Volkstrauertag – „Heldengedenktag“

 

1926 wurde auf Betreibenvon u.a. dem 1919 gegründeten Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge wird zum Gedenken an die deutschen Gefallenen des 1. Weltkriegs der „Volkstrauertag“ eingeführt. Er wird auf den Sonntag Reminiscere, den fünften Sonntag vor Ostern, in der Passionszeit festgelegt. Die Gedenkpraxis ist in der Weimarer Republik sehr unterschiedlich. Zum Teil wird ein (angeblich klassenübergreifender) „Burgfriede“ propagiert, andererseits für die zukünftige Erhaltung des Friedens eingetreten.

 

Von den Nationalsozialisten wird der Tag 1934 zum „Heldengedenktag“ umbenannt, zum gesetzlichen Feiertag („Gesetz über die Feiertage“ vom 27. Februar 1934) und inhaltlich gewandelt. Statt des Totengedenkens steht nun – organisiert von Wehrmacht und NSDAP - die „Heldenverehrung“ im Zentrum: Die Flaggen dürfen nicht mehr auf halbmast gehisst werden, sondern sind „vollstock“ gesetzt, es gibt vielerlei Aufmärsche und Paraden. Die christlich-religiöse Bindung des Tages wurde 1939 abgeschafft, der „Heldengedenktag“ wird nun am Tag der Wiedereinführung der Wehrpflicht im Jahre 1935 begangen, am 16. März.

Noch am 16. März 1945 wird in noch nicht besetzten Teilen des Reichs ein letzter „Heldengedenktag“ begangen.

 

1952 wird in der Bundesrepublik der Volkstrauertag als staatlicher Gedenktag wieder eingeführt und auf den vorletzten Sonntag des protestantischen Kirchenjahres umgelegt. Er ist kein kirchlicher Feiertag, wird jedoch in vielen christlichen Kirchen in Deutschland zum Anlaß, Fragen wie Krieg und Frieden, Toleranz und Versöhnung zu thematisieren.

Der Volkstrauertag soll nun der „Vergangenheitsbewältigung“ dienen, an die Kriegstoten und die Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen erinnern. An dem Tage sind Feste, Tanzveranstaltungen etc. offiziell verboten.

Zentrale Gedenkveranstaltungen finden seit den neunziger Jahren in der Berliner „Neuen Wache“ Unter den Linden statt. 

 

(veränderlich, seit 1952 am vorletzten Sonntag vor dem 1. Advent, nach dem Gregorianischen Kalender)

 

© Christian Meyer