kleinstädtischen Maifeier 1947 in der Lausitz: „Eine Blaskapelle spielte, Schalmeien klangen auf, doch es fehlten ihnen stets ein paar Töne, um ein Lied ordnungsgemäß in die Welt zu kriegen. Auch sogenannte Knüppelmusik war zu hören, Trommler und Querpfeifer. Sie marschierten nicht im Paradeschritt. Um Himmels willen! Es war kein Kaiser und kein Generalfeldmarschall da, auch saß niemand erhöht auf einer Tribüne, wie es später Mode wurde. Alle Genossen marschierten wie in den Zeiten, da sich die Arbeiter illegal am Maimorgen in den Wäldern versammelten, um sich aneinander zu stärken.

Die Sonne glitzerte. Die Papiernelken in den Knopflöchern leuchteten; die roten Fahnen wanderten durch das Maiblättergrün. Das alles gefiel Stanislaus. Stutzen machten ihn Bilder, die auf Stangen herumgeschleppt wurden. Hier war doch keine Fronleichnamsprozession, wie er sie am Niederrhein kennengelernt hatte.

Als man das Lied von der Internationale sang, wurde Stanislaus wieder feierlicher zumute...... Am Mainachmittag fanden Volksbelustigungen statt: Genossen und Parteilose shossen mit einer Armbrust nach einem hölzernen Vogel. Die kriegsflinken Deutschen begannen wieder bei Pfeil und Bogen. Drei Bolzen eine Mark. Festteilnehmer, die eine Papiernelke im Knopfloch trugen, erhielten ein gestempeltes Pappkärtchen, es berechtigte sie zur Entgegennahme einer Bockwurst“ (vgl. Strittmatter, 1982, Bd. II, S. 284/285, a.a.O.). 

 

In Frankreich steht das Streikrecht als individuelles Grundrecht seit 1958  in der Verfassung, jeder Franzose, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht hat dieses Recht (außer Polizeikräften, Staatsanwälten, Soldaten, in Gefängnissen). Das französische Streikrecht bezieht sich nicht nur auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder Lohnerhöhungen, sondern auch gegen politische Entscheidungen oder aus Gründen des Solidarität (vgl. Th. Schilling, S. 39, a.a.O.). Politische Streiks sind zwar offiziell illegal, Streiks gegen sozialpolitische Vorhaben werden jedoch nicht als politische Streiks angesehen. Streiks gehören zur politischen Kultur.

 

In Deutschland hingegen sind Streiks nur im Rahmen von Tarifverhandlungen und nach dem Erlöschen der „Friedenspflicht“ zwischen Gewerkschaften und „Arbeitsgebern“ erlaubt. Politische Streiks, „… die etwa Druck auf den Gesetzgeber ausüben sollen, sind in Deutschland verboten“  (vgl. Th. Schilling, S. 39, a.a.O.).

 

Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2015 wurden in Frankreich zwischen 2006 und 2015 pro 1000 „Arbeitsnehmern“ an 117 Arbeitstagen gestreikt, in Deutschland waren es 7 Tage (vgl. Th. Schilling, S. 39, a.a.O.).  

 

 

 

Im Iran organisieren sich seit 2009 immer mehr Arbeiter in oppositionellen unabhängigen Gewerkschaften, die jedoch von den staatlichen Organen brutal unterdrückt werden. Alle Demonstrationen zum 1. Mai wurden offiziell verboten, bis auf staatlich kontrollierte Veranstaltungen.

Dennoch gingen am 1. Mai 2010 in verschiedenen Regionen des Landes Tausende von Arbeitern auf die Straßen, „….. trotz prügelnder Sicherheitskräfte“ (vgl. „Die Zeit“, 10. Juni 2010, S. 6). Auf Plakaten und in Slogans wurden die Massenentlassungen, die Schließung von Fabriken und die permanente Verhaftung von unabhängigen Gewerkschftlern angeprangert.

Elf verschiedene iranische Arbeiterorganisationen gaben  eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie die Gründung von legalen unabhängigen Arbeitervereinigungen und Meinungsfreiheit forderten.

In Teheran demonstrierten hunderte von Studenten vor dem Haupttor der Universität. Sicherheitskräfte versuchten sie von den Arbeitern zu trennen. Lautstark wurde  die Parole wiederholt: „Daneshju, Karegar, Ettehad! Ettehad!“ ( = „Studenten, Arbeiter, Einigkeit, Einigkeit“). Sicherheitskräfte fuhren mit ihren Fahrzeugen in die demonstrierende Menge.

 

(unveränderlich nach dem Gregorianischen Kalender)

 

© Christian Meyer

[1] Bei einer Heiligen Hochzeit (vgl. auch Akitu, das babylonische Neujahrsfest und die altgriechischen Anthesterien) handelt es sich um den rituellen Nachvollzug einer mythischen Vereinigung des Himmelsgottes und der Erdmutter, die die Fruchtbarkeit der Natur bewirkte. In Volkstraditionen haben sich die heiligen Hochzeiten in Frühlingsbräuchen, wie dem Beischlaf auf dem Acker, bis in die Neuzeit erhalten.

In dem Museum für Anatolische Zivilisationen zu Ankara befindet sich ein Figurenrelief aus dem Schrein VI A 30 in Çatalhüyük. Links sieht man ein Götterpaar in inniger Umarmung, rechts eine Mutter mit Kind, vermutlich ist die Mutter dieselbe Göttin aus der Umarmung links.  

Diese Darstellung wird als eine der ältesten einer "heiligen Hochzeit" (hieros gamos) gedeutet.  

[2] Jörg Breu (der Ältere, ca. 1475/1480 - 1537) war ein v.a. in Augsburg tätiger Maler, Zeichner und Holzschneider. Im Deutschen Historischen Museum in Berlin befinden sich seine um 1531 entstandenen vier „Augsburger Monatsbilder“, u.U. Werke, an denen seine Werkstatt maßgeblich beteiligt gewesen sein könnten. 

[3] Der Name Hawaii bedeutet im Polynesischen „Ort der Götter“.

Abb. Kampf um den 8-Stundentag; „8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Freiheit, 8 Stunden Ruhe“; aus dem Kopenhagener „Arbejdermuseet“ in der Rømersgade 22 (Photo: Christian Meyer, April 2017)