1. Novemberkatholischer Festtag Allerheiligen (ital. „Ognisanti“), gesetzlicher Feiertag u.a. in Baden - Württemberg, Bayern, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Saarland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, der Schweiz (teilweise) und Spanien.

  

Dieses Gedächtnisfest aller christlichen Heiligen und Märtyrer wurde 610 von der römischen Kirche durch Bonifatius IV: begründet, als das Pantheon als "Panhagion" (Allerheiligen) allen Märtyrern geweiht wurde ("Santa Maria ad Martyres"); durch Gregor IV. im Jahre 835 auf den 1. November festgelegt. Die griechisch - orthodoxe Kirche feiert das Fest seit dem 4. Jhdt. am 1. Sonntag nach Pfingsten.

Als Zeichen der Hoffnung und des Gedenkens zündet man traditionell in Deutschland und vielen anderen Ländern auf den Gräbern von Verwandten Lichter an.

In Mexiko wird der Tag als Fest der Toten begangen, einer der wichtigsten Feiertage Mexikos. Nach traditioneller Vorstellung kehren an diesem Tag die Seelen der Verstorbenen zurück, um ihre Familien zu besuchen. Sehr wahrscheinlich gehen diese Traditionen auf vorchristliche der indianischen Ureinwohner Mexikos zurück.

Die Menschen ziehen bunte Kostüme an, man veranstaltet auf dem Friedhof Picknicks und teilt symbolisch die Nahrung mit den Toten. Es gibt Kuchen, Zuckerwerk und Plätzchen in der Form von Skeletten, Totenschädeln u.ä.; diese Speisen sollen die Vergänglichkeit symbolisieren. Für die Kinder gibt es viele Leckereien, wie Totenköpfe aus Zucker. Das alles läuft in festlich - fröhlicher Stimmung ab.  

 

Deutsche Bauernregeln zum Allerheiligentag lauten:

                                               „Allerheiligen klar und helle,

                                               steht der Winter vor der Schwelle“.

 

 

(unveränderlich nach dem Gregorianischen Kalender; die orthodoxen Kirchen feiern Allerheiligen am Sonntag nach Pfingsten) 

 

© Christian Meyer